DS/183/25 Antrag Beratung abgeschlossen Finanzen

Erhöhung des Gewerbesteuermessbetrages auf 400 Prozentpunkte

Eingebracht vom Magistrat

Antrag im Wortlaut

Die Stadtverordnetenversammlung beschließt, den Hebesatz der Gewerbesteuer rückwirkend zum 01.01.2025 von bisher 380 auf 400 Hebesatzpunkte anzuheben. Die zum Beschluss anstehende 1. Satzung zur Änderung der Satzung über die Festsetzung der Steuersätze für die Grund- und Gewerbesteuer in der Stadt Rödermark - Hebesatzsatzung - wird entsprechend angepasst.

Sachverhalt

Die aktuelle und absehbare finanzielle (Schief-)Lage[1] [2] der Stadt Rödermark ist mit „katastrophal“ wohlwollend umschrieben. Die Stadt ist am (finanziellen) Limit[3]. Aktuelle Hilferufe[4] und Aufrufe der Bürgermeister/-innen sind natürlich begrüßenswert, aber kommen doch im Ergebnis viel zu spät.

Um die Liquidität der Stadt in der 2. Jahreshälfte 2025 sicherzustellen, müssen sowohl sämtliche Ausgabepositionen überprüft und alle denkbaren Sparpotenziale gehoben als auch die Einnahmenseite angepasst werden.

Die im Raum stehende Grundsteuererhöhung belastet vor allem die Bürger/-innen, während die Wirtschaft nur wenig betroffen ist. Um die Belastung der Bürger/-innen so gering wie möglich zu halten und die Lasten gerechter zu verteilen, sollte gleichzeitig auch die Gewerbesteuer moderat erhöht werden. Einzelunternehmen und Personengesellschaften können Gewerbesteuermessbeträge bis 400 % mit der Einkommensteuer verrechnen, werden daher bis zu diesem Hebesatz im Ergebnis nicht stärker belastet. Diese moderate Erhöhung trifft daher nur Kapitalgesellschaften. [1] „Es reicht! – Bürgermeister aus dem Kreis Offenbach schlagen Alarm“ – Neue Zeitung Heusenstamm vom 19.04.2025 [2] „Freies Stück vom Kuchen wird immer kleiner“ – Meldung der Stadt Rödermark (www.roedermark.de) vom 13.05.2025 [3] „Städte am Limit – CDU Rödermark schlägt Alarm [...]“ – Neues Heimtatblatt Rödermark vom 11.04.2025 [4] „Es ist fünf nach zwölf: Wer bestellt, muss bezahlen“ – Neues Heimatblatt Rödermark vom 11.04.2025

Einfach erklärt

Beantragt wird, den Hebesatz der Gewerbesteuer rückwirkend zum 1. Januar 2025 von 380 auf 400 Punkte zu erhöhen. Die Stadtverordnetenversammlung soll darüber entscheiden und die entsprechende Steuersatzsatzung anpassen.

Die Antragsteller begründen dies mit der schwierigen Finanzlage der Stadt. Neben Einsparungen seien auch höhere Einnahmen nötig, um die Zahlungsfähigkeit in der zweiten Jahreshälfte 2025 zu sichern. Da eine ebenfalls erwogene Grundsteuererhöhung vor allem Bürgerinnen und Bürger belasten würde, soll die Gewerbesteuererhöhung die Lasten nach Ansicht der Antragsteller breiter verteilen. Im Antrag wird ausgeführt, dass Einzelunternehmen und Personengesellschaften Gewerbesteuer bis zu einem Hebesatz von 400 Punkten mit der Einkommensteuer verrechnen könnten und deshalb im Ergebnis nicht stärker belastet würden. Die zusätzliche Belastung treffe demnach nur Kapitalgesellschaften.

Diese Fassung wurde von einem Sprachmodell aus dem amtlichen Text übersetzt und ist nicht rechtsverbindlich. Maßgeblich ist der .

Ratsinfo Rödermark

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Stand

7. September 2026, 14:13 Uhr

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