Getrenntsammlungspflicht für (Alt-)Textilien (Berichtsantrag)
Eingebracht vom Magistrat
Anfrage im Wortlaut
Der Magistrat wird vor diesem Hintergrund beauftragt, im zuständigen Fachausschuss zu berichten: Gibt es derzeit, abgesehen von den bestehenden Altkleidercontainern und Straßensammlungen, in Rödermark bereits Möglichkeiten, Alttextilien aller Art und jeden Zustands getrennt vom Restmüll zu entsorgen beziehungsweise abzugeben? Wenn ja, wo, wann und wie? Ist geplant, spezielle Behältnisse/Sammlungsmöglichkeiten für Alttextilien seitens der Stadt (beispielsweise auf dem Wertstoff-/Recyclinghof) aufzustellen? Gibt es entsprechende (überregionale?) Strukturen, um die auf diese Weise „städtisch“ gesammelten Textilien aller Art dem Recycling oder der Wiederverwendung zuzuführen? Wem obliegt schlussendlich die Sammlungs- und Recyclings-/Weiterverwertungspflicht für Alttextilien jeder Art? Wer hat am Ende des Tages die Kosten für die Einsammlung der Alttextilien sowie für deren Zuführung zum (wie auch immer gearteten) Recycling oder zur Wiederverwendung zu tragen? Ist geplant, das Merkblatt „Abfall-Sortierhilfe der Stadt Rödermark“ mit Blick auf die neue EU-Richtlinie zeitnah zu überarbeiten und anzupassen? Ist eine spezielle Information der Bürgerinnen und Bürger über die neue Getrenntsammlungspflicht für Textilien geplant? Wenn ja, wann und in welcher Form?
Sachverhalt
Seit dem 1. Januar 2025 gilt EU-weit eine neue Richtlinie[1] für Alttextilien[2]. Alte Textilien aller Art (Kleidung, Stoffe, Bettwäsche, Handtücher usw.) dürfen nicht mehr über den Restmüll entsorgt werden[3], sondern müssen getrennt gesammelt sowie recycelt oder wiederverwendet werden[4]. Die EU-Richtlinie umfasst dabei jede Art von Textilien – auch beschädigte, (stark) verschmutzte oder nicht mehr tragbare/nutzbare. Die fehlende Unterscheidung zwischen noch tragbarer (Alt-)Kleidung und Textilmüll wird von der Alttextilbranche und gemeinnützigen Organisationen mit Blick auf das bundesweit bestehende System der Altkleidercontainer sowie der Altkleidersammlungen mit sehr großer Sorge gesehen. Teilweise wird daher mittlerweile empfohlen (z.B. Verbraucherzentrale, Verband der kommunalen Unternehmen (VKU) und etliche Kommunen) stark verdreckte, verschlissene oder unbrauchbare Textilien auch weiterhin im Restmüll zu entsorgen[5]. Augenscheinlich herrscht allerseits eine gewisse Unklarheit mit Blick auf die neue Regelung.
Die Stadt Rödermark hat bisher - zumindest augenscheinlich - keine Vorbereitungen hinsichtlich der neuen Regelung getroffen, wie ein Blick auf die städtische Homepage[6] zeigt. Die bestehenden Altkleidercontainer[7] sind mehrheitlich im Eigentum von karikativen Organisationen. Auch Straßensammlungen werden in aller Regel von karitativen Trägern und Vereinen durchgeführt, deren Erlöse sozialen Projekten oder diesen Trägern und Vereinen zugutekommen. Dieses bewährte System kann jedoch nur aufrechterhalten werden, wenn die überwiegende Mehrheit der so eingesammelten Alttextilien noch tragbar oder zumindest verwertbar ist.
[1] https://eur-lex.europa.eu/legal-content/EN/TXT/?uri=CELEX%3A52023PC0420&qid=1707729490112 [2] „Wohin mit den Altkleidern“ – NDR vom 03.01.2025 [3] Neue EU-Vorgabe gegen Textilmüll - Altkleider richtig entsorgen“ – zdfheute vom 03.01.2025 [4] „Neue EU-Richtlinie - Wie entsorgen wir künftig unsere Alttextilien?“ – tagesschau vom 12.01.2025 [5] „Verwirrung um kaputte Altkleider: Doch in den Restmüll“ – BR24 vom 13.01.2025 [6] https://kbr-roedermark.de/fileadmin/Abfallentsorgung/Dateien/Abfall-Sortierhilfe_Deutsch_Logo_Neu.pdf [7] https://roedermark.mein-abfallkalender.online/containerstandorte_os
Einfach erklärt
Der Magistrat soll im zuständigen Fachausschuss über die getrennte Sammlung von Alttextilien in Rödermark berichten. Es geht zunächst um Informationen und mögliche Planungen; die Einrichtung neuer Sammelstellen wird mit diesem Antrag nicht beschlossen.
Geklärt werden soll, ob Bürgerinnen und Bürger bereits Textilien aller Art und in jedem Zustand getrennt vom Restmüll abgeben können und ob die Stadt dafür eigene Behälter oder Sammelstellen plant. Außerdem soll der Magistrat erläutern, welche Möglichkeiten zur Wiederverwendung oder zum Recycling bestehen, wer dafür zuständig ist und wer die Kosten trägt. Gefragt wird auch, ob die städtische Abfall-Sortierhilfe überarbeitet und die Bevölkerung gesondert informiert werden soll.
Hintergrund ist nach Darstellung des Antrags eine seit dem 1. Januar 2025 geltende EU-Regelung. Zugleich gebe es Unklarheiten beim Umgang mit stark verschmutzten, beschädigten oder unbrauchbaren Textilien. Der Antrag verweist außerdem darauf, dass die bisherigen Altkleidercontainer und Straßensammlungen überwiegend von gemeinnützigen Organisationen getragen werden und auf ausreichend verwertbare Textilien angewiesen sind.
Diese Fassung wurde von einem Sprachmodell aus dem amtlichen Text übersetzt und ist nicht rechtsverbindlich. Maßgeblich ist der .