Gelände für die Stadtranderholung
Eingebracht von CDU
Antrag im Wortlaut
Der Magistrat wird beauftragt, zu prüfen, ob Mittel der Bauleitplanung genutzt werden können, um die Möglichkeit der Nutzung des Geländes um den Kirchenpavillon in Waldacker für die Stadtranderholung sicherzustellen.
Der Magistrat soll gegebenenfalls eine Vorlage für die Anordnung einer solchen Maßnahme vorbereiten.
Einfach erklärt
Der Magistrat soll prüfen, ob die Stadt mit Mitteln der Bauleitplanung sicherstellen kann, dass das Gelände rund um den Kirchenpavillon in Waldacker für die Stadtranderholung genutzt werden kann. Falls eine solche Maßnahme möglich und erforderlich ist, soll der Magistrat eine entsprechende Vorlage vorbereiten. Es geht zunächst nur um eine Prüfung und noch nicht um die Umsetzung der Maßnahme.
Diese Fassung wurde von einem Sprachmodell aus dem amtlichen Text übersetzt und ist nicht rechtsverbindlich. Maßgeblich ist der .