Städtefreundschaft zwischen der Stadt Rödermark und Hekimhan
Eingebracht vom Magistrat · federführend Fachbereich 5 - Kultur, Heimat und Europa
Beschlussvorschlag
Der Stadt Hekimhan wird eine Städtefreundschaft zwischen der Stadt Hekimhan und der Stadt Rödermark angeboten. Ziel der Erklärung soll es sein, die herzlichen Beziehungen und die bestehenden familiären und freundschaftlichen Verbindungen zwischen den Menschen der beiden Städte zum Ausdruck zu bringen.
Im Falle der beiderseitigen Erklärung der Städtefreundschaft soll der Magistrat die freundschaftlichen Verbindungen zwischen den beiden Städten und ihren Bevölkerungen zum Ausdruck bringen.
Sachverhalt
In den Beratungen der Gremien bestand Einvernehmen, die Prüfung des Angebotes der Stadt Hekimhan, eine kommunale Auslandsbeziehung zwischen Hekimhan und Rödermark einzugehen, nun zum Abschluss zu bringen.
In den zurückliegenden Jahren erfolgten gegenseitige Besuche, die von Gastfreundschaft und dem aufrichtigen Interesse an den Menschen und Gegebenheiten geprägt waren.
Deshalb legte der Ältestenrat fest, die Voraussetzungen für die Begründung einer Städtefreundschaft zu untersuchen und die Kommission Internationale Partnerschaften um eine Beschlussempfehlung zu bitten.
Die Kommission Internationale Partnerschaften hat in ihrer Sitzung am 3. Februar 2025 auf Grund des vorgelegten Berichts der Verwaltung einstimmig empfohlen, der Stadt Hekimhan eine Städtefreundschaft anzubieten.
Einfach erklärt
Rödermark soll der türkischen Stadt Hekimhan eine Städtefreundschaft anbieten. Damit sollen die herzlichen Beziehungen sowie die bereits bestehenden familiären und freundschaftlichen Verbindungen zwischen den Menschen beider Städte zum Ausdruck gebracht werden. Voraussetzung ist, dass beide Städte eine entsprechende Erklärung abgeben. In diesem Fall soll der Magistrat die freundschaftlichen Verbindungen zwischen den Städten und ihren Bevölkerungen offiziell zum Ausdruck bringen. Grundlage des Vorschlags sind gegenseitige Besuche in den vergangenen Jahren und eine Prüfung durch die Stadtverwaltung. Die Kommission Internationale Partnerschaften hat das Angebot am 3. Februar 2025 einstimmig empfohlen.
Finanzielle Auswirkung
Es werden keine finanziellen Auswirkungen angegeben.
Diese Fassung wurde von einem Sprachmodell aus dem amtlichen Text übersetzt und ist nicht rechtsverbindlich. Maßgeblich ist der .