Thema: Langfristige Einsparmöglichkeiten in städtischen Bereichen außerhalb der unmittelbaren Daseinsfürsorge
Eingebracht von AfD
Antwort nicht öffentlich einsehbar (§ 16 GO)
Anfrage im Wortlaut
Der Magistrat der Stadt Rödermark möge informieren, inwieweit im Rahmen der Überprüfung einer Genehmigungsfähigkeit des bestehenden Haushaltsentwurfs und vor allem bei der Zurückführung des langfristig absehbaren Defizits im Ergebnishaushalt für 2026 (im ordentlichen Ergebnis mit einem Fehlbetrag von 13.809.905 Euro, siehe Haushaltsplan-Entwurf 2026, S. 3) folgende Überlegungen eine Rolle gespielt haben:
Badehaus: Inwieweit wurde, angesichts der Gesamtbetriebskosten des Badehauses von 1.431.608 Euro (S. 108 Haushaltsplan-Entwurf)[1] untersucht, die Öffnungszeiten des Badehauses z.B. um 50% oder auf den für einen Schulbetrieb notwendigen Badebetrieb einzuschränken?
Welche Personaleinsparungen, welche Personalkosteneinsparungen entstehen hierbei? Insbesondere: Inwieweit lassen sich die Ansätze der Saunasanierung (-750.000 Euro für 2026, siehe Haushaltsentwurf S. 50) oder der Badehaus-Spielpark-Gestaltung (-730.000 Euro für 2026, -450.000 Euro für die Folgejahre, siehe S. 52) mit dem Prinzip der unmittelbaren Daseinsfürsorge noch rechtfertigen? Auch eine recht hohe Vereins-Förderung für „Badehausnutzung“ von 96.000 Euro (S.92 Haushaltsplan) hat ihren Erklärungsbedarf.
Inwieweit wurde untersucht, die Öffnungszeiten der Stadtbücherei auf den für einen Bildungsauftrag notwendigen Grundbedarf einzuschränken?[2] Wenn ja, in welchem Rahmen? Welche Personaleinsparungen, welche Kosten entstehen z.B. bei Halbierung der Öffnungszeiten?
Inwieweit wurde untersucht, die Öffnungszeiten des Müllentsorgungshof auf den für einen Müllentsorgungsauftrag notwendigen Grundbedarf einzuschränken? Wenn ja, in welchem Rahmen? Welche Personaleinsparungen, welche Kosten entstehen z.B. bei Halbierung der Öffnungszeiten? Wie erklären sich die hohen Auszahlungen von 1.842.330 Euro Investitions-tätigkeit für den Betriebshof (S. 515 Haushaltsplan-Entwurf); Sind diese evtl. auf die Rückführung der kommunalen Betriebe Rödermark (KBR) in die Eigenregie zurückzuführen?
Welche Kosten entstehen der Stadt durch das Projekt „Soziale Stadt“? Welche Teilbereiche des Projekts dienen nicht der unmittelbaren Daseinsfürsorge und können zur finanziellen Gesundung der Stadt kurz-, mittel oder langfristig eingespart werden? Insbesondere die Kosten für die Quartiersarbeit sind noch einmal gestiegen, auf 526.143 Euro, aber auch die Sozial- und Lebensberatung machen einen hohen Posten aus. In welchen Bereichen ist hier eine deutliche Einschränkung möglich? In welchem Umfang werden die entsprechenden Angebote, z.B. zur Sozial- und Lebensberatung, wahr genommen?
Welche weiteren personellen und sonstigen Einsparmöglichkeiten gibt es in Bereichen, die nicht der unmittelbaren Daseinsvorsorge der eigenen Bevölkerung dienen (z.B. Kulturhalle, öffentlicher Personennahverkehr; Schulkindbetreuung)?
[1] Die Erlöse decken ja die Kosten bei weitem nicht (S.118 Haushaltsplan-Entwurf), zu den Betriebskosten im Einzelnen siehe ebnda S. 428/429).
[2] Auch hier sprengt der Kostenansatz von 616.143 Euro (Seite 108 Haushaltsplan-Entwurf) wohl den für unmit- telbare Daseinsvorsorge notwendigen Rahmen.
Sachverhalt
Die Auskünfte, die in der Sitzung der AG Haushalt am 5.5. an die Fraktionen erteilt wurden, sind nach Einschätzung der AfD-Fraktion leider nicht ausreichend. Man ist zwar gewillt, einzusparen, aber eben nur dort, wo es sich automatisch ergibt, z.B. spart man Ortspolizisten-Stellen ein, weil sich dort sowieso niemand darauf beworben hat. Oder schiebt Personal von der aufgelösten Stabstelle „Vielfalt und Teilhabe“ ins Badehaus. Das reicht nach Einschätzung der AfD-Fraktion – die Fraktionen sind ja zur Kontrolle und Genehmigung des Magistratshaushalts aufgerufen – nicht, um die Ausgabenpolitik der Stadt auf ein angemessenes Maß zurück zu führen. Die Einsicht, daß vielleicht die eine oder andere Stelle in zu umfangreichen Maß aufgebaut wurde, muß daher von außen vermittelt werden.
Das Badehaus ist jetzt im Fachdienst 5.3 beheimatet (Seite 12 Haushaltsplan-Entwurf) und untersteht somit auch der Steuerung durch die Stadt. Auch eine recht hohe Vereins-Förderung für „Badehausnutzung“ von 96.000 Euro (S.92 Haushaltsplan) hat ihren Erklärungsbedarf.
Das Prinzip, daß sich Kommunen nur im Rahmen ihrer jeweiligen Leistungsfähigkeit über die unmittelbare Daseinsfürsorge hinaus betätigen sollten, wird – unter anderem - durch §121 (1) 2. HGO ausdrücklich niedergelegt. Dort heißt es „Die Gemeinde darf sich wirtschaftlich betätigen wenn… die Betätigung nach Art und Umfang in einem angemessenen Verhältnis zur Leistungsfähigkeit der Gemeinde und zum voraussichtlichen Bedarf seht…“
Im Generellen gilt hier der Grundsatz, daß freiwillige Selbstverwaltungsaufgaben nur übernommen oder fortgeführt werden dürfen, wenn zuerst Pflichtaufgaben erfüllt und die finanzielle Leistungsfähigkeit gesichert sind. Eine Stadt, die freiwillige Leistungen vergibt, die sie eigentlich nur durch ständige Erhöhung von Ausgaben im Bereich der Grundsteuer B finanzieren kann, was letztlich die Bevölkerung übermäßig belastet und somit kurz- bis mittelfristig dann auch dann deren finanzielle Leistungsfähigkeit bedroht, verläßt womöglich diesen in §121 HGO (in Verbindung mit §92 und §93 HGO) vorgegebenen Pfad eines angemessenen Verhältnisses.
Einfach erklärt
Die AfD-Fraktion fragt den Magistrat, welche langfristigen Einsparmöglichkeiten für den Haushaltsentwurf 2026 geprüft wurden. Im Mittelpunkt stehen städtische Angebote, die nach Ansicht der Fraktion über die unmittelbare Daseinsfürsorge hinausgehen. Hintergrund ist der geplante Fehlbetrag von 13.809.905 Euro im ordentlichen Ergebnis.
Konkret soll der Magistrat darüber informieren, ob reduzierte Öffnungszeiten beim Badehaus, bei der Stadtbücherei und beim Müllentsorgungshof untersucht wurden und welche Personal- und Kosteneinsparungen dadurch möglich wären. Beim Badehaus werden außerdem die geplante Saunasanierung von 750.000 Euro, die Spielpark-Gestaltung von 730.000 Euro im Jahr 2026 und 450.000 Euro in den Folgejahren sowie die Vereinsförderung von 96.000 Euro hinterfragt.
Weitere Fragen betreffen Investitionen von 1.842.330 Euro in den Betriebshof sowie Kosten und mögliche Einschränkungen beim Projekt „Soziale Stadt“, insbesondere bei Quartiersarbeit und Beratung. Zusätzlich soll der Magistrat Einsparmöglichkeiten etwa bei Kulturhalle, öffentlichem Personennahverkehr und Schulkindbetreuung nennen. Die Anfrage fordert Informationen und Prüfresultate; sie beschließt keine Kürzungen.
Diese Fassung wurde von einem Sprachmodell aus dem amtlichen Text übersetzt und ist nicht rechtsverbindlich. Maßgeblich ist der .