Änderung der Hebesatzsatzung- 2. Änderung
Eingebracht vom Magistrat · federführend Steuerverwaltung
Beschlussvorschlag
Die der Drucksache DS/136/26 als Anlage beigefügte 2. Satzung zur Änderung der Satzung über die Festsetzung der Steuersätze für die Grund- und Gewerbesteuer in der Stadt Rödermark (Hebesatzsatzung) wird beschlossen.
Sachverhalt
[Endfassung des Beschlussvorschlages aus DS/136/26, die zur Abstimmung gestellt wurde.]
Einfach erklärt
Die Stadtverordnetenversammlung soll über eine Änderung der Hebesatzsatzung entscheiden. Mit dem Beschluss würde die beigefügte zweite Änderung der Satzung zu den Steuersätzen für die Grund- und Gewerbesteuer in Rödermark angenommen. Welche Steuersätze konkret geändert werden, geht aus dem vorliegenden Text nicht hervor.
Diese Fassung wurde von einem Sprachmodell aus dem amtlichen Text übersetzt und ist nicht rechtsverbindlich. Maßgeblich ist der .