Zuschüsse für die Musikschule Rödermark e.V. hier: Aufhebung der Haushaltssperre
Eingebracht vom Magistrat · federführend Fachbereich 5 - Kultur und Sport
Beschlussvorschlag
Der Haupt-, Finanz- und Wirtschaftsförderungsausschuss gibt Haushaltmittel in Höhe von 51.000,00 € für die Musikschule Rödermark e.V. frei.
Sachverhalt
Zur Erhaltung der Liquidität und zur Vermeidung eines Insolvenzverfahrens ist es erforderlich, Haushaltmittel in Höhe von 51.000,00 € freizugeben, so dass der gesamte Ansatz des Haushaltsjahres 2026 in Höhe von 120.000,00 € zur Verfügung steht und sukzessive zur Auszahlung kommen kann. Die Situation der Musikschule wurde am 11.05.2026 in der Magistratssitzung erörtert.
Finanzielle Auswirkung
Die finanzielle Situation der Musikschule wurde in der Magistratssitzung am 11.05.26 erläutert und wird im Rahmen der Sitzung des HFW am 03.06.26 erneut dargestellt. /He, 19.05.26
Einfach erklärt
Der Haupt-, Finanz- und Wirtschaftsförderungsausschuss soll 51.000,00 € gesperrte Haushaltsmittel für die Musikschule Rödermark e.V. freigeben. Damit würde der gesamte für 2026 vorgesehene Zuschuss von 120.000,00 € zur Verfügung stehen und nach und nach ausgezahlt werden können. Laut Vorlage ist die Freigabe notwendig, um die Zahlungsfähigkeit der Musikschule zu sichern und ein Insolvenzverfahren zu vermeiden. Die finanzielle Situation wurde am 11.05.2026 im Magistrat beraten.
Finanzielle Auswirkung
Es sind finanzielle Auswirkungen angegeben. Die finanzielle Situation der Musikschule soll in der Ausschusssitzung am 03.06.2026 erneut dargestellt werden.
Diese Fassung wurde von einem Sprachmodell aus dem amtlichen Text übersetzt und ist nicht rechtsverbindlich. Maßgeblich ist der .