Haupt-, Finanz- und Wirtschaftsförderungsausschuss
3. Sondersitzung
- Donnerstag, 11. Juni 2026, 18:00 Uhr
- Mehrzweckraum, Am Schellbusch 1, 63322 Rödermark
- Sitzung abgeschlossen· öffentlich mit nicht-öffentlichem Teil
Worum es geht
Im Mittelpunkt der Sitzung standen die angespannte Haushaltslage und die Finanzplanung der Stadt. Der Ausschuss beriet den Haushaltsplan 2026, das Investitionsprogramm bis 2029 sowie ein Haushaltssicherungskonzept mit Spar- und Konsolidierungsmaßnahmen bis 2030. Die endgültigen Entscheidungen trifft die Stadtverordnetenversammlung. Teil der Beratungen war eine rückwirkende Erhöhung der Grundsteuer zum 1. Januar 2026. Vorgesehen sind 900 Prozentpunkte für die Grundsteuer A und 1.327 Prozentpunkte für die Grundsteuer B, um rund 3,13 Millionen Euro zusätzlich einzunehmen und den Haushalt auszugleichen. Außerdem wurde ein FWR-Antrag zur Einführung einer höheren Grundsteuer C für baureife, aber unbebaute Grundstücke vorberaten. Ergebnisse dieser Beratungen sind nicht angegeben. Ein weiteres wichtiges Thema war die finanzielle Lage der Musikschule Rödermark. Behandelt wurde die Freigabe von 51.000 Euro aus gesperrten Haushaltsmitteln, um ihre Zahlungsfähigkeit zu sichern und ein Insolvenzverfahren zu vermeiden. Ein Änderungsantrag sah vor, bis zu 10.000 Euro davon für eine unabhängige Beratung und ein Konzept zur finanziellen und organisatorischen Neuaufstellung einzusetzen. Auch hierzu ist kein Abstimmungsergebnis dokumentiert.
Diese Zusammenfassung wurde automatisch mit einem KI-Modell erstellt und kann Fehler enthalten. Verbindlich ist die Tagesordnung mit den amtlichen Unterlagen.
Tagesordnung · 7 Punkte
- Ö 1 Eröffnung, Feststellung der Beschlussfähigkeit und Tagesordnung
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Worum es hier geht - einfach erklärt
Der Haupt-, Finanz- und Wirtschaftsförderungsausschuss behandelte die Freigabe von 51.000 Euro für die Musikschule Rödermark. Damit sollte der gesamte Zuschuss von 120.000 Euro für 2026 schrittweise ausgezahlt werden können, um die Zahlungsfähigkeit der Musikschule zu sichern und ein Insolvenzverfahren zu vermeiden. Ein konkretes Abstimmungsergebnis ist nicht erfasst.
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Ganze Vorlage DS/133/26 ansehen — mit Beratungsweg über alle GremienBeschlussvorschlag
federführend Fachbereich 5 - Kultur und Sport
Der Haupt-, Finanz- und Wirtschaftsförderungsausschuss gibt Haushaltmittel in Höhe von 51.000,00 € für die Musikschule Rödermark e.V. frei.
Sachverhalt
Zur Erhaltung der Liquidität und zur Vermeidung eines Insolvenzverfahrens ist es erforderlich, Haushaltmittel in Höhe von 51.000,00 € freizugeben, so dass der gesamte Ansatz des Haushaltsjahres 2026 in Höhe von 120.000,00 € zur Verfügung steht und sukzessive zur Auszahlung kommen kann. Die Situation der Musikschule wurde am 11.05.2026 in der Magistratssitzung erörtert.
Finanzielle Auswirkung
JaDie finanzielle Situation der Musikschule wurde in der Magistratssitzung am 11.05.26 erläutert und wird im Rahmen der Sitzung des HFW am 03.06.26 erneut dargestellt. /He, 19.05.26
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Worum es hier geht - einfach erklärt
Der Haupt-, Finanz- und Wirtschaftsförderungsausschuss behandelte den Antrag, 51.000 Euro gesperrte Haushaltsmittel für die Musikschule Rödermark freizugeben, um ihre Liquidität 2026 zu sichern. Davon sollten bis zu 10.000 Euro verpflichtend für eine unabhängige Beratung verwendet werden, die bis Ende 2026 ein Konzept für eine finanzielle und organisatorische Neuaufstellung mit dem Ziel eines künftig zuschussfreien Betriebs erarbeitet. Wie über den Antrag entschieden wurde, ist aus den vorliegenden Angaben nicht ersichtlich.
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Ganze Vorlage DS/161/26 ansehen — mit Beratungsweg über alle GremienAntrag im Wortlaut
Der Haupt-, Finanz- und Wirtschaftsförderungsausschuss möge beschließen: Zuschussfreigabe: Der Haupt-, Finanz- und Wirtschaftsförderungsausschuss gibt die im Haushaltsplan mit einem Sperrvermerk versehenen Zuschüsse in Höhe von 51.000 € für die Musikschule Rödermark e.V. zur Sicherung der Liquidität im laufenden Jahr 2026 frei. Zweckbindung: Von der freigegebenen Gesamtsumme sind zwingend bis zu 10.000 € für eine unabhängige, externe Wirtschafts- und Strategieberatung aufzuwenden, welche bis zum 31.12.2026 ein schlüssiges Konzept zur umfassenden finanziellen Restrukturierung sowie organisatorischen Neuaufstellung und gegebenenfalls Umstrukturierung der Musikschule vorlegen muss, um deren Betrieb künftig ohne städtischen Zuschuss darzustellen, wobei ein fortlaufender Nachweis über die Verwendung der zweckgebundenen Summe zu führen und den städtischen Gremien zur Kenntnis zu geben ist.
Sachverhalt
Erfolgt mündlich
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Worum es hier geht - einfach erklärt
Das Investitionsprogramm der Stadt Rödermark für die Jahre 2026 bis 2029 wurde vorberaten. Es enthält die geplanten Investitionen und soll einschließlich möglicher Änderungen von der Stadtverordnetenversammlung gesondert beschlossen und dem Haushalt 2026 beigefügt werden. Eine endgültige Entscheidung fiel in dieser Sitzung nicht.
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federführend Finanzen / Controlling
Die Stadtverordnetenversammlung beschließt das Investitionsprogramm der Stadt Rödermark für den Planungszeitraum 2026 bis 2029. Mögliche Veränderungen aus Änderungslisten und Anträgen fließen in das Investitionsprogramm ein.
Sachverhalt
Gemäß Ziffer 3 der Hinweise zur Anwendung der haushaltsrechtlichen Vorschriften zu § 97 der Hessischen Gemeindeordnung ist für das Investitionsprogramm ein gesonderter Beschluss der Stadtverordnetenversammlung notwendig. Das Investitionsprogramm 2026 bis 2029 wird den Gremien zur Beratung und Beschlussfassung vorgelegt und ist dem Haushalt 2026 als Anlage beizufügen.
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Worum es hier geht - einfach erklärt
Das Gremium beriet vorab über das Haushaltssicherungskonzept 2026; die endgültige Entscheidung trifft die Stadtverordnetenversammlung. Das Konzept enthält verbindliche Spar- und Konsolidierungsmaßnahmen für die Jahre 2026 bis 2030, nachdem der im Dezember 2025 eingebrachte Haushaltsentwurf nicht genehmigungsfähig war.
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Ganze Vorlage DS/140/26 ansehen — mit Beratungsweg über alle GremienBeschlussvorschlag
federführend Finanzen / Controlling
Die Stadtverordnetenversammlung beschließt das Haushaltssicherungskonzept 2026.
Sachverhalt
Das Haushaltssicherungskonzept 2026 wird den Gremien zur Beratung und Beschlussfassung vorgelegt. Gemäß § 92a der Hessischen Gemeindeordnung (HGO) hat die Gemeinde ein Haushaltssicherungskonzept aufzustellen, wenn sie im Haushaltsjahr die Vorgaben zum Ausgleich des Ergebnis- und des Finanzhaushaltes in der Planung trotz Ausnutzung aller Einsparmöglichkeiten bei den Aufwendungen und Auszahlungen sowie der Ausschöpfung aller Ertrags- und Einzahlungsmöglichkeiten nicht einhält. Der im Dezember 2025 eingebrachte, nicht genehmigungsfähige Haushaltsentwurf der Stadt Rödermark für das Jahr 2026 wurde überarbeitet und das vorliegende Haushaltssicherungskonzept erstellt. Es enthält verbindliche Festlegungen über Konsolidierungsmaßnahmen, um den Haushaltsausgleich in der Planung schnellstmöglich wieder zu erreichen. Die Gesamtlaufzeit des Konzepts beträgt 5 Jahre (2026 - 2030).
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Worum es hier geht - einfach erklärt
Der Haushaltsplan 2026 wurde in dieser Sitzung vorberaten. Behandelt wurden mögliche Änderungen, gegebenenfalls Anträge der Fraktionen sowie die Haushaltssatzung mit Haushalts-, Stellen- und Finanzplan. Außerdem sollten der Wirtschaftsplan 2026 der Berufsakademie Rhein-Main und der Beteiligungsbericht 2024 zur Kenntnis genommen und dem Haushaltsplan beigefügt werden; ein Abstimmungsergebnis ist nicht angegeben.
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federführend Finanzen / Controlling
1. Den Änderungen zum Haushaltsplan 2026 wird zugestimmt. Die Änderungen fließen in die Haushaltssatzung 2026 ein. Abstimmungsergebnis: Zustimmung: Ablehnung: Enthaltung: 2. Die Veränderungen aus den Haushaltsanträgen fließen in die Haushaltssatzung 2026 ein. Abstimmungsergebnis: Zustimmung: Ablehnung: Enthaltung: 3. Der Haushaltssatzung 2026 mit Haushaltsplan, Stellenplan, Finanzplan wird zugestimmt (Änderungen aus Änderungslisten, Haushaltsanträgen und dem Haushaltssicherungs-konzept sind enthalten). Abstimmungsergebnis: Zustimmung: Ablehnung: Enthaltung: 4. Der Wirtschaftsplan 2026 der Berufsakademie Rhein-Main GmbH wird zur Kenntnis genommen und dem Haushaltsplan 2026 beigefügt. Abstimmungsergebnis: Zustimmung: Ablehnung: Enthaltung: 5. Der Beteiligungsbericht 2024 wird zur Kenntnis genommen und dem Haushaltsplan 2026 beigefügt. Abstimmungsergebnis: Zustimmung: Ablehnung: Enthaltung:
Sachverhalt
Die Stadtverordnetenversammlung wird um Beratung und Beschlussfassung gebeten: 1. Änderungen zum Haushaltsplan 2026 2. Anträge der Fraktionen zum Haushaltsplan 2026 – sofern vorhanden – 3. Haushaltssatzung 2026
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Worum es hier geht - einfach erklärt
Vorberaten wurde eine rückwirkende Erhöhung der Grundsteuer-Hebesätze zum 1. Januar 2026: Grundsteuer A soll von 175 auf 900 Prozentpunkte, Grundsteuer B von 990 auf 1.327 Prozentpunkte steigen. Damit soll der Haushalt 2026 ausgeglichen und ein Mehrertrag von rund 3,13 Millionen Euro erzielt werden. Die endgültige Entscheidung trifft die Stadtverordnetenversammlung; ein Abstimmungsergebnis aus dieser Vorberatung ist nicht erfasst.
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federführend Steuerverwaltung
Die Stadtverordnetenversammlung beschließt die 2. Änderungssatzung zur Satzung über die Festsetzung der Hebesätze für die Realsteuern (Hebesatzsatzung) der Stadt Rödermark in der vorliegenden Fassung. Die Hebesätze werden rückwirkend zum 01.01.2026 wie folgt festgesetzt: Der Hebesatz für die Grundsteuer A (land- und forstwirtschaftliche Betriebe) wird von bisher 175 v.H. auf 900 v.H. angehoben. Der Hebesatz für die Grundsteuer B (bebaute und unbebaute Grundstücke) wird von bisher 990 v.H. auf 1.327 v.H. angehoben. Die Änderungssatzung tritt nach ihrer Bekanntmachung rückwirkend zum 01.01.2026 in Kraft.
Sachverhalt
Ausgangslage und rechtliche Zulässigkeit Die Stadt Rödermark ist gemäß § 92 HGO gesetzlich verpflichtet, einen ausgeglichenen Haushalt vorzulegen. Da die im Haushaltssicherungskonzept vorgesehenen Maßnahmen nicht ausreichen um den Haushaltsausgleich 2026 herbeizuführen, ist eine Anpassung der Hebesätze notwendig. Die rechtliche Zulässigkeit einer rückwirkenden Erhöhung der Hebesätze im laufenden Kalenderjahr ist durch § 25 Abs. 3 des Grundsteuergesetzes (GrStG) ausdrücklich gedeckt. Danach kann der Hebesatz für das laufende Kalenderjahr noch bis zum 30. Juni beschlossen werden. Mit dem Beschlussdatum am 16.06.2026 wird diese gesetzliche Frist gewahrt.
Finanzielle Auswirkung
Durch die rückwirkende Festsetzung zum 01.01.2026 entfalten die neuen Hebesätze ihre volle Wirkung für das gesamte Haushaltsjahr 2026. Die Mehrerträge im ordentlichen Ergebnishaushalt 2026 stellen sich wie folgt dar: • Mehrertrag Grundsteuer A: rund 26.800 € für das Jahr 2026. • Mehrertrag Grundsteuer B: rund 3,1 Mio. € für das Jahr 2026.
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Worum es hier geht - einfach erklärt
Der Antrag der FWR zur Einführung einer Grundsteuer C für baureife, aber unbebaute Grundstücke wurde vorberaten. Vorgeschlagen ist ein Hebesatz in fünffacher Höhe des einheitlichen Grundsteuer-Hebesatzes, rückwirkend ab dem 1. Januar 2026 und mit automatischer Anpassung bei dessen Änderung. Eine endgültige Entscheidung wurde in dieser Sitzung nicht getroffen.
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Ganze Vorlage DS/136/26-1 ansehen — mit Beratungsweg über alle GremienAntrag im Wortlaut
Die Haushaltssatzung wird um die Grundsteuer C ergänzt. Der Hebesatz beläuft sich auf das Fünffache des einheitlichen Hebesatzes. Die Änderungen sind rückwirkend zum 01.01.2026 wirksam. Der Hebesatz der Grundsteuer C wird im Falle eines veränderten einheitlichen Hebesatzes angepasst.
Sachverhalt
Einführung Grundsteuer C Bereits im November 2023 haben die FWR um eine Prüfung einer Einführung der Grundsteuer C gebeten. Der anschließende Bericht der Finanzverwaltung wurde im HfW am 25.04.2024 erläutert. Daraus wurde ersichtlich, dass einer Einführung der Grundsteuer C rechtlich nichts im Wege steht. Folgender Sachverhalt wurde damals zugrunde gelegt: Nach Prüfung der in Frage kommenden Grundstücke trifft die Grundsteuer C im Gebiet der Stadt Rödermark fast ausschließlich private Eigentümer, die evtl. finanziell nicht in der Lage sind ihr baureifes Grundstück angesichts steigender Baupreise und hoher Kreditzinsen schnell zu bebauen(99 Grundstücke Privateigentum/ 7 Grundstücke gewerbliches Eigentum). Der im Prüfantrag genannte Passus „Es muss allerdings Sorge getragen werden, dass Grundstückseigentümer, welche vor allem aus finanziellen Gründen ein erworbenes Grundstück nicht umgehend bebauen können, nicht über Gebühr belastet werden“ kann so nicht umgesetzt werden.Sollte die Verwaltung mit der Einführung der Grundsteuer C beauftragt werden sind alle in Frage kommenden Grundstücke unabhängig von der finanziellen Situation der Eigentümer entsprechend zu besteuern. Nach Rücksprache mit dem Hessischen Städtetag gab die Finanzverwaltung die Empfehlung, die Grundsteuer C "[a]ufgrund des geringen zu erwartenden Aufkommens und der damit verknüpften niedrigen Lenkungswirkung" nicht einzuführen. Durch die geplante Erhöhung des einheitlichen Hebesatzes auf 1327 v.H. und die damit verbundene Mehrbelastung ist es aus Sicht der FWR unabdingbar, alle möglichen zusätzlichen Einnahmequellen zu generieren, um eine einseitige Belastung von Hauseigentümern und Mietern zu vermeiden. Die FWR teilen die Einschätzung der Finanzverwaltung nicht, dass es den größtenteils privaten Eigentümern aufgrund von hohen Bauzinsen und Baukosten evtl. nicht möglich sei, diese Grundstücke zu bebauen und deshalb eine Mehrbelastung über die Grundsteuer C nicht verhältnismäßig wäre. Die Einschätzung beruht auf einer nicht belastbaren Annahme, für die es faktisch keine stichhaltigen Nachweise gibt. Für einen Verzicht auf Mehreinnahmen von ca. 120.000€ (mit einem fiktiven Hebesatz von 6635 v.H.) gibt es keinen signifikanten Grund.
- Ö 7 Mitteilungen und Anfragen
Verlauf
- Sitzung fand am 11. Juni 2026 statt · erstmals erfasst am 27. Aug. 2026
Zeitangaben sind die Abrufzeitpunkte, nicht die Bearbeitungszeitpunkte bei ALLRIS.
Woher diese Angaben kommen
- Termin, Ort und Tagesordnung Sitzungsseite · abgerufen 07.09.2026