Thema: Freiwillige Leistungen an die Vereine im Detail
Eingebracht von AfD
Antwort nicht öffentlich einsehbar (§ 16 GO)
Anfrage im Wortlaut
Der Magistrat der Stadt Rödermark möge informieren, in welchem Umfang städtische Vereine und sonstige Nichtregierungsorganisationen (Non-Government-Organizations, NGO) freiwillige Leistungen erhalten und zwar nicht nur als Gesamtsumme, wie auf Seite 92 im Haushaltsplanentwurf für 2026 angegeben (362.502 Euro für 2025 und immer noch 259.500 Euro für 2026), sondern konkret:
Welche Vereine/welche NGO sollen im Haushaltsplan-Entwurf 2026 konkret welche Summe erhalten (fortgeschrieben auch in der Entwicklung für die nächsten drei Jahre bis 2029)?
Nach welchen Kriterien werden den Vereinen die Förderungen zur Verfügung gestellt?
Sind die Förderungen an entsprechende, allgemeine, statistische Vereinsmerkmale gebunden (z.B. Anzahl der Mitglieder)? In welcher Höhe?
Sind die Förderungen an andere Bedingungen geknüpft? Falls ja, an welche konkret? In welcher Höhe?
Gibt es hierbei auch projekt- oder Vorhaben-spezifische Förderungen an einzelne Vereine, wenn ja, für welche Projekte/Vorhaben und in welcher Höhe?
Wurde eine Überprüfung durchgeführt, ob und inwieweit die geförderten Vereine, etwa in ihren Satzungen oder auf ihren Homepages, auf dem Boden der freiheitlich-demokratischen Grundordnung stehen, z.B. ihren Mitgliedern Meinungsfreiheit im Rahmen des Artikel 5 GG erlauben?
Falls es projektbezogene Förderung gab: Wurde überprüft, ob die Veranstaltungen/Projekte auch tatsächlich stattfanden? Wenn ja, in welchem Umfang?
Welche Vereine nehmen städtische Räumlichkeiten wahr (Kostenansatz über 1.048.516 Euro auf S. 108 im Haushaltsplan-Entwurf)?
Konkret welcher Verein in welchem Umfang?
Werden Mieten dafür bezahlt, wenn ja, in welcher Höhe? Wie erklärt sich die Differenz zwischen dem Ansatz von 410.760 Euro Vereinsförderung auf S. 108 Haushaltsplan-Entwurf mit dem deutlich niedrigeren Ansatz für freiwillige Leistungen in Höhe von 259.500 Euro auf Seite 92?
Sachverhalt
Im Rahmen der Sitzung der AG Haushalt wurde den Fraktionen der Haushaltsentwurf für das Jahr 2026 mitgegeben.
Grundsätzlich steht zwar auf S.14 des Haushaltsentwurfs bezüglich der Genehmigungsfähigkeit: „Grundsätzlich sollen bereits bestehende freiwillige Leistungen in Bezug auf die Sport-/ Vereinsförderung sowie allgemein das Ehrenamt und Schwimmangebote auch bei defizitären Haushalten nicht beanstandet bzw. mit Auflagen verbunden werden. Steigerungen der freiwilligen Leistungen, die sich nicht durch zusätzlichen Personal- und/oder Leistungsumfang ergeben, sondern beispielsweise aufgrund natürlicher Sachkosten- und/oder Tarifsteigerungen, bleiben bei der Ermittlung des Defizits außen vor und sind durch die Kommune entsprechend darzulegen.“
Dennoch gilt, daß die Genehmigungsfähigkeit laut aktuellen Informationen noch nicht erreicht wurde. Mögliche Einsparungen in der Stadt, als Gegenentwurf zu jeder möglichen Steuererhöhung und Belastung der Allgemeinheit der Bürger, sollten sich daher nach allgemeiner Einschätzung zuerst auf Einsparungen, z.B. auf den Verzicht freiwilliger Leistungen konzentrieren, die nicht der unmittelbaren Daseinsfürsorge dienen. Hierzu zählen insbesondere die freiwilligen Leistungen an Vereine. In dem der AfD-Fraktion vorliegenden Haushalts-plan-Entwurf sind zwar auf Seite 92 die freiwilligen Leistungen genannt (362.502 Euro für 2025, 259.500 Euro für 2026), jedoch keine Details dazu. Diese Details sind sehr exakt darzulegen, aus folgenden Gründen.
Das Prinzip, daß sich Kommunen nur im Rahmen ihrer jeweiligen Leistungsfähigkeit über die unmittelbare Daseinsfürsorge hinaus betätigen sollten, wird – unter anderem - durch §121 (1) 2. HGO ausdrücklich niedergelegt. Dort heißt es „Die Gemeinde darf sich wirtschaftlich betätigen wenn… die Betätigung nach Art und Umfang in einem angemessenen Verhältnis zur Leistungsfähigkeit der Gemeinde und zum voraussichtlichen Bedarf seht…“
Einfach erklärt
Die AfD-Fraktion bittet den Magistrat um eine detaillierte Übersicht der freiwilligen Leistungen an Vereine und andere Nichtregierungsorganisationen im Haushaltsentwurf 2026. Angegeben werden sollen die vorgesehenen Empfänger und Beträge sowie deren geplante Entwicklung bis 2029. Im Entwurf stehen bisher nur Gesamtsummen von 362.502 Euro für 2025 und 259.500 Euro für 2026.
Außerdem fragt die Fraktion nach den Kriterien und Bedingungen der Förderung, etwa Mitgliederzahlen oder bestimmte Projekte. Sie möchte wissen, ob geförderte Projekte tatsächlich stattgefunden haben und ob geprüft wurde, ob die Organisationen nach ihren Satzungen oder Internetauftritten auf dem Boden der freiheitlich-demokratischen Grundordnung stehen.
Weiter soll offengelegt werden, welche Vereine städtische Räume nutzen, in welchem Umfang und ob sie dafür Miete zahlen. Zudem soll der Unterschied zwischen 410.760 Euro Vereinsförderung auf Seite 108 und 259.500 Euro freiwilligen Leistungen auf Seite 92 des Haushaltsentwurfs erklärt werden. Die Antragsteller begründen die Anfrage mit der angespannten Haushaltslage und möglichen Einsparungen bei freiwilligen Leistungen.
Diese Fassung wurde von einem Sprachmodell aus dem amtlichen Text übersetzt und ist nicht rechtsverbindlich. Maßgeblich ist der .