Begrenzung Erhöhung Grundsteuer B
Eingebracht vom Magistrat
Antrag im Wortlaut
Der Magistrat wird beauftragt, als Richtlinie für alle zukünftigen Haushaltssatzungen, beginnend mit dem Haushaltsjahr 2026, eine Erhöhung des Hebesatzes für die Grundsteuer B um maximal 20% des ursprünglichen Hebesatzes zu erlassen.
Sachverhalt
Die Anhebung oder Senkung der Hebesätze für die Grundsteuer A-C ist eine der wichtigsten Instrumentarien der kommunalen Finanzplanung, um Einnahmen zu generieren oder umgekehrt die Bürgerinnen und Bürger zu entlasten.
Da die hauptsächliche Aufgabe der Kommune, die Daseinsvorsorge, mit immer schneller und dynamischer steigendem Kostenaufwand verbunden ist, und gleichzeitig die finanzielle Ausstattung der Kommunen durch Bund und Länder bei weitem nicht mehr ausreicht, um die ihr aufgetragenen Aufgaben zu bewältigen, sind die Hebesätze v.a. für die Grundsteuer B in den letzten Jahren von 190% in 2006 auf 800% in 2025 (relative Erhöhung durch Anpassung an Grundsteuerreform) gestiegen.
Eine Anpassung des Hebesatzes ist grundsätzlich nachvollziehbar, um die kommunalen Haushaltsmittel zu sichern. Allerdings befürchten die Antragsteller, dass eine drastische Erhöhung des Hebesatzes zu einer erheblichen finanziellen Belastung für die Bürgerinnen und Bürger sowie die Unternehmen in Rödermark führen könnte.
Gerade in Zeiten wirtschaftlicher Unsicherheit und angesichts der steigenden Lebenshaltungskosten für viele Menschen, insbesondere in der Metropolregion Rhein-Main, ist eine maßvolle Erhöhung der Grundsteuer B aus Sicht der Antragssteller von großer Bedeutung. Ein Anstieg des Hebesatzes um mehr als 20% des ursprünglichen Hebesatzes hinaus könnte für viele Haushalte und Unternehmen eine unzumutbare Belastung darstellen. Daher ist es notwendig, die Erhöhung des Hebesatzes zu deckeln, um sowohl die Haushaltslage der Stadt zu stabilisieren als auch die soziale und wirtschaftliche Belastung für die Bürgerinnen und Bürger in akzeptablen Grenzen zu halten.
Einfach erklärt
Der Antrag schlägt vor, künftige Erhöhungen des Hebesatzes der Grundsteuer B zu begrenzen. Der Magistrat soll dazu eine Richtlinie für alle Haushaltssatzungen ab dem Haushaltsjahr 2026 erlassen. Danach dürfte eine Erhöhung höchstens 20 % des ursprünglichen Hebesatzes betragen. Die Bemessung soll sich an der durchschnittlichen Erhöhung seit 2006 orientieren.
Die Antragsteller verweisen darauf, dass der Hebesatz von 190 % im Jahr 2006 auf 800 % im Jahr 2025 gestiegen ist. Sie halten Anpassungen zur Sicherung des städtischen Haushalts grundsätzlich für nachvollziehbar, befürchten bei starken Erhöhungen aber erhebliche Belastungen für Haushalte und Unternehmen. Die Begrenzung soll nach ihrer Ansicht die Einnahmen der Stadt berücksichtigen und zugleich Belastungen sowie die finanzielle Planbarkeit für Betroffene in einem akzeptablen Rahmen halten.
Diese Fassung wurde von einem Sprachmodell aus dem amtlichen Text übersetzt und ist nicht rechtsverbindlich. Maßgeblich ist der .