DS/225/26 Anfrage In Beratung Finanzen

erneut - Anfrage Vorbereitung Klage Verletzung Konnexitätsprinzip

Eingebracht von SPD,Anke Rüger

Anfrage im Wortlaut

Wir fragen den Magistrat:

1. Welche Pflichtaufgaben hat der Magistrat ermittelt, bei denen durch den Bund oder das Land Hessen das Konnexitätsprinzip verletzt wird? 1.a (neu) Inwieweit und bei welchen freiwilligen Leistungen gehen die städtischen Standards über die gesetzlichen Mindestanforderungen hinaus?

2. Welche Höhe der vorenthaltenen Finanzmittel wurden jeweils ermittelt?

3. In welchem Stadium befindet sich die Vorbereitung der Klage gegen den Bund und das Land Hessen?

4. Welche Gespräche wurden bisher mit ebenfalls betroffenen Kommunen und den kommunalen Spitzenverbänden geführt?

5. Zu welchem Ergebnis haben diese Gespräche geführt?

6. Falls bislang keine Erkenntnisse zu 1-5 vorliegen, möge der Magistrat die Gründe hierfür erläutern.

Sachverhalt

Die vorliegende Anfrage wurde erstmals am 16.11.2025 gestellt. Die Antwort erstreckte sich lediglich auf die ersten zwei Fragen. Weiterhin wurde nicht klargelegt, inwiefern die ermittelten Fehlbeträge gerichtsverwertbar seien. Wir stellen daher unsere Anfrage erneut und erwarten eine umfassende Antwort aller aufgeführten Fragen. Weiterhin wurde eine Frage hinzugefügt, die sich aus dem Beratungsgespräch beim hessischen Finanzhof ergibt. Wir erwarten, dass die Antworten in der Stavo am 08.09.2026 vorliegen und verlesen werden können bzw den Fraktionen in der Sitzung schriftlich zur Verfügung gestellt werden können.

Einfach erklärt

Die Anfrage verlangt vom Magistrat umfassende Auskünfte zur Vorbereitung einer möglichen Klage gegen den Bund und das Land Hessen wegen einer Verletzung des Konnexitätsprinzips. Die Antworten sollen am 08.09.2026 in der Stadtverordnetenversammlung verlesen oder den Fraktionen dort schriftlich vorgelegt werden.

Gefragt wird, bei welchen Pflichtaufgaben die Stadt eine Verletzung des Konnexitätsprinzips festgestellt hat und wie hoch die jeweils nicht bereitgestellten Finanzmittel sind. Zusätzlich soll der Magistrat darlegen, bei welchen freiwilligen Leistungen die Standards der Stadt über die gesetzlichen Mindestanforderungen hinausgehen. Außerdem soll er über den Stand der Klagevorbereitung, Gespräche mit anderen betroffenen Kommunen und kommunalen Spitzenverbänden sowie deren Ergebnisse informieren. Falls hierzu noch keine Erkenntnisse vorliegen, sollen die Gründe genannt werden.

Die Anfrage wird erneut gestellt, weil nach Angaben der Antragsteller bei der ersten Anfrage nur zwei Fragen beantwortet wurden und unklar blieb, ob die ermittelten Fehlbeträge vor Gericht verwendet werden können.

Diese Fassung wurde von einem Sprachmodell aus dem amtlichen Text übersetzt und ist nicht rechtsverbindlich. Maßgeblich ist der .

Ratsinfo Rödermark

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Stand

7. September 2026, 10:12 Uhr

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