Haushaltsplan 2026
Eingebracht vom Magistrat · federführend Finanzen / Controlling
Beschlussvorschlag
1. Den Änderungen zum Haushaltsplan 2026 wird zugestimmt. Die Änderungen fließen in die Haushaltssatzung 2026 ein. Abstimmungsergebnis: Zustimmung: Ablehnung: Enthaltung:
2. Die Veränderungen aus den Haushaltsanträgen fließen in die Haushaltssatzung 2026 ein. Abstimmungsergebnis: Zustimmung: Ablehnung: Enthaltung:
3. Der Haushaltssatzung 2026 mit Haushaltsplan, Stellenplan, Finanzplan wird zugestimmt (Änderungen aus Änderungslisten, Haushaltsanträgen und dem Haushaltssicherungs-konzept sind enthalten). Abstimmungsergebnis: Zustimmung: Ablehnung: Enthaltung:
4. Der Wirtschaftsplan 2026 der Berufsakademie Rhein-Main GmbH wird zur Kenntnis genommen und dem Haushaltsplan 2026 beigefügt. Abstimmungsergebnis: Zustimmung: Ablehnung: Enthaltung:
5. Der Beteiligungsbericht 2024 wird zur Kenntnis genommen und dem Haushaltsplan 2026 beigefügt. Abstimmungsergebnis: Zustimmung: Ablehnung: Enthaltung:
Sachverhalt
Die Stadtverordnetenversammlung wird um Beratung und Beschlussfassung gebeten:
1. Änderungen zum Haushaltsplan 2026 2. Anträge der Fraktionen zum Haushaltsplan 2026 – sofern vorhanden – 3. Haushaltssatzung 2026
Einfach erklärt
Die Stadtverordnetenversammlung soll über den Haushalt der Stadt Rödermark für das Jahr 2026 beraten und entscheiden. Zur Abstimmung stehen Änderungen am Haushaltsplan, mögliche Haushaltsanträge der Fraktionen sowie die Haushaltssatzung 2026. Beschlossene Änderungen und Anträge sollen in die Haushaltssatzung einfließen.
Außerdem soll die Stadtverordnetenversammlung der Haushaltssatzung mit Haushaltsplan, Stellenplan und Finanzplan zustimmen. Darin sollen auch Änderungen aus den Änderungslisten, den Haushaltsanträgen und dem Haushaltssicherungskonzept enthalten sein. Der Wirtschaftsplan 2026 der Berufsakademie Rhein-Main GmbH und der Beteiligungsbericht 2024 sollen zur Kenntnis genommen und dem Haushaltsplan beigefügt werden. Abstimmungsergebnisse liegen in der Vorlage noch nicht vor.
Diese Fassung wurde von einem Sprachmodell aus dem amtlichen Text übersetzt und ist nicht rechtsverbindlich. Maßgeblich ist der .