Stadtverordnetenversammlung der Stadt Rödermark
26. Sitzung
- Dienstag, 11. Februar 2025, 19:30 Uhr
- Kulturhalle, Dieburger Straße 27, 63322 Rödermark
- Niederschrift liegt vor· öffentlich
Worum es geht
Im Mittelpunkt standen Änderungen bei der Kinderbetreuung und der Nahverkehr. Wegen verkürzter Öffnungszeiten beschloss die Stadtverordnetenversammlung Anpassungen der Satzungen und Beiträge: In mehreren städtischen Kitas sowie im Hort „Potsdamer Straße“ endet die Ganztagsbetreuung seit Februar bereits um 16 statt um 17 Uhr; zugleich sinken die jeweiligen Kostenbeiträge. Außerdem soll der Magistrat eine direkte Hopper-Verbindung zwischen Rödermark und dem Bahnhof Dietzenbach Mitte bei der kvgOF einbringen und weitere Verbindungen zu Gewerbegebieten, Einkaufszentren und Bahnknoten in Nachbarkommunen prüfen lassen. Noch nicht entschieden wurde über die geplante Vereinigung der Sparkasse Dieburg mit der Stadt- und Kreis-Sparkasse Darmstadt. Die Vorlagen, einschließlich der künftigen Gewerbesteuerverteilung, wurden zur weiteren Beratung verwiesen. Abgelehnt wurde ein Antrag, Erhöhungen der Grundsteuer B ab 2026 grundsätzlich auf höchstens 20 Prozent des bisherigen Hebesatzes zu begrenzen. Weitere Themen waren der mögliche KI-Einsatz in der Stadtverwaltung, private Stellflächen, archäologische Funde vom Kirchenhügel und mögliche neue Rodau-Brücken. Zudem wurde eine Sondersitzung zu Amprion-Vorhaben und Batteriespeichern angekündigt.
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Tagesordnung · 9 Punkte
- Ö 1 Mitteilungen des Stadtverordnetenvorstehers
- Ö 2 Mitteilungen des Magistrats
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Worum es hier geht - einfach erklärt
Der Wirtschaftsplan 2025 der Berufsakademie Rhein-Main GmbH wurde als aktuelle Unterlage zum Doppelhaushalt 2024/2025 nachgereicht. Das Gremium nahm ihn zur Kenntnis; eine weitere Entscheidung wurde nicht getroffen.
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federführend Finanzen / Controlling
Gemäß § 7 Gemeindehaushaltsverordnung sind bei der Erstellung eines Haushaltsplanes für zwei Jahre vor Beginn des zweiten Haushaltsjahres (hier: 2025) die neuesten Unterlagen der Sondervermögen, für die Sonderrechnungen geführt werden, sowie die neuesten Unterlagen der Unternehmen mit eigener Rechtspersönlichkeit, an denen die Gemeinde mit mehr als 50% beteiligt ist, der Gemeindevertretung sowie der Aufsichtsbehörde vorzulegen. Dem entsprechend werden wie angekündigt folgende noch nicht im Doppelhaushalt 2024/2025 enthaltene Unterlagen nachgereicht: - Wirtschaftsplan 2025 der Berufsakademie Rhein-Main GmbH.
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Worum es hier geht - einfach erklärt
Der Ausschuss nahm zur Kenntnis, dass am 31. März 2025 um 18.30 Uhr eine Sondersitzung im Mehrzweckraum der Halle Urberach stattfinden soll. Dort sollen Vertreter des Netzbetreibers Amprion die für Rödermark geplanten Vorhaben vorstellen; außerdem sollen Möglichkeiten zur Errichtung von Batteriespeichern behandelt werden.
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federführend Liegenschaften
Am Montag, den 31.03.2025 um 18.30 Uhr findet eine Sondersitzung des Ausschusses für Bau, Umwelt, Stadtentwicklung und Energie im Mehrzweckraum der Halle Urberach statt. In dieser Sitzung werden Vertreter des Netzbetreibers Amprion die im Bereich Rödermark geplanten Vorhaben vorstellen. Auch das Thema „Möglichkeiten der Errichtung von Batteriespeichern“ wird behandelt werden.
- Ö 3 Anfragen gem. § 16 Geschäftsordnung der Stadtverordnetenversammlung
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Worum es hier geht - einfach erklärt
Die Anfrage erkundigte sich danach, wie Rödermark Künstliche Intelligenz in der Stadtverwaltung bereits einsetzt oder künftig einsetzen will. Gefragt wurde unter anderem nach möglichen Anwendungsbereichen und Pilotprojekten, Datenschutz und Transparenz, Fortbildungen für Beschäftigte und Stadtverordnete sowie einer langfristigen KI-Strategie. Die Anfrage wurde in der Sitzung zur Kenntnis genommen.
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Welche konkreten Maßnahmen hat die Stadt Rödermark bereits ergriffen oder plant, um Künstliche Intelligenz in Verwaltungsprozessen zu integrieren? Gibt es bereits Pilotprojekte oder Kooperationen mit Unternehmen im Bereich KI? In welchen spezifischen Bereichen der Stadtverwaltung könnte der Einsatz von KI kurzfristig oder mittelfristig sinnvoll sein, z. B. in der Bearbeitung von Anträgen, der Steuerung von Verkehrsströmen, der Prognose von Infrastrukturbedarf oder der Optimierung von Ressourcenverteilung? Wie gewährleistet die Stadt Rödermark, dass beim Einsatz von KI in der Verwaltung die datenschutzrechtlichen Bestimmungen und ethischen Richtlinien eingehalten werden? Welche Maßnahmen werden ergriffen, um Transparenz und Vertrauen in den Einsatz von KI zu fördern? Welche Schritte werden unternommen, um die Mitarbeiter der Stadtverwaltung für den Umgang mit KI-Technologien zu schulen und fortzubilden, sodass der erfolgreiche Einsatz von KI langfristig gewährleistet werden kann? Welche langfristigen Ziele verfolgt die Stadt Rödermark im Hinblick auf die digitale Transformation und den verstärkten Einsatz von KI in der Verwaltung? Ist eine strategische Planung zur Implementierung von KI-Technologien in den kommenden Jahren vorgesehen? Gibt es Möglichkeiten zur Fortbildung für Stadtverordnete im Bereich KI seitens der Stadt oder sind diese für die nahe Zukunft geplant?
Sachverhalt
Die fortschreitende Digitalisierung und die Entwicklung neuer Technologien bieten erhebliche Potenziale für die Verbesserung von Verwaltungsprozessen auf kommunaler Ebene. Besonders Künstliche Intelligenz (KI) kann einen entscheidenden Beitrag leisten, um die Effizienz und Transparenz der öffentlichen Verwaltung zu steigern und gleichzeitig die Bürgernähe und den Service zu verbessern.[1] Zudem bietet die Automatisierung und Effizienzsteigerung von Prozessen Potential für eine erhebliche Kostenersparnis, da Ressourcen effizienter genutzt werden können und die Notwendigkeit für manuelle Eingriffe verringert wird. Zudem können durch den Einsatz von KI Verbesserung der Servicequalität sowie Fehlerreduktion und Qualitätssteigerung erreicht werden. [1] https://kommunal.de/ki-in-kommunalverwaltung-ueberblick
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Worum es hier geht - einfach erklärt
Die Anfrage erkundigt sich nach dem Stand der beschlossenen Initiative, private Stellflächen stärker zu nutzen. Gefragt wurde nach bereits umgesetzten oder geplanten Maßnahmen, deren Resonanz und Kosten sowie nach einer möglichen Beteiligung von Feuerwehr, Rettungsdiensten oder anderen Organisationen. Die Anfrage wurde in der Sitzung zur Kenntnis genommen.
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Welche konkreten Maßnahmen wurden seither durchgeführt? Gab es zu durchgeführten Maßnahmen eine Resonanz und wenn ja, welche? Falls noch keine Maßnahmen durchgeführt wurden: Welche Initiativen sind in Planung oder bereits kurz vor dem Umsetzungsprozess? Mit welchen Kosten für Planung und Umsetzung wird kalkuliert? Wurden andere Organisationen (Feuerwehr, Rettungsdienste, etc.) beratend oder planerisch eingebunden?
Sachverhalt
Am 04.06.2024 hat die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Rödermark einstimmig den Antrag der FWR „Initiative zur Nutzung privater Stellflächen“ beschlossen.
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Worum es hier geht - einfach erklärt
Die Anfrage verlangte Auskunft darüber, wie die archäologischen Funde vom Kirchenhügel Ober-Roden derzeit gelagert und vor Schäden geschützt werden. Außerdem wurde nach Plänen für ihre künftige Lagerung und Ausstellung, etwa in der neuen Alten Wache, sowie nach der Haltung des Magistrats zu einer möglichen Schenkung an das Land gefragt. Auch die Bedingungen einer solchen Schenkung und die Einbeziehung der Stadtverordnetenversammlung waren Thema; die Anfrage wurde zur Kenntnis genommen.
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Wie und wo sind die Grabungsfunde gelagert? Entspricht die Lagerung grundsätzlich den üblichen Anforderungen an die Archivierung von historischen Funden? Wurde inzwischen an der möglicherweise nicht optimalen Lagerung etwas verändert, um Schaden an den Relikten zu vermeiden? Gibt es seitens der Stadt Rödermark eigene Pläne für die weitere Lagerung und Ausstellung der Grabungsfunde? Ist bei den aktuellen Plänen beim Neubau der Alten Wache eine Zurschaustellung der Funde geplant? Welche Position vertritt der Magistrat bezüglich einer Schenkung an das Land? An welche Bedingungen wäre eine Schenkung geknüpft? Wann ist geplant, die Stadtverordnetenversammlung wie angekündigt in das weitere Verfahren einzubeziehen?
Sachverhalt
Am 03.09.2024 gab es auf „op-online.de“ den folgenden Bericht: „Land will Grabungsfunde vom Kirchhügel professionell sichern“[1] Dabei wurde u. A. berichtet, dass die Funde der archäologischen Grabungen rund um die Ober-Röder Kirche möglicherweise verschenkt werden. Zitat aus dem Bericht: „Was passiert nun mit dem ganzen Fundmaterial? Eine Lösung müsse so schnell wie möglich gefunden werden, betonte Recker mit Blick auf Schimmelschäden an einigen Kisten. Sein Angebot: Das Land übernimmt das gesamte Konvolut, bekommt dafür die Eigentumsrechte übertragen, sichert aber zu, dass die Funde für Ausstellungen oder auch für wissenschaftliche Zwecke stets zur Verfügung gestellt werden. Mit dieser Vorgehensweise kann sich Rotter anfreunden, will sie aber vorher im Stadtparlament zur Diskussion stellen.“ [1] https://www.op-online.de/region/roedermark/land-will-grabungsfunde-vom-kirchhuegel-professionell-sichern-93276853.html
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Worum es hier geht - einfach erklärt
Die Stadtverordneten nahmen eine Anfrage zu möglichen GFK-Brücken über die Rodau an der Weidenkirche zur Kenntnis. Gefragt wurde nach den Kosten und der Finanzierung zweier neuer GFK-Brücken an der Rennwiesen-Siedlung sowie danach, was eine vergleichbare Brücke an der Weidenkirche kosten würde und ob technische oder andere Gründe dagegensprechen.
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Wieviel haben die beiden neuen Brücken am Rande der Rennwiesen jeweils insgesamt gekostet? Mit (beziehungsweise aus) welchen Haushaltsmitteln wurden dieser Brückenneubauten bezahlt? Was würde eine vergleichbare GFK-Brücke zur Überspannung der Rodau nahe der Weidenkirche voraussichtlich kosten? Gibt es technische und/oder sonstige Gründe, die gegen einen Einsatz dieser Art von Brücke über die Rodau unweit der Weidenkirche sprechen?
Sachverhalt
In Höhe der Weidenkirche wurde im Frühjahr 2019 eine marode alte Steinbrücke von der Stadt ersatzlos entfernt. Über eine Neuerrichtung der Brücke gab es kontroverse Diskussionen. Letztendlich scheiterte die Neuerrichtung[1] einer Brücke an dieser Stelle an den horrenden von der Stadt genannten/eruierten voraussichtlichen Kosten in Höhe von über 60.000 €. Im Dezember 2024 war der städtischen Homepage[2] sowie diversen Medien[3] [4] zu entnehmen, dass am Rande der Rennwiesen-Siedlung zwei betagte Holzbrücken, die den dortigen breiten Entwässerungsgraben überspannten, durch moderne Brücken aus Glasfaserverbundwerkstoff (GFK) ersetzt wurden. [1] FDP-Antrag: „Errichtung einer neuen Rodaubrücke an der Weidenkirche“ (FDP/0205/19) [2] https://roedermark.de/localstorage/leben-in-roedermark/artikel/news/gfk-bruecken-kurze-bauzeit-und-langes-leben/ [3] „Über neue Brücken aus dem alten Jahr“ – Offenbach Post vom 17.12.2024 [4] „GFK-Brücken: Kurze Bauzeit und langes Leben“ – Neues Heimatblatt Rödermark vom 27.12.2024
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Worum es hier geht - einfach erklärt
Die Stadtverordnetenversammlung entschied über die Neu- oder Wiederwahl der stellvertretenden Schiedsperson für Urberach, da die Amtszeit von Axel Willmann am 2. März 2025 endet. Willmann stand für eine weitere fünfjährige Amtszeit zur Verfügung. Die Vorlage wurde ungeändert beschlossen; wer gewählt wurde, geht aus den vorliegenden Angaben nicht hervor.
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federführend Recht
Der Bewerber / die Bewerberin ________________ wird gemäß § 4 Abs. 1 Hessisches Schiedsamtsgesetz (HSchAG) zum Schiedsmann / zur Schiedsfrau für den Schiedsamtsbezirk Rödermark II (Urberach) gewählt.
Sachverhalt
Die Amtszeit des Schiedsmannes Axel Willmann endet am 02.03.2025. Der Direktor des Amtsgerichts Langen bat mit Schreiben vom 29.11.2024 (Posteingang am 10.12.2024) um Neu- bzw. Wiederwahl. Bis zum Amtsantritt der gewählten Person bleibt der bisherige Schiedsperson gemäß § 4 Abs. 1 HSchAG im Amt. Gem. § 4 Abs. 1 S. 1 des Hessischen Schiedsamtsgesetz erfolgt die Wahl der Schiedsfrauen und Schiedsmänner durch die Stadtverordnetenversammlung. Schiedsfrauen und Schiedsmänner werden für 5 Jahre von der Mehrheit der gesetzlichen Zahl der Stadtverordneten gewählt. Der bisherige Amtsinhaber Herr Axel Willmann steht, gemäß seiner Erklärung, für eine weitere Amtszeit zur Verfügung. Herr Willmann ist seit März 2015 ehrenamtlicher Schiedsmann für den Schiedsamtsbezirk Rödermark II. Er führt das Amt somit bereits in der zweiten Amtszeit aus. Ebenso wurden die Bürger und Bürgerinnen aus Urberach durch öffentliche Bekanntmachung gemäß § 4 Abs. 3 Hessisches Schiedsamtsgesetz (HSchAG) im Neuen Heimatblatt Rödermark (51. KW 2024) zur Abgabe einer Bewerbung bis zum 13.01.2025 aufgefordert.
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Worum es hier geht - einfach erklärt
Die Stadtverordneten sollten darüber entscheiden, wie Rödermarks Vertreter im Sparkassenzweckverband zur geplanten Vereinigung der Sparkasse Dieburg mit der Stadt- und Kreis-Sparkasse Darmstadt abstimmen sollen. Dazu gehörten auch der Beitritt Darmstadts zum Zweckverband, dessen neue Satzung sowie eine neue Vereinbarung zur Verteilung der Gewerbesteuer. In dieser Sitzung wurde die Vorlage jedoch zur weiteren Beratung verwiesen; eine abschließende Entscheidung fiel nicht.
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federführend Finanzen / Controlling
I. Aufschiebend bedingt durch den Abschluss einer Folgevereinbarung betr. die Zerlegung des einheitlichen Gewerbesteuermessbetrages der Sparkasse gem. nachfolgender Ziff. II beschließt die Stadtverordnetenversammlung, die Vertreterinnen/Vertreter der Stadt Rödermark gem. § 15 Abs. 4 KGG anzuweisen, in der Verbandsversammlung des Sparkassenzweckverbandes Dieburg wie folgt abzustimmen: 1. Dem Abschluss der Vereinbarung zwischen dem Sparkassenzweckverband Dieburg, dem Landkreis Darmstadt-Dieburg, der Wissenschaftsstadt Darmstadt und den beiden Sparkassen über die Bildung der „Sparkasse Darmstadt und Dieburg“ (nachfolgend: Die Trägervereinbarung) mit dem als Anlage 4 beigefügten Wortlaut wird zugestimmt. 2. Zur Umsetzung der Trägervereinbarung in der Verbandsversammlung ist des Weiteren wie folgt zu beschließen: a) Aufschiebend bedingt durch einen entsprechenden Antrag wird die Wissenschaftsstadt Darmstadt unter Einbringung ihrer Mitträgerschaft für die bisherige Stadt- und Kreis-Sparkasse Darmstadt mit Wirkung zum 1. Juli 2025 als weiteres Mitglied in den Zweckverband aufgenommen (§ 7 Satz 2 Ziff. 7 der Satzung) b) Aufschiebend bedingt durch den Beitritt der Wissenschaftsstadt Darmstadt und die Einbringung ihrer Mitträgerschaft für die bisherige Stadt- und Kreis-Sparkasse Darmstadt in den Zweckverband wird die Satzung des Sparkassenzweckverbandes mit Wirkung zum 1. Juli 2025 neu gefasst und erhält dabei die aus der mittleren Spalte der als Anlage 2 beigefügten Synopse ersichtliche Fassung. Mit dem Inkrafttreten der Satzungsänderung führt der Zweckverband den Namen „Sparkassenzweckverband Darmstadt und Dieburg“. c) Bezüglich der Wahl der Mitglieder des Verbandsvorstandes des Sparkassenzweckverbandes Darmstadt und Dieburg wird gemeinsamen Wahlvorschlägen aus dem Bereich der Mitglieder des Sparkassenzweckverbandes gem. § 1 Abs. 1 Nr. 3 bis 17 für die Wahl des zweiten Vertreters des Verbandsvorsitzenden sowie für die Wahl der weiteren Mitglieder des Verbandsvorstandes zugestimmt. d) Die bisherige Zweckverbandssparkasse Dieburg und die bisherige Stadt- und Kreis-Sparkasse Darmstadt werden mit Wirkung zum 1. Januar 2026 im Wege der Aufnahme der Zweckverbandsparkasse Dieburg durch die Stadt- und Kreis-Sparkasse Darmstadt gem. § 17 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 Hessisches Sparkassengesetz (HSpG) vereinigt. e) Die Satzung der vereinigten Sparkasse erhält mit Wirkung zum 1. Januar 2026 die aus der zweiten Spalte von links der als Anlage 3 beigefügten Synopse ersichtliche Fassung. II. Aufschiebend bedingt durch den Beitritt der Wissenschaftsstadt Darmstadt zu dem künftigen Sparkassenzweckverband Darmstadt und Dieburg sowie die sich anschließende Vereinigung der bisherigen Stadt- und Kreis-Sparkasse Darmstadt mit der bisherigen Sparkasse Dieburg zur künftigen Sparkasse Darmstadt und Dieburg wird der Aufkündigung der bisherigen sich auf die Sparkasse Dieburg beziehenden Einigungserklärung über die Zerlegung des einheitlichen Gewerbesteuermessbetrages der bisherigen Sparkasse Dieburg und ihrer Ersetzung durch den Abschluss der als Entwurf als Anlage 8 beigefügten Einigungserklärung über die Zerlegung des einheitlichen Gewerbesteuermessbetrages der zukünftigen Sparkasse Darmstadt und Dieburg auf der Grundlage von § 33 Abs. 2 GewStG zugestimmt.
Sachverhalt
1. Gegenstand der Vorlage Gegenstand dieser Vorlage ist zum einen die Erteilung von Weisungen gem. § 15 Abs. 4 KGG an die Vertreter/innen der Stadt Rödermark in der Verbandsversammlung des Sparkassenzweckverbandes Dieburg betreffend die Aufnahme der Wissenschaftsstadt Darmstadt als weiteres Mitglied und letztlich die Vereinigung der Sparkasse Dieburg mit der benachbarten Stadt- und Kreis-Sparkasse Darmstadt. Daneben hat die Vorlage die damit in Verbindung stehende Beschlussfassung über eine Anschlussvereinbarung betreffend die Zerlegung des Gewerbesteueraufkommens der vereinigten Sparkasse zum Gegenstand. 2. Die Ausgangslage Die Stadt Rödermark ist langjährig Mitglied des Sparkassenzweckverbandes Dieburg und damit neben dem Landkreis Darmstadt-Dieburg, zwölf Städten und Gemeinden aus dem Ostteil des Landkreises sowie den Städten Rodgau und Rödermark (= Gebiet des Altkreises Dieburg) mittelbare Trägerin der Sparkasse Dieburg. Die Sparkasse Dieburg ist mit einer Bilanzsumme von rd. 2,95 Mrd. Euro und 448 Mitarbeitenden per 31.12.2023 im Hessen-Vergleich ein mittelgroßes Institut. Die Sparkasse arbeitet langjährig und auch aktuell erfolgreich. Dies gilt im Hinblick auf die Umsetzung der Aufgabe, als dem gemeinen Nutzen dienendes Wirtschaftsunternehmen in ihrem Geschäftsgebiet bedarfsgerechte geld- und kreditwirtschaftliche Leistungen zu erbringen (Versorgungsauftrag gem. § 2 Hessisches Sparkassengesetz (HSpG)), und es gilt auch im Hinblick auf die Ergebnisse der Geschäftstätigkeit. Wenngleich die Erzielung von Gewinn gem. § 2 Abs. 6 Satz 2 HSpG nicht Hauptzweck des Geschäftsbetriebs ist, gelingt es der Sparkasse seit vielen Jahren, aus erzielten Gewinnen ihr eigenes notwendiges Wachstum zu finanzieren und für eigene Zwecke nicht benötigte Teile des Jahresüberschusses über den Sparkassenzweckverband u.a. an die Stadt Rödermark abzuführen. Beide Elemente sind dabei keine Gegensätze, sondern ergänzen sich. 3. Herausforderungen und Lösungsansatz aus Sicht der Organe der Sparkassen Für die Organe der Sparkasse - den Verwaltungsrat und den Vorstand - ist es eine Daueraufgabe, sich neben dem laufenden Geschäftsbetrieb auch mit der Frage zu befassen, wie die Sparkasse künftigen Anforderungen erfolgreich gerecht werden kann. Dabei steht im Vordergrund, wie die Sparkasse aufzustellen ist, damit sie auch in Zukunft den Kundinnen und Kunden im Geschäftsgebiet, d.h. insb. Privatpersonen, Betrieben und Unternehmen aller Größenordnungen sowie auch den Kommunen, als leistungsfähiger und verlässlicher Anbieter von kreditwirtschaftlichen Angeboten, insb. auch Krediten, zur Verfügung stehen kann. Der Verwaltungsrat und der Vorstand der Sparkasse Dieburg sind nach intensiver Prüfung zu dem Ergebnis gelangt, dass die Vereinigung des Institutes mit der benachbarten Stadt- und Kreis-Sparkasse Darmstadt aus einer Position der relativen Stärke heraus einen wertvollen und durch weitere Eigenoptimierungen nicht zu egalisierenden Schritt bedeuten würde, um die Leistungsfähigkeit der Sparkasse in ihrem Geschäftsgebiet zu erhalten und weiter auszubauen. Wie die Gremien der Sparkasse zu dieser Sichtweise gelangt sind, ergibt sich aus der als Anlage 1 beigefügten Vorlage für die Sitzungen des Verwaltungsrates der Sparkasse Dieburg am 13. März bzw. 18. Juni 2024. Darauf wird Bezug genommen. Spielbildlich dazu haben sich auch der Verwaltungsrat und der Vorstand der Stadt- und Kreis-Sparkasse Darmstadt für eine Vereinigung der beiden Sparkassen ausgesprochen. Die Stadt- und Kreis-Sparkasse Darmstadt weist per 31.12.2023 eine Bilanzsumme von rd. 6,17 Mrd. Euro und 775 Mitarbeitende auf. Auch sie arbeitet in dem vorstehend aufgezeigten Sinne langjährig und auch aktuell erfolgreich. ist Sie steht in der gemeinsamen Trägerschaft der Wissenschaftsstadt Darmstadt und des Landkreises Darmstadt-Dieburg. Ihr Geschäftsgebiet setzt sich aus der Wissenschaftsstadt Darmstadt und dem Westteil des Landkreises Darmstadt-Dieburg zusammen. Der Landkreis Darmstadt-Dieburg stellt somit bereits in der derzeitigen Aufstellung die Klammer zwischen den beiden Sparkassen dar. Herausforderungen, die die Wettbewerbs- und nachfolgend auch die Leistungsfähigkeit beider Sparkassen auf stand alone-Basis schrittweise nachteilig beeinflussen werden, ergeben sich nach der Bewertung der Organe beider Sparkassen insbesondere aus strukturellen Veränderungen im Bereich der genossenschaftlichen Kreditinstitute im unmittelbaren Umfeld. Zu nennen ist insoweit an erster Stelle die unlängst erfolgte Vereinigung der Volksbank Darmstadt - Südhessen mit der Mainzer Volksbank zur Volksbank Darmstadt Mainz, die eine Bilanzsumme von rd. 14 Mrd. € aufweist. Damit ist neben der Frankfurter Volksbank, die durch weitere geplante Fusionen kurz davorsteht, zur größten Volksbank Deutschlands mit einer Bilanzsumme von rd. 25 Mrd. € zu werden, eine weitere große Volksbank in unmittelbarer Nähe der Sparkassen aktiv. Beide Institute sind deutlich größer als die Sparkassen Dieburg und Darmstadt. Mittlerweile ist spürbar, dass die beiden Volksbanken mit sehr günstigen Konditionen aus strategischen Gründen zielstrebig in den interessanten Marktbereich der beiden Sparkassen eindringen, um neue und attraktive Kunden zu gewinnen. Daneben sind beide Sparkassen - wie alle Kreditinstitute - durch die Groß-Themen Digitalisierung, Nachhaltigkeit, Fachkräftemangel und Demografie sowie unverändert stetig steigende regulatorische Anforderungen in erheblichem Umfang gefordert. Die Organe der Sparkassen sind im Ergebnis der Auffassung, dass die Vereinigung der beiden Sparkassen die reale Chance bietet, die Wettbewerbs- und Leistungsfähigkeit der Sparkassen in dem gegebenen herausfordernden Umfeld zu erhalten und sie weiter auszubauen. Sie sind weiterhin der Auffassung, dass dies möglich ist, ohne den wesentlichen Erfolgsfaktor, die Nähe zu den Kunden und den kommunalen Trägern, negativ zu beeinflussen. Der Magistrat teilt diese Auffassung. Auch hierzu wird im Einzelnen auf die als Anlage 1 beigefügte Verwaltungsrats-Vorlage Bezug genommen. 4. Schritte zur Vereinigung der Sparkassen Die Vereinigung von Sparkassen erfolgt gem. § 17 Abs. 1 HSpG nach Anhörung der Verwaltungsräte und der Vorstände der Sparkassen sowie des Sparkassen- und Giroverbandes Hessen-Thüringen durch übereinstimmende Beschlüsse ihrer Träger. Träger der Sparkasse Dieburg ist der Sparkassenzweckverband Dieburg, dem die Stadt Rödermark als Mitglied angehört. Träger der Stadt- und Kreis-Sparkasse Darmstadt sind die Wissenschaftsstadt Darmstadt und der Landkreis Darmstadt-Dieburg. Die vorgeschlagene Vereinigung soll sich in zwei Schritten vollziehen. Schritt eins besteht zum einen in der Aufnahme der Wissenschaftsstadt Darmstadt als weiteres Mitglied in den bestehenden Sparkassenzweckverband Dieburg. Parallel dazu bringt der Landkreis Darmstadt-Dieburg, der bereits Mitglied des Sparkassenzweckverbandes Dieburg ist, seine Mitträgerschaft für die Stadt- und Kreis-Sparkasse Darmstadt in den Zweckverband ein. Folge dieser Schritte ist gemäß § 8 Abs. 1 Satz 1 KGG, dass auch die Trägerschaft für die Stadt- und Kreis-Sparkasse Darmstadt auf den Zweckverband übergeht. Beide Sparkassen befinden sich damit für ein Übergangsstadium in der parallelen Trägerschaft des erweiterten Sparkassenzweckverbandes. Die Satzung des Sparkassenzweckverbandes wird an die veränderten Gegebenheiten angepasst und erhält eine neue Fassung. Der Name des Zweckverbandes soll dabei künftig „Sparkassenzweckverband Darmstadt und Dieburg“ lauten. Die neue Fassung der Satzung ist aus der als Anlage 2 beigefügten Synopse ersichtlich. In einem zweiten Schritt soll sodann die Vereinigung der beiden Sparkassen auf der Ebene des Sparkassenzweckverbandes gem. § 17 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 HSpG erfolgen. Innerhalb des Sparkassenzweckverbandes Dieburg entscheidet dessen Verbandsversammlung. Im Hinblick auf Einzelheiten der Vereinigung wird auf die Darstellung unter Ziff. V. 2. der als Anlage 1 beigefügten Verwaltungsrats-Vorlage verwiesen. Die künftige Satzung der vereinigten Sparkasse ist aus der zur Information als Anlage 3 beigefügten Synopse ersichtlich. Die Gesamtmaßnahme ist Gegenstand einer Vereinbarung zwischen dem Sparkassenzweckverband Dieburg, dem Landkreis Darmstadt-Dieburg, der Wissenschaftsstadt Darmstadt und den beiden Sparkassen. Der Entwurf dieser Vereinbarung ist als Anlage 4 beigefügt. 5. Einbindung der Stadt Rödermark in den Entscheidungsprozess Die Stadt Rödermark entsendet zwei Vertreter/Vertreterinnen in die Verbandsversammlung. Gemäß § 15 Abs. 4 KGG kann sie ihre Vertreter anweisen, wie sie in der Verbandsversammlung abzustimmen haben. Angesichts der Tragweite der anstehenden Entscheidungen erscheint es geboten, von dieser Möglichkeit Gebrauch zu machen. Die Punkte, zu denen Anweisungen beschlossen werden sollen, sind im Einzelnen aus dem Beschlussvorschlag ersichtlich. Von den hier gegenständlichen Entscheidungen bedürfen die Aufnahme der Wissenschaftsstadt Darmstadt als weiteres Mitglied, die Neufassung der Satzung des Sparkassenzweckverbandes sowie die Vereinigung der Sparkasse gem. § 7 Ziff. 6, 12 und 11 der geltenden Fassung der Satzung des Sparkassenzweckverbandes einer Mehrheit von drei Viertel der satzungsmäßigen Stimmen. Im Übrigen beschließt die Verbandsversammlung des Sparkassenzweckverbandes mit einer Mehrheit von zwei Dritteln der satzungsmäßigen Stimmen. 6. Wahrung der Position der Stadt Rödermark in der künftigen Struktur Hinsichtlich der Frage, ob die vorgeschlagenen Maßnahmen die Interessen der Stadt Rödermark wahren, lassen sich verschiedene Ebenen der Betrachtung unterscheiden: a) Wettbewerbs- und Leistungsfähigkeit der Sparkasse Das Hauptinteresse der Stadt bezüglich der Sparkasse besteht darin, mit ihr über ein lokal und damit auch auf die Stadt Rödermark fokussiertes, wettbewerbs- und leistungsfähiges Instrument der Daseinsvorsorge im Bereich moderner und bedarfsgerechter kreditwirtschaftlicher Angebote zu verfügen. Die Wettbewerbs- und Leistungsfähigkeit der Sparkassen würde nach der Bewertung der Gremien der Sparkassen, die insoweit eine besondere Sachnähe aufweisen, positiv befördert, vgl. nochmals die als Anlage 1 beigefügte Verwaltungsrats-Vorlage. Auch der Sparkassen- und Giroverband Hessen-Thüringen teilt diese Auffassung, vgl. hierzu die als Anlage 4a beigefügte Stellungnahme. b) Erreichbarkeit der Sparkasse; Nähe zu den Kunden Die Erreichbarkeit der Sparkasse für ihre Kundinnen und Kunden sowie die Nähe der Sparkasse zu ihren Kunden sind für die Stadt Rödermark wichtige Kriterien. Zwischen den Interessen der Stadt und den Interessen der Sparkasse besteht vor und nach einer Vereinigung ein Gleichlauf. Beide Faktoren sind auch für den geschäftlichen Erfolg der Sparkasse von zentraler Bedeutung. Unabhängig davon, dass der digitale Zugang zur Sparkasse für die Kundinnen und Kunden unverändert an Bedeutung gewinnt, sind und bleiben die Erreichbarkeit von mit Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern besetzten Geschäftsstellen und die Kürze von Entscheidungswegen wichtige Faktoren. Im Hinblick auf beide Faktoren ist nicht mit Nachteilen für die Stadt Rödermark zu rechnen. Die für die Sparkasse wichtigen Standorte in Rödermark sollen vollumfänglich erhalten bleiben und das Geschäftsgebiet der vereinigten Sparkasse bleibt in räumlicher Hinsicht klar überschaubar. c) Gestaltungsmöglichkeiten der Stadt Sparkassen sind Anstalten des öffentlichen Rechts und nehmen die ihnen zugeordneten Aufgaben in eigener Verantwortung wahr. Die Vorstandsmitglieder und auch die Mitglieder der Verwaltungsräte richten ihre Entscheidungen an den Belangen der Sparkasse und dem von ihr zu verfolgenden öffentlichen Auftrag aus. Die Mitglieder der Verwaltungsräte unterliegen bei der Ausübung ihres Mandates gem. § 5d Abs. 8 HSpG keinen Weisungen. Der Kreis an Entscheidungen, die der kommunale Träger im Hinblick auf die Sparkasse trifft, ist im Hessischen Sparkassengesetz abschließend geregelt und beschränkt sich auf Grundlagen-Entscheidungen wie Errichtung und Schließung, die Vereinigung mit anderen Sparkassen, die Wahl von 2/3 der Mitglieder des Verwaltungsrates sowie die Ausübung des Vorschlagsrechts für die letztlich durch den Verwaltungsrat erfolgende Bestellung und Anstellung von Vorstandsmitgliedern. Sämtliche dem operativen Geschäftsbetrieb zuzuordnenden Entscheidungen werden daher alleine von den Organen der Sparkasse getroffen. Die genannten Rechte stehen zudem auch im Ist-Zustand nicht der Stadt Rödermark, sondern dem Sparkassenzweckverband Dieburg zu, dessen Mitglied die Stadt ist. Ohne dass dies bislang von Nachteil für die Stadt gewesen wäre, kann die Stadt mit ihren Stimmen in der Verbandsversammlung keine der genannten Entscheidungen positiv herbeiführen. Eine alleinige Dominanz des Landkreises Darmstadt-Dieburg wird bislang dadurch verhindert, dass Entscheidungen in der Verbandsversammlung mit einer Mehrheit von zwei Dritteln bzw. in qualifizierten Fällen von drei Vierteln der satzungsmäßigen Stimmen getroffen werden, über die der Landkreis alleine jeweils nicht verfügt. Künftig wird einer Dominanz der großen Zweckverbandsmitglieder Landkreis DarmstadtDieburg und Wissenschaftsstadt Darmstadt in zentralen Fragen dadurch vorgebeugt, dass Entscheidungen der Verbandsversammlung über den Beitritt und das Ausscheiden von Verbandsmitgliedern, die Vereinigung oder Auflösung der Sparkasse, die Änderung der Verbandssatzung sowie die Auflösung des Verbandes einer sog. doppelten Mehrheit bedürfen, d.h. über die unveränderten Zustimmungsquoten hinaus der Stimmen der Mehrheit der Verbandsmitglieder, vgl. § 8 Abs. 5 des als Anlage 2 beigefügten Satzungsentwurfs. Im Ergebnis würde sich die Position der Stadt Rödermark im Hinblick auf satzungsmäßig unterlegte Gestaltungsmöglichkeiten nicht nennenswert verändern. d) Wahrnehmung der Stadt und ihrer Belange durch die Sparkasse Jenseits der satzungsrechtlich unterlegten Gestaltungs- oder auch Verhinderungsmöglichkeiten kann ein städtischer Belang auch darin gesehen werden, wie die Stadt mit ihren eigenen Belangen und denen Ihrer Bürgerinnen und Bürger sowie Betriebe durch die Sparkasse wahrgenommen wird. Die Wahrnehmung wird durch Faktoren wie Nähe und auch die Repräsentanz in Gremien beeinflusst. Im Ergebnis wird davon ausgegangen, dass sich aus der geplanten Vereinigung kein relevanter Verlust an Wahrnehmbarkeit und Wahrnehmung ergeben wird. Die Sparkasse Darmstadt als Vereinigungs-Partnerin ist keine reine Stadtsparkasse, sondern eine Stadt- und Kreis-Sparkasse, die neben der Wissenschaftsstadt Darmstadt auch die Städte und Gemeinden im Westteil des Landkreises erfolgreich und zu deren Zufriedenheit abdeckt. Das Geschäftsgebiet auch der vereinigten Sparkasse bleibt in räumlicher Hinsicht gut überschaubar und die Wahrnehmbarkeit und Wahrnehmung der Städte und Gemeinden soll 7/15 durch die Bildung eines Kommunalbeirates zusätzlich befördert werden. Der Entwurf der Geschäftsordnung für diesen Kommunalbeirat ist als Anlage 5 beigefügt. Auch im Hinblick auf das Engagement der Sparkasse bei der Förderung gemeinnütziger Belange (Vereinsförderung, Förderung von Sport, Kunst und Kultur etc.) kann von einem mindestens gleichbleienden, ggf. sogar steigenden Niveau ausgegangen werden. Diese Einschätzung ergibt sich aus einem Vergleich der diesbezüglichen Zahlen der beiden Sparkassen für die letzten fünf Jahre. Während die Sparkasse Dieburg in diesem Zeitraum insg. 3.229 Maßnahmen im gesamten Geschäftsgebiet mit einem Gesamtvolumen i.H.v. insg. 2.560.505,40 Euro gefördert hat, waren es bei der Stadt- und Kreis-Sparkasse Darmstadt insg. 4.757 Maßnahmen ebenfalls im gesamten Geschäftsgebiet mit einem Gesamtvolumen i.H.v. insg. 11.567.421,21 Euro. e) Teilhabe an etwaigen Abführungen der Sparkasse Die Sparkasse Dieburg gehört zu denjenigen Sparkassen in Hessen, die seit Jahren auf der Grundlage von § 16 Abs. 3 HSpG namhafte Teile ihrer Jahresüberschüsse an ihren kommunalen Träger abführen. Davon hat auch die Stadt Rödermark in den letzten zehn Jahren mit einem Betrag i.H.v. insg. 1.838.435,43 Euro profitiert. Auch die Stadt- und Kreis-Sparkasse führt langjährig signifikante Beträge an ihre kommunalen Träger ab. In den letzten zehn Jahren waren dies insg. rd. 44 Mio. €uro (im Vergleich: Spk. Dieburg im gleichen Zeitraum rd. 28 Mio. Euro). Nach der vorläufigen Planung der beiden Vorstände für das vereinigte Institut wird davon ausgegangen, dass das bisherige Abführungsvolumen mindestens beibehalten werden kann. Von ansonsten unveränderten Verhältnissen ausgehend, sehen die Vorstände der Sparkassen für die vereinigte Sparkasse über das aggregierte bisherige Niveau hinaus zudem eine realistische Perspektive für ein höheres Ausschüttungsniveau. Die Teilhabe der Stadt Rödermark an Abführungen ist unverändert dem Grunde nach in § 15 der Satzung des Sparkassenzweckverbandes geregelt. Bezüglich des Anteils der Stadt an einer Abführung wird dort - wie auch bislang - auf § 20 Abs. 3 verwiesen. Die infolge der Erweiterung des Sparkassenzweckverbandes modifizierte Regelung besagt zusammengefasst, dass Abführungen in einem ersten Schritt auf die Gruppen einerseits der Träger der bisherigen Stadt- und Kreis-Sparkasse Darmstadt und andererseits der bisherigen Mitglieder des Sparkassenzweckverbandes aufgeteilt und sodann innerhalb dieser Gruppen nach den gleichen Regeln verteilt werden, wie dies jeweils auch bislang der Fall war. Die erste Aufteilung auf die beiden genannten Gruppen erfolgt nach dem Schlüssel 66,1 % (Gruppe der Träger der bisherigen Stadt- und Kreis-Sparkasse Darmstadt) zu 33,9 % (Gruppe der bisherigen Mitglieder des Sparkassenzweckverbandes Dieburg; darunter die Stadt Rödermark). Diese Relation orientiert sich dabei eng an für diese Zwecke im Sparkassenbereich herangezogenen Parametern wie der Bilanzsumme, den Beständen an Kundeneinlagen und auch dem jeweiligen Eigenkapital. Das Vorhaben einer etwaigen Vereinigung der beiden Sparkassen, der sich daraus ergebende Nutzen und auch die Frage, mit welchen relativen Gewichten die beiden Sparkassen bzw. ihre Träger in eine vereinigte Sparkasse eingehen könnten, ist Gegenstand eines ausführlichen Sondierungsberichtes, den die Verbandsgeschäftsstelle des Sparkassen- und Giroverbandes Hessen-Thüringen erstellt hat. Die o.g. Quoten entsprechen dem Mittelwert der Bandbreiten, die eine zusätzlich erstellte gutachterliche Stellungnahme der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft PWC zur Ermittlung und Plausibilisierung der nachhaltigen Ertragskraft der beiden Sparkassen ergeben hat. Kurzfassungen (sog. Management Summarys) des Sondierungsberichtes sowie des PWC-Gutachtens sind als Anlage 6 (Sondierungsbericht) und Anlage 7 (PWC-Gutachten) beigefügt. f) Gewerbesteueraufkommen Im Hinblick auf die Sparkasse ist für die Stadt Rödermark auch die Teilhabe an der von der Sparkasse zu zahlenden Gewebesteuer von Relevanz. Bezüglich der Sparkasse Dieburg besteht langjährig eine zwischen allen Empfängerkommunen von Gewerbesteuerzahlungen der Sparkasse Dieburg und der Sparkasse selbst auf der Grundlage von § 33 Abs. 2 Gewerbesteuergesetz geschlossene Einigungserklärung über die Zerlegung des einheitlichen Gewerbesteuermessbetrages der Sparkasse (Gewebesteuerzerlegungsvereinbarung). Diese Vereinbarung bewirkt im Kern, dass der Gewerbesteuermessbetrag nicht nach Lohnsummen (gesetzlicher Versteilungsmaßstab), sondern nach den einzelnen Betriebsstättengemeinden über Postleitzahlen zuzuordnenden Anteil an den Kundeneinlagen der Sparkasse aufgeteilt wird. Da im Hinblick auf die bisherige Stadt- und Kreis-Sparkasse Darmstadt eine sehr ähnliche Vereinbarung besteht, ist die Zusammenführung in eine Anschluss-Gewerbesteuerzerlegungsvereinbarung möglich, ohne dass es dabei zu nennenswerten Verschiebungen kommt. Der Entwurf der Anschluss-Gewerbesteuerzerlegungsvereinbarung ist als Anlage 8 beigefügt. g) Fazit Unter Berücksichtigung der vorstehend aufgeführten Punkte (insb. Buchst. a) bis f)) stellt sich das Maßnahmen-Paket (Erweiterung des bestehenden Sparkassenzweckverbandes, Vereinigung der bisherigen Sparkasse Dieburg mit der bisherigen Stadt- und Kreis-Sparkasse Darmstadt zur künftigen Sparkasse Darmstadt und Dieburg; Abschluss einer Anschluss-Gewerbesteuerzerlegungsvereinbarung) als für die Stadt Rödermark vorteilhaft dar. Entsprechend wird vorgeschlagen, zu den einzelnen Punkten gem. dem Beschlussvorschlag zu beschließen.
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Der interfraktionelle Antrag sieht vor, der Fusion der Sparkasse Dieburg mit der Stadt- und Kreis-Sparkasse Darmstadt sowie der Aufnahme der Wissenschaftsstadt Darmstadt zuzustimmen. Rödermarks Vertreter im Sparkassenzweckverband sollen die dafür nötigen Maßnahmen unterstützen und einer für Rödermark möglichst günstigen Verteilung der Gewerbesteuer zustimmen. Der Antrag wurde in dieser Sitzung zur weiteren Beratung verwiesen.
Dieser Text wurde mit einem KI-Modell erstellt und kann Fehler enthalten. Die ist das Original der Stadt und gilt im Zweifelsfall.
Ganze Vorlage DS/012/25-1 ansehen — mit Beratungsweg über alle GremienAntrag im Wortlaut
Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Rödermark stimmt der Vereinigung der Sparkasse Dieburg mit der benachbarten Stadt- und Kreis-Sparkasse Darmstadt und Aufnahme der Wissenschaftsstadt Darmstadt als weiteres Mitglied, auf der Grundlage der von der Sparkasse zur Verfügung gestellten Unterlagen (Sachverhalt und Anlagen zur Beschlussvorlage), zu. Ab 2026 werden die beiden Sparkassen rechtlich vereint, und die Gewerbesteuer wird neu geregelt. In der Verbandsversammlung des Sparkassenzweckverbandes wird die Stadt Rödermark durch zwei von der Stadtverordnetenversammlung gewählte Personen vertreten. Hier soll letztlich entschieden werden, die Sparkasse Dieburg mit der Stadt- und Kreis-Sparkasse Darmstadt zu vereinigen (zu fusionieren). Um dieses Ziel zu erreichen, sollen in der Verbandsversammlung verschiedene Beschlüsse gefasst werden. Die Vertreterin und der Vertreter der Stadt Rödermark in der Verbandsversammlung des Sparkassenzweckverbandes Dieburg sollen allen erforderlichen Maßnahmen zur Erreichung des in 1. beschlossenen Ziels zustimmen. Für die Städte und Gemeinden, die am Gewerbesteueraufkommen der bisherigen Sparkasse Dieburg partizipieren - und damit auch die Stadt Rödermark - ist es von Bedeutung, wie sich die angestrebten Maßnahmen auf die Verteilung der Gewerbesteuer auswirken. Diese haben zum Gegenstand, dass das Aufkommen nicht nach dem gesetzlichen Maßstab (Lohnsummen), sondern danach verteilt wird, wie sich das Aufkommen der Einlagen der Sparkassen auf die einzelnen Städte und Gemeinden verteilt. Wenn es zu der angestrebten Vereinigung der beiden Sparkassen kommt, muss eine neue Gewerbesteuerzerlegungsvereinbarung zwischen allen Beteiligten abgeschlossen werden, um diesen günstigeren Verteilungsmaßstab beizubehalten. Die Vertreterin und der Vertreter der Stadt Rödermark in der Verbandsversammlung des Sparkassenzweckverbandes Dieburg sollen der Vereinbarung zustimmen, die den für die Stadt Rödermark günstigsten Verteilungsmaßstab zur Folge hat.
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Die Betreuungssatzung und die Kostenbeitragssatzung wurden an die verkürzten Öffnungszeiten mehrerer städtischer Kitas angepasst. Dort endet die Ganztagsbetreuung für Kinder ab drei Jahren seit dem 1. Februar 2025 bereits um 16 statt um 17 Uhr; zugleich sinken die entsprechenden monatlichen Kostenbeiträge. Die Änderungen wurden ungeändert beschlossen.
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Ganze Vorlage DS/020/25 ansehen — mit Beratungsweg über alle GremienBeschlussvorschlag
federführend Finanzen / Controlling
Es werden die - „Satzung zur Änderung der Satzung über die Betreuung von Kindern in den Tages- einrichtungen für Kinder der Stadt Rödermark – 3. Änderung“ und - „Satzung zur Änderung der Kostenbeitragssatzung zur Satzung über die Betreu- ung von Kindern in den Tageseinrichtungen für Kinder der Stadt Rödermark – 5. Änderung“ gemäß den beigefügten Satzungsentwürfen beschlossen.
Sachverhalt
Die „Satzung über die Betreuung von Kindern in den Tageseinrichtungen für Kinder der Stadt Rödermark“ sowie die dazugehörige „Kostenbeitragssatzung“ werden aufgrund der ab dem 01.02.25 geplanten Reduzierung der Öffnungszeiten in einigen Einrichtungen angepasst. Die geplanten Anpassungen betreffen die Reduzierung der Betreuungs- bzw. Öffnungszeiten für die Ganztagsbetreuung ab dem vollendeten 3. Lebensjahr bis zum Schuleintritt von bisher 17 Uhr auf künftig 16 Uhr in den Einrichtungen „Waldacker“, „Potsdamer Straße“, „Liebigstraße“ sowie “Pestalozzistraße“. Die Formulierung in den Änderungssatzungsentwürfen soll jedoch neutral ohne Angabe der betroffenen Einrichtungen erfolgen. In der Kostenbeitragssatzung soll im § 2 „Kostenbeitrag“ das Ganztagsmodell 7.00 Uhr bis 16.00 Uhr im Bereich der Krippenkinder und der Kindergartenkinder sowie in § 3 „Befreiung der Kostenbeträge“ dargestellt werden. Im Zusammenhang mit den geänderten Öffnungszeiten wurden die Kostenbeiträge vom FB Finanzen neu berechnet. Der bisherige Kostenbeitrag für den Ganztagsplatz bis 17.00 Uhr reduziert sich bei einer Betreuungszeit bis 16.00 Uhr ab dem 01.02.25 im § 2 Abs. 2 Nr. c.) von bisher 338,24 Euro/Monat € auf 310,63 Euro/Monat § 2 Abs. 3 Nr. c.) von bisher 268,80 Euro/Monat auf 246,90 Euro/Monat. Der von den Erziehungsberechtigten zu entrichtende Kostenbeitrag für eine Betreuungszeit bis 16.00 Uhr ändert sich ab dem 01.02.25 in § 3 Abs. 1 Nr. 2 von bisher 127,68 Euro/Monat auf nunmehr 100,80 Euro/Monat.
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Die Satzungen für die städtische Schulkinderbetreuung wurden an die verkürzten Öffnungszeiten des Horts „Potsdamer Straße“ angepasst. Die Ganztagsbetreuung endet seit dem 1. Februar 2025 um 16 statt um 17 Uhr; zugleich sinkt der monatliche Kostenbeitrag von 221 Euro auf 174,50 Euro. Die Änderungen wurden ungeändert beschlossen.
Dieser Text wurde mit einem KI-Modell erstellt und kann Fehler enthalten. Die ist das Original der Stadt und gilt im Zweifelsfall.
Ganze Vorlage DS/021/25 ansehen — mit Beratungsweg über alle GremienBeschlussvorschlag
federführend Finanzen / Controlling
Es werden die - „Satzung zur Änderung der Satzung über die Betreuung von Kindern in den Kin- derhorten und der Schulkinderbetreuung der Stadt Rödermark – 5. Änderung“ und - „Satzung zur Änderung der Kostenbeitragssatzung zur Satzung über die Betreu- ung von Kindern in den Kinderhorten und der Schulkinderbetreuung der Stadt Rödermark – 8. Änderung“ gemäß den beigefügten Satzungsentwürfen beschlossen.
Sachverhalt
Die „Satzung über die Betreuung von Kindern in den Kinderhorten und der Schulkinderbetreuung“ sowie die dazugehörige „Kostenbeitragssatzung“ werden aufgrund der ab dem 01.02.25 geplanten Reduzierung der Öffnungszeiten angepasst. Die geplanten Anpassungen betreffen den städtischen Hort „Potsdamer Straße“ und hierbei die Reduzierung der Öffnungszeiten für die Ganztagsbetreuung von bisher 17 Uhr auf künftig 16 Uhr. Im Zusammenhang mit den geänderten Öffnungszeiten wurde der Kostenbeitrag vom FB Finanzen neu berechnet. Der bisherige Kostenbeitrag reduziert sich ab dem 01.02.25 von bisher 221 Euro/Monat auf nunmehr 174,50 Euro/Monat.
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Der Magistrat wurde beauftragt, bei der kvgOF eine direkte Hopper-Verbindung zwischen Rödermark und dem Bahnhof Dietzenbach Mitte zur Beratung einzubringen. Außerdem soll er weitere sinnvolle Verbindungen zu Gewerbegebieten, Nahversorgungszentren und Bahnknotenpunkten in Nachbargemeinden prüfen und der kvgOF vorlegen. Der Antrag wurde unverändert beschlossen.
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Ganze Vorlage DS/031/25-2 ansehen — mit Beratungsweg über alle GremienAntrag im Wortlaut
Der Magistrat wird beauftragt, in den entsprechenden Gremien der kvgOF die Errichtung einer Erweiterung des Streckennetzes des Hopper On-Demand-ÖPNV um eine direkte Verbindung des Gemeindegebietes Rödermark mit dem Haltepunkt „Dietzenbach Mitte / Bahnhof“ zur Beratung einzubringen. Darüber hinaus möge der Magistrat weitere funktionale und zielgerichtete Verbindungen (Gewerbegebiete; Nahversorgungszentren; Bahnknotenpunkte) in Nachbargemeinden prüfen und diese der kvgOF zur Beratung vorlegen.
Sachverhalt
Die Stadt Rödermark ist in Bezug auf die Verkehrsanbindung und die Verbesserung der Mobilität ihrer Bürgerinnen und Bürger weiterhin auf zukunftsweisende Lösungen angewiesen. Der derzeitige ÖPNV-Bereich bietet in vielen Fällen nicht ausreichend direkte Verbindungen aus allen Stadtteilen zu wichtigen Verkehrsknotenpunkten, insbesondere zum Bahnhof Dietzenbach, der als wichtiger Umsteigepunkt für Pendler in die Region und nach Frankfurt fungiert. Eine direkte Anbindung zwischen Rödermark und diesem Bahnhof durch den Hopper On-Demand-ÖPNV würde nicht nur den Pendlern aus Rödermark einen besseren Zugang zum öffentlichen Nahverkehr ermöglichen, sondern auch die Nutzung des ÖPNV insgesamt attraktiver gestalten. Aktuell erreichen Bürgerinnen und Bürger aus Rödermark mit der Buslinie OF-95 aus den Stadtteilen Urberach, Ober-Roden und Waldacker den Bahnhof Dietzenbach ohne Umsteigen. Für Bürgerinnen und Bürger aus Messenhausen hingegen ist der Zielort ohne einen längeren Fußweg oder Umsteigen nicht ohne Weiteres erreichbar. Zudem weisen die Betriebszeiten der Buslinie OF-95 gerade am Wochenende teilweise größere Lücken auf. Durch eine ergänzende Linie des Hopper On-Demand-ÖPNV könnten diese geschlossen werden, was wiederum zur Sicherheit der Fahrgäste beiträgt, welche längere Wartezeiten an den Bahn- und Busbahnhöfen – v.a. zu Abend- und Nachtzeiten - vermeiden könnten. Der Hopper On-Demand-ÖPNV hat sich als flexible und wichtige Ergänzung zum öffentlichen Nahverkehr etabliert und könnte mit einer Erweiterung des Streckennetzes um eine direkte Verbindung zum Bahnhof Dietzenbach zu einer deutlichen Verbesserung der Erreichbarkeit dieses zentralen Verkehrsknotens beitragen. Beispiele aus Nachbargemeinden zeigen, dass bereits erfolgreich kommunenübergreifende Verbindungen aufgebaut wurden (ab 01.01.2025 Heusenstamm-Obertshausen[1]) und diese auch von kvgOF forciert werden.[2] Die Stadt Rödermark besitzt als Kommune verschiedene Einflussmöglichkeiten auf die Gremien der kvgOF und somit auch die Entscheidungsträger, interkommunale Strecken mit in das Streckenportfolio aufzunehmen. Es sind alternativ zu einer dauerhaften Errichtung einer HOPPER-Verbindung zwischen Rödermark und Dietzenbach Masayaplatz / Bahnhof Mitte verschiedene Optionen denkbar: tageszeitenabhängige Nutzung (z.B. 07.00-10.00 Uhr und 16.00-19.00 Uhr; ab 22 Uhr) wochentagsabhängige Nutzung (z.B. Freitag-Samstag) [1] https://www.heusenstamm.de/de/buerger-und-stadt/pressecenter/aktuelle-meldungen/detail/item/8745/stadtmobilitaet-ab-januar-faehrt-der-hopper-bis-nach-obertshausen [2] https://www.kvgof-hopper.de
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Worum es hier geht - einfach erklärt
Beantragt wurde, Erhöhungen des Hebesatzes der Grundsteuer B ab dem Haushaltsjahr 2026 grundsätzlich auf höchstens 20 Prozent des bisherigen Hebesatzes zu begrenzen. Damit sollten stärkere finanzielle Belastungen für Haushalte und Unternehmen vermieden werden. Der Antrag wurde abgelehnt.
Dieser Text wurde mit einem KI-Modell erstellt und kann Fehler enthalten. Die ist das Original der Stadt und gilt im Zweifelsfall.
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Der Magistrat wird beauftragt, als Richtlinie für alle zukünftigen Haushaltssatzungen, beginnend mit dem Haushaltsjahr 2026, eine Erhöhung des Hebesatzes für die Grundsteuer B um maximal 20% des ursprünglichen Hebesatzes zu erlassen.
Sachverhalt
Die Anhebung oder Senkung der Hebesätze für die Grundsteuer A-C ist eine der wichtigsten Instrumentarien der kommunalen Finanzplanung, um Einnahmen zu generieren oder umgekehrt die Bürgerinnen und Bürger zu entlasten. Da die hauptsächliche Aufgabe der Kommune, die Daseinsvorsorge, mit immer schneller und dynamischer steigendem Kostenaufwand verbunden ist, und gleichzeitig die finanzielle Ausstattung der Kommunen durch Bund und Länder bei weitem nicht mehr ausreicht, um die ihr aufgetragenen Aufgaben zu bewältigen, sind die Hebesätze v.a. für die Grundsteuer B in den letzten Jahren von 190% in 2006 auf 800% in 2025 (relative Erhöhung durch Anpassung an Grundsteuerreform) gestiegen. Eine Anpassung des Hebesatzes ist grundsätzlich nachvollziehbar, um die kommunalen Haushaltsmittel zu sichern. Allerdings befürchten die Antragsteller, dass eine drastische Erhöhung des Hebesatzes zu einer erheblichen finanziellen Belastung für die Bürgerinnen und Bürger sowie die Unternehmen in Rödermark führen könnte. Gerade in Zeiten wirtschaftlicher Unsicherheit und angesichts der steigenden Lebenshaltungskosten für viele Menschen, insbesondere in der Metropolregion Rhein-Main, ist eine maßvolle Erhöhung der Grundsteuer B aus Sicht der Antragssteller von großer Bedeutung. Ein Anstieg des Hebesatzes um mehr als 20% des ursprünglichen Hebesatzes hinaus könnte für viele Haushalte und Unternehmen eine unzumutbare Belastung darstellen. Daher ist es notwendig, die Erhöhung des Hebesatzes zu deckeln, um sowohl die Haushaltslage der Stadt zu stabilisieren als auch die soziale und wirtschaftliche Belastung für die Bürgerinnen und Bürger in akzeptablen Grenzen zu halten. Die Bemessung richtet sich nach der durchschnittlichen Erhöhung des Hebesatzes seit 2006. Mit der Begrenzung der Erhöhung des Hebesatzes wird aus Sicht der Antragssteller ein ausgewogenes Verhältnis zwischen der Sicherstellung der Einnahmen der Stadt und der Wahrung der sozialen Gerechtigkeit für die Bevölkerung erreicht. Damit einher geht für die Bürgerinnen und Bürger auch eine finanzielle Planbarkeit, wenn eine Erhöhung des Hebesatzes angekündigt wird.
Verlauf
- Sitzung fand am 11. Feb. 2025 statt · erstmals erfasst am 7. Sep. 2026
Zeitangaben sind die Abrufzeitpunkte, nicht die Bearbeitungszeitpunkte bei ALLRIS.
Woher diese Angaben kommen
- Termin, Ort und Tagesordnung Sitzungsseite · abgerufen 07.09.2026
- Beginn, Ende, Anwesenheit und Beschlüsse Niederschrift öffentlich