DS/234/26 Anfrage In Beratung Finanzen

Sachstand zur Vorbereitung der Klage wegen Verletzung des Konnexitätsprinzips

Eingebracht von FDP

Anfrage im Wortlaut

Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Rödermark hat am 20. Mai 2025 einstimmig die Drucksache DS/136/25 beschlossen. Damit wurde der Magistrat beauftragt zu prüfen, bei welchen Pflichtaufgaben der Stadt Rödermark das Konnexitätsprinzip durch das Land Hessen und den Bund verletzt wird, die Höhe der hierdurch vorenthaltenen Finanzmittel zu ermitteln und eine Klage gegen das Land Hessen und den Bund wegen der fortgesetzten verfassungswidrigen Verletzung des Konnexitätsprinzips vorzubereiten.

Das Konnexitätsprinzip („Wer bestellt, bezahlt“) ist ein grundlegendes verfassungsrechtliches Prinzip, das die auskömmliche Finanzierung kommunaler Pflichtaufgaben sichern soll. Die Fraktion AL/Die Grünen hat für die kommende Sitzungsrunde bereits einen Folgeantrag (DS/201/26) eingebracht, der den Magistrat zur endgültigen Klageerhebung bis spätestens 13.11.2026 verpflichten soll.

Die FDP-Fraktion fragt vor diesem Hintergrund gemäß § 16 Absatz 1 der Geschäftsordnung der Stadtverordnetenversammlung der Stadt Rödermark in Verbindung mit § 50 Absatz 2 der Hessischen Gemeindeordnung an:

Welche konkreten Prüfschritte hat der Magistrat seit dem Beschluss vom 20.05.2025 unternommen, um die verfassungswidrige Verletzung des Konnexitätsprinzips bei den Pflichtaufgaben der Stadt Rödermark systematisch zu dokumentieren?

Für welche spezifischen Pflichtaufgabenbereiche (z. B. Kinder-, Jugend- und Familienhilfe, Brandschutz, Gefahrenabwehr, Verkehrs- oder Bauwesen) wurden bereits die exakten Fehlbeträge bzw. vorenthaltenen Finanzmittel ermittelt, und wie hoch beziffern sich diese Summen jeweils für die Haushaltsjahre 2025 und 2026?

Welche konkreten Gespräche wurden seit Mai 2025 mit folgenden Akteuren bezüglich einer koordinierten Klage oder Abstimmung geführt, wann fanden diese statt, und was waren die jeweiligen Ergebnisse: mit anderen sächlichen Städten und Gemeinden im Landkreis Offenbach, mit dem Landkreis Offenbach selbst, mit den kommunalen Spitzenverbänden (insbesondere dem Hessischen Städte- und Gemeindebund)?

Liegen dem Magistrat bereits rechtliche Stellungnahmen, Vorstudien oder juristische Einschätzungen zur Erfolgsaussicht einer solchen Klage vor (z. B. durch den Hessischen Städte- und Gemeindebund oder ein Fachanwaltsbüro)? Falls ja, was ist das Kernverfahren dieser Prüfungen?

Mit welchen einmaligen und laufenden externen Kosten (z. B. Gerichtsgebühren, Anwaltshonorare, Gutachten) rechnet der Magistrat für die Durchführung des Klageverfahrens, und wie sollen diese im städtischen Haushalt abgebildet werden?

Welcher interne personelle und administrative Arbeitsaufwand (in Arbeitsstunden oder Stellenanteilen) wird in den betroffenen Fachbereichen der Verwaltung für die Vorbereitung, Zuarbeit und Begleitung dieser Klage prognostiziert?

Welchen Zeithorizont prognostiziert der Magistrat bis zu einer rechtskräftigen gerichtlichen Entscheidung, und wie bewertet er vor diesem Hintergrund die Durchführbarkeit und Einhaltung der im neuen Antrag DS/201/26 gesetzten Frist zur Klageerhebung bis zum 13.11.2026?

Aufgrund der Dringlichkeit der Thematik und im Hinblick auf den für den 08. September angesetzten Beschluss über den Folgeantrag von AL/Die Grünen bitten wir um eine schriftliche Beantwortung unserer Anfrage bis spätestens zur Sitzung am 08.09.26.

Einfach erklärt

Die FDP-Fraktion fragt nach dem Stand der Vorbereitungen für eine mögliche Klage gegen das Land Hessen und den Bund wegen einer Verletzung des Konnexitätsprinzips. Dabei geht es um die Frage, ob Rödermark für verpflichtende Aufgaben ausreichend Geld erhält. Die Stadtverordnetenversammlung hatte den Magistrat am 20.05.2025 beauftragt, mögliche Verstöße zu prüfen, fehlende Finanzmittel zu ermitteln und eine Klage vorzubereiten.

Der Magistrat soll unter anderem darlegen, welche Prüfungen erfolgt sind und welche Fehlbeträge für einzelne Pflichtaufgaben in den Haushaltsjahren 2025 und 2026 festgestellt wurden. Außerdem fragt die FDP nach Abstimmungen mit anderen Kommunen, dem Landkreis und kommunalen Spitzenverbänden sowie nach juristischen Einschätzungen zu den Erfolgsaussichten. Gefragt wird auch nach externen Kosten, dem Arbeitsaufwand der Verwaltung und der erwarteten Dauer eines Gerichtsverfahrens.

Hintergrund ist ein Folgeantrag von AL/Die Grünen, der eine Klageerhebung bis spätestens 13.11.2026 fordert. Die Anfrage soll bis zur Sitzung am 08.09.2026 schriftlich beantwortet werden.

Diese Fassung wurde von einem Sprachmodell aus dem amtlichen Text übersetzt und ist nicht rechtsverbindlich. Maßgeblich ist der .

Ratsinfo Rödermark

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Stand

7. September 2026, 10:12 Uhr

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