Beschlussfassung über die Gültigkeit der Direktwahl des Bürgermeisters am 26.01.2025
Eingebracht vom Magistrat · federführend Fachbereich 1 - Zentrale Dienste
Beschlussvorschlag
Die Stadtverordnetenversammlung erklärt die Gültigkeit der Direktwahl des Bürgermeisters vom 26. Januar 2025.
Sachverhalt
Der Wahlausschuss hat in seiner Sitzung am 28. Januar 2025 das endgültige Wahlergebnis der Wahl des Bürgermeisters ermittelt und folgende Feststellung getroffen:
1. Zahl der Wahlberechtigten 20.652 2. Zahl der Wählerinnen und Wähler 9.419 3. Zahl der gültigen Stimmen 9.175 4. Zahl der ungültigen Stimmen 244
Die Zahlen der für die einzelnen Bewerber abgegeben gültigen Stimmen verteilen sich wie folgt:
Herr Jörg Rotter CDU 6.975 76,02 % Herr Heino Claussen-Markefka FDP 2.200 23,98 %
Einfach erklärt
Die Stadtverordnetenversammlung soll die Direktwahl des Bürgermeisters vom 26. Januar 2025 für gültig erklären. Der Wahlausschuss stellte 9.175 gültige und 244 ungültige Stimmen fest. Jörg Rotter (CDU) erhielt 6.975 Stimmen beziehungsweise 76,02 %, Heino Claussen-Markefka (FDP) 2.200 Stimmen beziehungsweise 23,98 %. Bis zum Ende der Einspruchsfrist am 21. Februar 2025 wurden keine Einsprüche gegen die Wahl erhoben. Daher kann die Stadtverordnetenversammlung nun über die Gültigkeit der Wahl entscheiden.
Finanzielle Auswirkung
finanziellen Auswirkungen.
Diese Fassung wurde von einem Sprachmodell aus dem amtlichen Text übersetzt und ist nicht rechtsverbindlich. Maßgeblich ist der .