DS/020/25 Beschlussvorlage Beratung abgeschlossen Kinder & Bildung

Änderungen der "Satzung über die Betreuung von Kindern in den Tageseinrichtungen für Kinder der Stadt Rödermark" sowie der "Kostenbeitragssatzung zur Satzung über die Betreuung von Kindern in den Tageseinrichtungen für Kinder der Stadt Rödermark"

Eingebracht vom Magistrat · federführend Finanzen / Controlling

Beschlussvorschlag

Es werden die

- „Satzung zur Änderung der Satzung über die Betreuung von Kindern in den Tages- einrichtungen für Kinder der Stadt Rödermark – 3. Änderung“ und - „Satzung zur Änderung der Kostenbeitragssatzung zur Satzung über die Betreu- ung von Kindern in den Tageseinrichtungen für Kinder der Stadt Rödermark – 5. Änderung“

gemäß den beigefügten Satzungsentwürfen beschlossen.

Sachverhalt

Die „Satzung über die Betreuung von Kindern in den Tageseinrichtungen für Kinder der Stadt Rödermark“ sowie die dazugehörige „Kostenbeitragssatzung“ werden aufgrund der ab dem 01.02.25 geplanten Reduzierung der Öffnungszeiten in einigen Einrichtungen angepasst.

Die geplanten Anpassungen betreffen die Reduzierung der Betreuungs- bzw. Öffnungszeiten für die Ganztagsbetreuung ab dem vollendeten 3. Lebensjahr bis zum Schuleintritt von bisher 17 Uhr auf künftig 16 Uhr in den Einrichtungen „Waldacker“, „Potsdamer Straße“, „Liebigstraße“ sowie “Pestalozzistraße“.

Die Formulierung in den Änderungssatzungsentwürfen soll jedoch neutral ohne Angabe der betroffenen Einrichtungen erfolgen. In der Kostenbeitragssatzung soll im § 2 „Kostenbeitrag“ das Ganztagsmodell 7.00 Uhr bis 16.00 Uhr im Bereich der Krippenkinder und der Kindergartenkinder sowie in § 3 „Befreiung der Kostenbeträge“ dargestellt werden.

Im Zusammenhang mit den geänderten Öffnungszeiten wurden die Kostenbeiträge vom FB Finanzen neu berechnet. Der bisherige Kostenbeitrag für den Ganztagsplatz bis 17.00 Uhr reduziert sich bei einer Betreuungszeit bis 16.00 Uhr ab dem 01.02.25 im § 2 Abs. 2 Nr. c.) von bisher 338,24 Euro/Monat € auf 310,63 Euro/Monat § 2 Abs. 3 Nr. c.) von bisher 268,80 Euro/Monat auf 246,90 Euro/Monat. Der von den Erziehungsberechtigten zu entrichtende Kostenbeitrag für eine Betreuungszeit bis 16.00 Uhr ändert sich ab dem 01.02.25 in § 3 Abs. 1 Nr. 2 von bisher 127,68 Euro/Monat auf nunmehr 100,80 Euro/Monat.

Einfach erklärt

Die Stadtverordnetenversammlung soll Änderungen an der Betreuungssatzung und der Kostenbeitragssatzung für städtische Kindertageseinrichtungen beschließen. Anlass ist die geplante Verkürzung der Ganztagsbetreuung für Kinder ab 3 Jahren bis zum Schuleintritt: In den Einrichtungen Waldacker, Potsdamer Straße, Liebigstraße und Pestalozzistraße soll die Betreuung ab 1. Februar 2025 nur noch bis 16 Uhr statt bis 17 Uhr angeboten werden. In den Satzungen selbst sollen die betroffenen Einrichtungen nicht einzeln genannt werden.

Wegen der kürzeren Betreuungszeit wurden die monatlichen Kostenbeiträge neu berechnet. Je nach Betreuungsbereich soll der Beitrag von 338,24 Euro auf 310,63 Euro beziehungsweise von 268,80 Euro auf 246,90 Euro sinken. Der von Erziehungsberechtigten zu zahlende Beitrag im Rahmen der genannten Beitragsbefreiung soll sich von 127,68 Euro auf 100,80 Euro monatlich reduzieren.

Finanzielle Auswirkung

Ja

Konkrete finanzielle Auswirkungen auf den städtischen Haushalt werden nicht beziffert.

Diese Fassung wurde von einem Sprachmodell aus dem amtlichen Text übersetzt und ist nicht rechtsverbindlich. Maßgeblich ist der .

Ratsinfo Rödermark

Ein unabhängiges Bürgerprojekt. Datenquelle ist das öffentliche Ratsinformationssystem der Stadt Rödermark.

Stand

7. September 2026, 14:13 Uhr

Sitzungen als Atom-Feed