Haushaltssicherungskonzept 2026
Eingebracht vom Magistrat · federführend Finanzen / Controlling
Beschlussvorschlag
Die Stadtverordnetenversammlung beschließt das Haushaltssicherungskonzept 2026.
Sachverhalt
Das Haushaltssicherungskonzept 2026 wird den Gremien zur Beratung und Beschlussfassung vorgelegt.
Gemäß § 92a der Hessischen Gemeindeordnung (HGO) hat die Gemeinde ein Haushaltssicherungskonzept aufzustellen, wenn sie im Haushaltsjahr die Vorgaben zum Ausgleich des Ergebnis- und des Finanzhaushaltes in der Planung trotz Ausnutzung aller Einsparmöglichkeiten bei den Aufwendungen und Auszahlungen sowie der Ausschöpfung aller Ertrags- und Einzahlungsmöglichkeiten nicht einhält.
Der im Dezember 2025 eingebrachte, nicht genehmigungsfähige Haushaltsentwurf der Stadt Rödermark für das Jahr 2026 wurde überarbeitet und das vorliegende Haushaltssicherungskonzept erstellt. Es enthält verbindliche Festlegungen über Konsolidierungsmaßnahmen, um den Haushaltsausgleich in der Planung schnellstmöglich wieder zu erreichen. Die Gesamtlaufzeit des Konzepts beträgt 5 Jahre (2026 - 2030).
Einfach erklärt
Die Stadtverordnetenversammlung soll das Haushaltssicherungskonzept 2026 beschließen. Es legt verbindliche Maßnahmen fest, mit denen die Stadt ihren Haushalt innerhalb des fünfjährigen Zeitraums von 2026 bis 2030 möglichst schnell wieder ausgleichen will.
Grund dafür ist, dass der im Dezember 2025 eingebrachte Haushaltsentwurf für 2026 nicht genehmigungsfähig war und deshalb überarbeitet wurde. Ein Haushaltssicherungskonzept ist erforderlich, wenn die Stadt den geplanten Ergebnis- und Finanzhaushalt trotz ausgeschöpfter Spar- und Einnahmemöglichkeiten nicht ausgleichen kann.
Diese Fassung wurde von einem Sprachmodell aus dem amtlichen Text übersetzt und ist nicht rechtsverbindlich. Maßgeblich ist der .