Vorlage aktuelle Unterlagen zum Doppelhaushalt 2024/2025; Wirtschaftsplan Berufsakademie Rhein-Main GmbH 2025
Eingebracht vom Magistrat · federführend Finanzen / Controlling
Beschlussvorschlag
Gemäß § 7 Gemeindehaushaltsverordnung sind bei der Erstellung eines Haushaltsplanes für zwei Jahre vor Beginn des zweiten Haushaltsjahres (hier: 2025) die neuesten Unterlagen der Sondervermögen, für die Sonderrechnungen geführt werden, sowie die neuesten Unterlagen der Unternehmen mit eigener Rechtspersönlichkeit, an denen die Gemeinde mit mehr als 50% beteiligt ist, der Gemeindevertretung sowie der Aufsichtsbehörde vorzulegen. Dem entsprechend werden wie angekündigt folgende noch nicht im Doppelhaushalt 2024/2025 enthaltene Unterlagen nachgereicht: - Wirtschaftsplan 2025 der Berufsakademie Rhein-Main GmbH.
Einfach erklärt
Der Stadtverordnetenversammlung wird der Wirtschaftsplan 2025 der Berufsakademie Rhein-Main GmbH nachgereicht. Er war im Doppelhaushalt 2024/2025 noch nicht enthalten. Die Vorlage dient damit der gesetzlich vorgeschriebenen Aktualisierung der Haushaltsunterlagen für das zweite Haushaltsjahr 2025. Die Unterlagen müssen auch der Aufsichtsbehörde vorgelegt werden.
Diese Fassung wurde von einem Sprachmodell aus dem amtlichen Text übersetzt und ist nicht rechtsverbindlich. Maßgeblich ist der .