DS/120/26 Anfrage Beratung abgeschlossen Finanzen

Abwehrmaßnahmen der Stadt gegen haushaltspolitische Verstöße anderer politischer Institutionen gegen das Konnexitätsprinzip

Eingebracht von AfD

Antwort nicht öffentlich einsehbar (§ 16 GO)

Anfrage im Wortlaut

Der Magistrat der Stadt Rödermark möge informieren, welche Abwehrmaßnahmen seinerseits seit Beginn der Amtsperiode des aktuellen Bürgermeisters gegen haushaltspolitische Verstöße anderer politischer Institutionen gegen das Konnexitätsprinzip von ihm durchgeführt wurden, insbesondere

Inwieweit und in welchem Umfang wurden die durch externe Gesetze und Beschlüsse, also nicht von der Kommune in der Selbstverwaltung entstandenen Aufwendungen vom Magistrat explizit dokumentiert? Inwieweit und in welchem Umfang wurden vom Magistrat kommunale Spitzenverbän-de, z.B. der hessische Städtetag eingeschaltet, wann gab es Antworten und wie sahen die Reaktionen bisher aus? Inwieweit und in welchem Umfang wurden vom Magistrat die Anwendung von Normenkontrolle bzw. Kommunalverfassungsstreitverfahren geprüft? Welche Ergebnisse traten hierbei auf? Inwieweit und in welchem Umfang wurden nicht originäre, selbst zu verwaltende Aufwendungen der Stadt durch den kommunalen Finanzausgleich ersetzt? Welche Kombinationsmaßnahmen im Abwehrkampf gegen Konnexitätsverstöße anderer Institutionen durchgeführt? Inwieweit und in welchem Umfang wurden vom bisherigen Magistrat konkrete Abwehrmaßnahmen gegen – ganz offensichtlich volkswirtschaftlich unsinnige/ineffiziente - einzelne Beschlüsse anderer politischer Institutionen, die über entsprechende Umlageverfahren der Stadt angelastet werden, sei es juristisch, sei es, über bestehende Einflüsse z.B. im Kreistag durchgeführt?

Sachverhalt

Bereits in der letzten Legislaturperiode wurde der Hebesatz der Grundsteuer B deutlich erhöht. Eine weitere Erhöhung des Hebesatzes wird – in Anbetracht der schlechten Haushalts-lage der Stadt – gerade wieder diskutiert. Gemäß § 93 HGO (2) 2 darf eine Kommune ihre Erträge durch Steuern erwirtschaften, wenn „die sonstigen Erträge und Einzahlungen nicht ausreichen“. In der Haushaltsschulung am 04.05.2026 wurde den Stadtverordneten eine Fo-lie gezeigt, der zufolge offenbar alleine ca. 48% der Aufwendungen für Maßnahmen von Kin-der- und Schulkindbetreuung genutzt werden müssen, zu deren die Kommune aufgrund von Gesetzen übergeordneter Institutionen gezwungen sei. Dies ist als mögliche Begründung für eine die breite Schicht der Bürgerschaft belastende Kostenerhöhung im Bereich der grundlegenden Lebensführung nicht ausreichend.

In Hessen ist das Konnexitätsprinzip verfassungsrechtlich in Art. 137 Abs. 6 der Hessischen Verfassung verankert: Vereinfacht gesagt gilt „Wer bestellt, bezahlt“. Wenn das Land den Kommunen neue Aufgaben überträgt oder bestehende Aufgaben wesentlich ausweitet, muss es grundsätzlich auch die finanziellen Folgen ausgleichen.

Für eine hessische Kommune gibt es praktisch fünf Ebenen der Gegenwehr – juristisch, politisch und strategisch:

Frühzeitige Dokumentation der Mehrbelastung Der wichtigste Punkt ist oft nicht die spätere Klage, sondern die belastbare Nachweisführung:

Einfach erklärt

Der Magistrat soll darüber informieren, welche Maßnahmen die Stadt seit Beginn der Amtszeit des aktuellen Bürgermeisters gegen mögliche Verstöße anderer politischer Institutionen gegen das Konnexitätsprinzip ergriffen hat. Dabei geht es um den Grundsatz, dass das Land finanzielle Folgen ausgleichen soll, wenn es Kommunen neue Aufgaben überträgt oder bestehende Aufgaben wesentlich erweitert.

Gefragt wird insbesondere, ob und in welchem Umfang die Stadt dadurch entstehende Kosten dokumentiert, kommunale Spitzenverbände eingeschaltet und rechtliche Schritte wie ein Kommunalverfassungsstreitverfahren geprüft hat. Außerdem soll der Magistrat mitteilen, in welchem Umfang solche Ausgaben durch den Kommunalen Finanzausgleich ersetzt wurden und ob juristische, politische oder gemeinsame Maßnahmen mit anderen Kommunen erfolgt sind. Die Anfrage bezieht auch einzelne Beschlüsse anderer Institutionen ein, deren Kosten über Umlagen die Stadt belasten; als Beispiel nennt die antragstellende Fraktion das Hopper-Projekt.

Die Antragsteller begründen die Anfrage mit der angespannten Haushaltslage, diskutierten Erhöhungen der Grundsteuer B und aus ihrer Sicht nicht ausreichend ausgeglichenen Pflichtaufgaben. Es wird zunächst nur Auskunft verlangt, nicht die Umsetzung neuer Abwehrmaßnahmen.

Diese Fassung wurde von einem Sprachmodell aus dem amtlichen Text übersetzt und ist nicht rechtsverbindlich. Maßgeblich ist der .

Ratsinfo Rödermark

Ein unabhängiges Bürgerprojekt. Datenquelle ist das öffentliche Ratsinformationssystem der Stadt Rödermark.

Stand

7. September 2026, 10:12 Uhr

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