DS/161/26 Antrag Beratung abgeschlossen Kultur & Vereine

Änderungsantrag zur Freigabe der Sperrmittel für die Musikschule Rödermark e.V.

Eingebracht von FDP

Antrag im Wortlaut

Der Haupt-, Finanz- und Wirtschaftsförderungsausschuss möge beschließen:

Zuschussfreigabe: Der Haupt-, Finanz- und Wirtschaftsförderungsausschuss gibt die im Haushaltsplan mit einem Sperrvermerk versehenen Zuschüsse in Höhe von 51.000 € für die Musikschule Rödermark e.V. zur Sicherung der Liquidität im laufenden Jahr 2026 frei. Zweckbindung: Von der freigegebenen Gesamtsumme sind zwingend bis zu 10.000 € für eine unabhängige, externe Wirtschafts- und Strategieberatung aufzuwenden, welche bis zum 31.12.2026 ein schlüssiges Konzept zur umfassenden finanziellen Restrukturierung sowie organisatorischen Neuaufstellung und gegebenenfalls Umstrukturierung der Musikschule vorlegen muss, um deren Betrieb künftig ohne städtischen Zuschuss darzustellen, wobei ein fortlaufender Nachweis über die Verwendung der zweckgebundenen Summe zu führen und den städtischen Gremien zur Kenntnis zu geben ist.

Sachverhalt

Erfolgt mündlich

Einfach erklärt

Der Haupt-, Finanz- und Wirtschaftsförderungsausschuss soll entscheiden, ob die bisher gesperrten Zuschüsse von 51.000 € für die Musikschule Rödermark e.V. freigegeben werden. Das Geld soll die Zahlungsfähigkeit der Musikschule im Jahr 2026 sichern. Von der Gesamtsumme müssen bis zu 10.000 € für eine unabhängige externe Wirtschafts- und Strategieberatung verwendet werden. Diese soll bis zum 31.12.2026 ein Konzept für die finanzielle Restrukturierung und organisatorische Neuaufstellung beziehungsweise mögliche Umstrukturierung der Musikschule vorlegen. Ziel des Konzepts ist, einen künftigen Betrieb ohne städtischen Zuschuss darzustellen. Die Verwendung des zweckgebundenen Betrags muss fortlaufend nachgewiesen und den städtischen Gremien mitgeteilt werden. Eine schriftliche Begründung liegt nicht vor; sie soll mündlich erfolgen.

Diese Fassung wurde von einem Sprachmodell aus dem amtlichen Text übersetzt und ist nicht rechtsverbindlich. Maßgeblich ist der .

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Stand

7. September 2026, 10:12 Uhr

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