Erteilung von Weisungen gem. § 15 Abs. 4 KGG an die Vertreter/innen der Stadt Rödermark in der Verbandsversammlung des Sparkassenzweckverbandes Dieburg betreffend die Aufnahme der Wissenschaftsstadt Darmstadt als weiteres Mitglied und letztlich die Vereinigung der Sparkasse Dieburg mit der benachbarten Stadt- und Kreis-Sparkasse Darmstadt; Beschlussfassung über eine Anschlussvereinbarung betreffend die Zerlegung des Gewerbesteuermessbetrages der vereinigten Sparkasse
Eingebracht vom Magistrat · federführend Finanzen / Controlling
Beschlussvorschlag
I. Aufschiebend bedingt durch den Abschluss einer Folgevereinbarung betr. die Zerlegung des einheitlichen Gewerbesteuermessbetrages der Sparkasse gem. nachfolgender Ziff. II beschließt die Stadtverordnetenversammlung, die Vertreterinnen/Vertreter der Stadt Rödermark gem. § 15 Abs. 4 KGG anzuweisen, in der Verbandsversammlung des Sparkassenzweckverbandes Dieburg wie folgt abzustimmen:
1. Dem Abschluss der Vereinbarung zwischen dem Sparkassenzweckverband Dieburg, dem Landkreis Darmstadt-Dieburg, der Wissenschaftsstadt Darmstadt und den beiden Sparkassen über die Bildung der „Sparkasse Darmstadt und Dieburg“ (nachfolgend: Die Trägervereinbarung) mit dem als Anlage 4 beigefügten Wortlaut wird zugestimmt.
2. Zur Umsetzung der Trägervereinbarung in der Verbandsversammlung ist des Weiteren wie folgt zu beschließen:
a) Aufschiebend bedingt durch einen entsprechenden Antrag wird die Wissenschaftsstadt Darmstadt unter Einbringung ihrer Mitträgerschaft für die bisherige Stadt- und Kreis-Sparkasse Darmstadt mit Wirkung zum 1. Juli 2025 als weiteres Mitglied in den Zweckverband aufgenommen (§ 7 Satz 2 Ziff. 7 der Satzung)
b) Aufschiebend bedingt durch den Beitritt der Wissenschaftsstadt Darmstadt und die Einbringung ihrer Mitträgerschaft für die bisherige Stadt- und Kreis-Sparkasse Darmstadt in den Zweckverband wird die Satzung des Sparkassenzweckverbandes mit Wirkung zum 1. Juli 2025 neu gefasst und erhält dabei die aus der mittleren Spalte der als Anlage 2 beigefügten Synopse ersichtliche Fassung. Mit dem Inkrafttreten der Satzungsänderung führt der Zweckverband den Namen „Sparkassenzweckverband Darmstadt und Dieburg“.
c) Bezüglich der Wahl der Mitglieder des Verbandsvorstandes des Sparkassenzweckverbandes Darmstadt und Dieburg wird gemeinsamen Wahlvorschlägen aus dem Bereich der Mitglieder des Sparkassenzweckverbandes gem. § 1 Abs. 1 Nr. 3 bis 17 für die Wahl des zweiten Vertreters des Verbandsvorsitzenden sowie für die Wahl der weiteren Mitglieder des Verbandsvorstandes zugestimmt.
d) Die bisherige Zweckverbandssparkasse Dieburg und die bisherige Stadt- und Kreis-Sparkasse Darmstadt werden mit Wirkung zum 1. Januar 2026 im Wege der Aufnahme der Zweckverbandsparkasse Dieburg durch die Stadt- und Kreis-Sparkasse Darmstadt gem. § 17 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 Hessisches Sparkassengesetz (HSpG) vereinigt.
e) Die Satzung der vereinigten Sparkasse erhält mit Wirkung zum 1. Januar 2026 die aus der zweiten Spalte von links der als Anlage 3 beigefügten Synopse ersichtliche Fassung.
II. Aufschiebend bedingt durch den Beitritt der Wissenschaftsstadt Darmstadt zu dem künftigen Sparkassenzweckverband Darmstadt und Dieburg sowie die sich anschließende Vereinigung der bisherigen Stadt- und Kreis-Sparkasse Darmstadt mit der bisherigen Sparkasse Dieburg zur künftigen Sparkasse Darmstadt und Dieburg wird der Aufkündigung der bisherigen sich auf die Sparkasse Dieburg beziehenden Einigungserklärung über die Zerlegung des einheitlichen Gewerbesteuermessbetrages der bisherigen Sparkasse Dieburg und ihrer Ersetzung durch den Abschluss der als Entwurf als Anlage 8 beigefügten Einigungserklärung über die Zerlegung des einheitlichen Gewerbesteuermessbetrages der zukünftigen Sparkasse Darmstadt und Dieburg auf der Grundlage von § 33 Abs. 2 GewStG zugestimmt.
Sachverhalt
1. Gegenstand der Vorlage
Gegenstand dieser Vorlage ist zum einen die Erteilung von Weisungen gem. § 15 Abs. 4 KGG an die Vertreter/innen der Stadt Rödermark in der Verbandsversammlung des Sparkassenzweckverbandes Dieburg betreffend die Aufnahme der Wissenschaftsstadt Darmstadt als weiteres Mitglied und letztlich die Vereinigung der Sparkasse Dieburg mit der benachbarten Stadt- und Kreis-Sparkasse Darmstadt. Daneben hat die Vorlage die damit in Verbindung stehende Beschlussfassung über eine Anschlussvereinbarung betreffend die Zerlegung des Gewerbesteueraufkommens der vereinigten Sparkasse zum Gegenstand.
2. Die Ausgangslage
Die Stadt Rödermark ist langjährig Mitglied des Sparkassenzweckverbandes Dieburg und damit neben dem Landkreis Darmstadt-Dieburg, zwölf Städten und Gemeinden aus dem Ostteil des Landkreises sowie den Städten Rodgau und Rödermark (= Gebiet des Altkreises Dieburg) mittelbare Trägerin der Sparkasse Dieburg. Die Sparkasse Dieburg ist mit einer Bilanzsumme von rd. 2,95 Mrd. Euro und 448 Mitarbeitenden per 31.12.2023 im Hessen-Vergleich ein mittelgroßes Institut. Die Sparkasse arbeitet langjährig und auch aktuell erfolgreich. Dies gilt im Hinblick auf die Umsetzung der Aufgabe, als dem gemeinen Nutzen dienendes Wirtschaftsunternehmen in ihrem Geschäftsgebiet bedarfsgerechte geld- und kreditwirtschaftliche Leistungen zu erbringen (Versorgungsauftrag gem. § 2 Hessisches Sparkassengesetz (HSpG)), und es gilt auch im Hinblick auf die Ergebnisse der Geschäftstätigkeit. Wenngleich die Erzielung von Gewinn gem. § 2 Abs. 6 Satz 2 HSpG nicht Hauptzweck des Geschäftsbetriebs ist, gelingt es der Sparkasse seit vielen Jahren, aus erzielten Gewinnen ihr eigenes notwendiges Wachstum zu finanzieren und für eigene Zwecke nicht benötigte Teile des Jahresüberschusses über den Sparkassenzweckverband u.a. an die Stadt Rödermark abzuführen. Beide Elemente sind dabei keine Gegensätze, sondern ergänzen sich.
Einfach erklärt
Die Stadtverordnetenversammlung soll die Rödermärker Vertreter im Sparkassenzweckverband anweisen, den Vorbereitungen für eine Vereinigung der Sparkasse Dieburg mit der Stadt- und Kreis-Sparkasse Darmstadt zuzustimmen. Voraussetzung ist der Abschluss einer neuen Vereinbarung zur Verteilung der Gewerbesteuer.
Geplant ist, dass die Wissenschaftsstadt Darmstadt zum 1. Juli 2025 dem Zweckverband beitritt. Dieser soll dann „Sparkassenzweckverband Darmstadt und Dieburg“ heißen. Zum 1. Januar 2026 sollen beide Sparkassen zur „Sparkasse Darmstadt und Dieburg“ vereinigt und ihre Satzungen entsprechend geändert werden.
Die Sparkassengremien und der Magistrat erwarten, dass die größere Sparkasse wettbewerbs- und leistungsfähiger ist. Nach der Vorlage sollen die wichtigen Standorte in Rödermark erhalten bleiben. Bei zentralen Entscheidungen soll eine doppelte Mehrheit verhindern, dass der Landkreis Darmstadt-Dieburg und die Stadt Darmstadt allein bestimmen können. Ausschüttungen würden zunächst zu 66,1 % der Darmstädter Gruppe und zu 33,9 % den bisherigen Mitgliedern des Dieburger Zweckverbandes zugeordnet. Die neue Gewerbesteuervereinbarung soll nennenswerte Verschiebungen zwischen den Kommunen vermeiden.
Diese Fassung wurde von einem Sprachmodell aus dem amtlichen Text übersetzt und ist nicht rechtsverbindlich. Maßgeblich ist der .