Investitionsprogramm 2026 - 2029
Eingebracht vom Magistrat · federführend Finanzen / Controlling
Beschlussvorschlag
Die Stadtverordnetenversammlung beschließt das Investitionsprogramm der Stadt Rödermark für den Planungszeitraum 2026 bis 2029. Mögliche Veränderungen aus Änderungslisten und Anträgen fließen in das Investitionsprogramm ein.
Sachverhalt
Gemäß Ziffer 3 der Hinweise zur Anwendung der haushaltsrechtlichen Vorschriften zu § 97 der Hessischen Gemeindeordnung ist für das Investitionsprogramm ein gesonderter Beschluss der Stadtverordnetenversammlung notwendig.
Das Investitionsprogramm 2026 bis 2029 wird den Gremien zur Beratung und Beschlussfassung vorgelegt und ist dem Haushalt 2026 als Anlage beizufügen.
Einfach erklärt
Die Stadtverordnetenversammlung soll das Investitionsprogramm der Stadt Rödermark für die Jahre 2026 bis 2029 beschließen. Es wird zuvor in den politischen Gremien beraten und anschließend dem Haushalt 2026 als Anlage beigefügt. Änderungen, die sich aus Änderungslisten oder Anträgen ergeben, sollen in das Investitionsprogramm einfließen. Ein gesonderter Beschluss ist aufgrund der haushaltsrechtlichen Vorschriften erforderlich.
Finanzielle Auswirkung
Die Vorlage hat finanzielle Auswirkungen. Konkrete Beträge werden nicht genannt.
Diese Fassung wurde von einem Sprachmodell aus dem amtlichen Text übersetzt und ist nicht rechtsverbindlich. Maßgeblich ist der .