Beschlussfassung über die Bildung und Zusammensetzung der Ausschüsse gemäß § 62 Abs. 1 und 2 HGO
Eingebracht vom Magistrat
Beschlussvorschlag
Es werden folgende Ausschüsse gebildet:
Haupt-, Finanz- und Wirtschaftsausschuss (HFW) Ausschuss für Bau, Umwelt, Stadtentwicklung und Energie (BUSE) Ausschuss für Familie, Soziales, Integration und Kultur (FSIK)
Die Besetzung der Ausschüsse erfolgt über das Benennungsverfahren. Die Ausschüsse setzen sich nach dem Stärkeverhältnis der Fraktionen zusammen (§ 62 Abs. 2 HGO).
Die Zahl der Ausschussmitglieder beträgt 9.
Sachverhalt
Nach § 62 Abs. 1 HGO kann die Stadtverordnetenversammlung zur Vorbereitung ihrer Beschlüsse Ausschüsse aus ihrer Mitte bilden und Aufgaben, Mitgliederzahl und Besetzung der Ausschüsse bestimmen.
Ein Finanzausschuss ist zwingend zu bilden.
Gemäß § 62 Abs. 2 HGO kann auch folgendermaßen verfahren werden:
„An Stelle der Wahl der Ausschussmitglieder (§ 55 HGO) kann die Stadtverordneten-versammlung beschließen, dass sich alle oder einzelne Ausschüsse nach dem Stärkeverhältnis der Fraktionen zusammensetzen; § 22 Abs. 3 und 4 des Hessischen Kommunalwahlgesetzes gilt entsprechend. In diesem Falle werden die Ausschussmitglieder dem/der Vorsitzenden der Stadtverordnetenversammlung, nach der Konstituierung eines Ausschusses auch dessen Vorsitzende/n, von den Fraktionen schriftlich benannt; der/die Stadtverordnetenvorsteher/in gibt der Stadtverordnetenversammlung die Zusammensetzung der Ausschüsse schriftlich bekannt. Die Mitglieder der Ausschüsse können sich im Einzelfall durch andere Stadtverordnete vertreten lassen.“
Einfach erklärt
Die Stadtverordnetenversammlung soll drei Ausschüsse bilden: den Haupt-, Finanz- und Wirtschaftsausschuss, den Ausschuss für Bau, Umwelt, Stadtentwicklung und Energie sowie den Ausschuss für Familie, Soziales, Integration und Kultur. Diese Ausschüsse bereiten Entscheidungen der Stadtverordnetenversammlung vor. Ein Finanzausschuss ist gesetzlich vorgeschrieben.
Jeder Ausschuss soll 9 Mitglieder haben. Die Fraktionen benennen ihre Mitglieder entsprechend ihrem Stärkeverhältnis in der Stadtverordnetenversammlung. In der vergangenen Legislaturperiode gab es ebenfalls drei Ausschüsse, allerdings mit jeweils 11 Mitgliedern.
Finanzielle Auswirkung
Es entstehen keine finanziellen Auswirkungen.
Diese Fassung wurde von einem Sprachmodell aus dem amtlichen Text übersetzt und ist nicht rechtsverbindlich. Maßgeblich ist der .