DS/223/25 Beschlussvorlage Beratung abgeschlossen Kinder & Bildung

Änderungen der 1. Kostenbeitragssatzung zur Satzung über die Betreuung von Kindern in den Tageseinrichtungen für Kinder der Stadt Rödermark - 7. Änderung 2. Kostenbeitragssatzung zur Satzung über die Betreuung von Kindern in den Kinderhorten und der Schulkinderbetreuung der Stadt Rödermark - 10. Änderung

Eingebracht vom Magistrat · federführend Fachbereich 1 - Zentrale Dienste

Beschlussvorschlag

Die 7. Änderung der Kostenbeitragssatzung zur Satzung über die Betreuung von Kindern in den Tageseinrichtungen für Kinder der Stadt Rödermark wird gemäß dem beigefügten Entwurf beschlossen. Die 10. Änderung der Kostenbeitragssatzung zur Satzung über die Betreuung von Kindern in den Kinderhorten und der Schulkinderbetreuung der Stadt Rödermark wird gemäß dem beigefügten Entwurf beschlossen. Der Magistrat wird beauftragt Möglichkeiten zur Staffelung / Reduzierung der Ermäßigungen in Abstimmung mit den Elternvertretungen zu erarbeiten.

Sachverhalt

Die Ermäßigung der Kostenbeiträge für die Betreuung von Kindern in Tageseinrichtungen der Stadt Rödermark sowie in Kinderhorten und der Schulkinderbetreuung der Stadt Rödermark soll wieder in die Kostenbeitragsatzungen aufgenommen werden. Die Umsetzung erfolgt zu Beginn des Betreuungsjahres am 01.08.2025.

Der Magistrat wird in Absprache mit den Elternvertretungen die Möglichkeiten zur Staffelung / Reduzierung der Ermäßigungen erarbeiten und der Stadtverordnetenversammlung zur Beratung und Beschlussfassung vorlegen.

gez. Jörg Rotter, Bgm.

Finanzielle Auswirkung

2025 = 73.334 € Mindereinnahmen bei den Kostenbeiträgen für Kinderbetreuung.

Einfach erklärt

Die Stadtverordnetenversammlung soll Änderungen an zwei Satzungen für die städtische Kinderbetreuung beschließen. Damit sollen Ermäßigungen bei den Kostenbeiträgen für Kindertageseinrichtungen, Kinderhorte und die Schulkinderbetreuung wieder eingeführt werden. Die Änderungen sollen zum Beginn des Betreuungsjahres am 01.08.2025 gelten.

Außerdem soll der Magistrat gemeinsam mit den Elternvertretungen Möglichkeiten erarbeiten, wie die Ermäßigungen künftig gestaffelt oder reduziert werden können. Über diese Vorschläge soll anschließend die Stadtverordnetenversammlung beraten und entscheiden.

Finanzielle Auswirkung

Für 2025 werden Mindereinnahmen bei den Kostenbeiträgen für die Kinderbetreuung in Höhe von 73.334 € erwartet.

Diese Fassung wurde von einem Sprachmodell aus dem amtlichen Text übersetzt und ist nicht rechtsverbindlich. Maßgeblich ist der .

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Stand

7. September 2026, 14:13 Uhr

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