Haupt-, Finanz- und Wirtschaftsförderungsausschuss
34. Sitzung
- Dienstag, 8. Juli 2025, 19:30 Uhr
- Mehrzweckraum, Am Schellbusch 1, 63322 Rödermark
- Niederschrift liegt vor· öffentlich mit nicht-öffentlichem Teil
Worum es geht
Im Mittelpunkt der Sitzung standen die Beiträge und Betreuungsangebote für Kinder in städtischen Kitas, Horten und der Schulkinderbetreuung. Eine Vorlage zur Wiedereinführung von Beitragsermäßigungen ab August 2025 wurde lediglich zur Kenntnis genommen. Die erwarteten Mindereinnahmen für 2025 lagen bei rund 73.000 Euro. Vertagt wurden sowohl ein Prüfauftrag zu einkommensabhängigen Kita-Gebühren nach dem Heusenstammer Modell als auch ein FDP-Antrag zu Beitragsermäßigungen, möglichen Staffelungen und einem langfristig tragfähigen Betreuungskonzept. Ebenfalls vertagt wurde ein Antrag, bei fortbildungsbedingten Schließzeiten unter bestimmten Voraussetzungen wieder eine Notbetreuung anzubieten. Damit fielen zu diesen Anträgen in der Sitzung keine abschließenden Entscheidungen.
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Tagesordnung · 3 Punkte
- Ö 1 Eröffnung, Feststellung der Beschlussfähigkeit und Tagesordnung
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Worum es hier geht - einfach erklärt
Die Vorlage sah vor, Ermäßigungen bei den Beiträgen für städtische Kitas, Kinderhorte und die Schulkinderbetreuung ab 1. August 2025 wieder in die Satzungen aufzunehmen. Außerdem sollte der Magistrat gemeinsam mit den Elternvertretungen Möglichkeiten für eine Staffelung oder Reduzierung der Ermäßigungen erarbeiten; für 2025 wurden dadurch Mindereinnahmen von rund 73.000 Euro erwartet. In dieser Sitzung wurde die Vorlage lediglich zur Kenntnis genommen.
Dieser Text wurde mit einem KI-Modell erstellt und kann Fehler enthalten. Die ist das Original der Stadt und gilt im Zweifelsfall.
Ganze Vorlage DS/223/25 ansehen — mit Beratungsweg über alle GremienBeschlussvorschlag
federführend Fachbereich 1 - Zentrale Dienste
Die 7. Änderung der Kostenbeitragssatzung zur Satzung über die Betreuung von Kindern in den Tageseinrichtungen für Kinder der Stadt Rödermark wird gemäß dem beigefügten Entwurf beschlossen. Die 10. Änderung der Kostenbeitragssatzung zur Satzung über die Betreuung von Kindern in den Kinderhorten und der Schulkinderbetreuung der Stadt Rödermark wird gemäß dem beigefügten Entwurf beschlossen. Der Magistrat wird beauftragt Möglichkeiten zur Staffelung / Reduzierung der Ermäßigungen in Abstimmung mit den Elternvertretungen zu erarbeiten.
Sachverhalt
Die Ermäßigung der Kostenbeiträge für die Betreuung von Kindern in Tageseinrichtungen der Stadt Rödermark sowie in Kinderhorten und der Schulkinderbetreuung der Stadt Rödermark soll wieder in die Kostenbeitragsatzungen aufgenommen werden. Die Umsetzung erfolgt zu Beginn des Betreuungsjahres am 01.08.2025. Der Magistrat wird in Absprache mit den Elternvertretungen die Möglichkeiten zur Staffelung / Reduzierung der Ermäßigungen erarbeiten und der Stadtverordnetenversammlung zur Beratung und Beschlussfassung vorlegen. gez. Jörg Rotter, Bgm.
Finanzielle Auswirkung
2025 = 73.334 € Mindereinnahmen bei den Kostenbeiträgen für Kinderbetreuung.
- Ö 3 Verschiedenes
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Worum es hier geht - einfach erklärt
Beantragt war, den Magistrat prüfen zu lassen, unter welchen Voraussetzungen einkommensabhängige Gebühren für die Kinderbetreuung nach dem sogenannten Heusenstammer Modell eingeführt werden könnten. Der Prüfungsantrag wurde in dieser Sitzung vertagt.
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Ganze Vorlage DS/225/25 ansehen — mit Beratungsweg über alle GremienAntrag im Wortlaut
Der Magistrat wird beauftragt zu prüfen unter welchen Voraussetzungen „Einkommens-abhängige Kinderbetreuungsgebühren“ eingeführt werden können. Dabei soll das sogenannte „Heusenstammer-Modell“ zugrunde gelegt werden.
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Worum es hier geht - einfach erklärt
Die FDP beantragte, Ermäßigungen bei den Beiträgen für städtische Kitas, Kinderhorte und die Schulkinderbetreuung zum 1. August 2025 wieder einzuführen. Außerdem sollte der Magistrat gemeinsam mit Elternvertretungen mögliche Staffelungen der Ermäßigungen und ein neues, langfristig tragfähiges Betreuungskonzept erarbeiten. Der Antrag wurde in dieser Sitzung vertagt.
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Ganze Vorlage DS/226/25 ansehen — mit Beratungsweg über alle GremienAntrag im Wortlaut
I. Satzungsbeschluss Die 7. Änderung der Kostenbeitragssatzung zur Satzung über die Betreuung von Kindern in den Tageseinrichtungen für Kinder der Stadt Rödermark wird gemäß dem beigefügten Entwurf beschlossen. Die 10. Änderung der Kostenbeitragssatzung zur Satzung über die Betreuung von Kindern in den Kinderhorten und der Schulkinderbetreuung der Stadt Rödermark wird gemäß dem beigefügten Entwurf beschlossen. II. Handlungsauftrag an den Magistrat Der Magistrat wird beauftragt Möglichkeiten zur Staffelung / Reduzierung der Ermäßigungen in Abstimmung mit den Elternvertretungen zu erarbeiten. Der Magistrat wird weiterhin beauftragt, im Dialog mit den Eltern eine grundlegend neue Konzeption für die Betreuung von Kindern in Tageseinrichtungen, Kinderhorten und der Schulkindbetreuung in Rödermark zu entwickeln. Die Konzeption muss sowohl die Wünsche und Bedarfe der Eltern, z.B. nach verlässlichen und ausreichenden Betreuungszeiten, als auch die drängenden Probleme der Stadt (fehlendes pädagogisches Personal und fehlende Finanzausstattung) berücksichtigen und bestmöglich zusammenbringen. Ziel des Konzepts soll ein Modell sein, dass für alle Beteiligten wirtschaftlich tragfähig ist, aber auch verlässliche Betreuungszeiten umfasst, die den tatsächlichen Bedarfen entsprechend sowie nach Möglichkeit einen stärkeren Fokus auf die frühkindliche Bildung legt. Zur Konzepterstellung sollen u.a. folgende Aspekte/Möglichkeiten umfassend geprüft werden: Je 1 KiTa in Urberach und Ober-Roden mit verbindlichen Öffnungszeiten von 07 bis 17 Uhr Überprüfbare Bedarfsabfrage nach Betreuungszeiten Einkommensabhängige Kinderbetreuungsgebühren (Heusenstammer Modell?) Regelung zu Rückerstattung bei Einschränkung des Betriebes der Tageseinrichtung Ferienregelung Notbetreuung Ausweisung (informativ) der tatsächlichen Kosten und dem aktuellen Kostendeckungsgrad der erhobenen Betreuungsgebühren (zum besseren Verständnis der Gebühren) und Hinweise zum Verfahren zur Befreiung von Kitakosten Einsatz von ehrenamtlichen Engagement-Lotsen (Landesehrenamtsagentur Hessen) Der Magistrat wird beauftragt, im zuständigen Fachausschuss fortlaufend und ausführlich zu den vorstehend (1. und 2.) genannten Handlungsaufträgen zu berichten.
Sachverhalt
I. Satzungsbeschluss Die Ermäßigung der Kostenbeiträge für die Betreuung von Kindern in Tageseinrichtungen der Stadt Rödermark sowie in Kinderhorten und der Schulkinderbetreuung der Stadt Rödermark soll wieder in die Kostenbeitragsatzungen aufgenommen werden. Die Umsetzung erfolgt zu Beginn des Betreuungsjahres am 01.08.2025. II. Handlungsauftrag an den Magistrat Der Magistrat wird in Absprache mit den Elternvertretungen die Möglichkeiten zur Staffelung / Reduzierung der Ermäßigungen erarbeiten und der Stadtverordnetenversammlung zur Beratung und Beschlussfassung vorlegen. Kinder sind sowohl unsere Gegenwart als auch unsere Zukunft, ihre Förderung ist eine Investition in eine lebensfähige, gerechte und resiliente Gesellschaft. Sie sind praktisch die Kolonisten unserer Zukunft und das Herz unserer Gesellschaft. Umso wichtiger ist es jetzt, einen Weg zu finden, der nicht nur die Kosten der Betreuung regelt, sondern für alle Beteiligten auf einem tragfähigen Zukunftskonzept basiert. Kommunen können auf die aktuellen Herausforderungen mit Blick auf die stetig steigenden Kosten für die Kinderbetreuung auf verschiedene Weisen reagieren, anstatt konzeptionslos immer weiter die Gebühren zu Lasten der Familien zu erhöhen. Beispielsweise sind maßgeschneiderte Mischsysteme möglich: kombiniert werden können dabei unter anderem finanzielle Förderungen (z. B. Zuschüsse, Steuerentlastung), flexible Nutzung gesetzlicher Rahmenbedingungen (HessKiföG), Öffnungszeitenmodelle, ehrenamtliches Engagement, einkommensabhängige Betreuungsgebühren und eine innovative Personalpolitik. Diese Vielschichtigkeit ermöglicht es, systemische Kostenbelastungen zu verteilen und die Eltern wirksam zu entlasten. Durch eine transparente, rein informative, Ausweisung der tatsächlichen Kosten (Kostendeckungsgrad) im Verhältnis zu den erhobenen Gebühren kann ein besseres Verständnis und eine höhere Kostensensibilität erreicht werden.
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Worum es hier geht - einfach erklärt
Beantragt war, die Notbetreuung bei fortbildungsbedingten Schließzeiten wieder in die Betreuungssatzung aufzunehmen. Eltern sollten sie unter bestimmten Nachweisen beantragen können, sofern genügend Fachkräfte verfügbar sind; ein Rechtsanspruch war nicht vorgesehen. Die Beratung und Entscheidung über den Antrag wurden vertagt.
Dieser Text wurde mit einem KI-Modell erstellt und kann Fehler enthalten. Die ist das Original der Stadt und gilt im Zweifelsfall.
Ganze Vorlage DS/227/25 ansehen — mit Beratungsweg über alle GremienAntrag im Wortlaut
In die Vorlage des Magistrates wird ein Punkt 4. eingefügt. 4. Die Änderung der Satzung über die Betreuung für Kinder in den Tageseinrichtungen für Kinder in der Stadt Rödermark wird mit folgendem Text beschlossen: §7 Notbetreuung (1) Bei Schließzeiten aufgrund von Fortbildungsmaßnahmen des Personals kann auf Antrag für Kinder, deren Erziehungsberechtigte in dem bekannt gegebenen Schließungszeitraum nachweislich (in schriftlicher Form z. B. durch Arbeitgeberbestätigung) keinen Urlaub nehmen und/oder für ihre Kinder keine Betreuung oder Beaufsichtigung organisieren können, wenn eine ausreichende Anzahl von Fachkräften zur Verfügung steht, eine Notbetreuung in einer anderen Einrichtung angeboten werden. Auf die Notbetreuung besteht kein Rechtsanspruch . (2) In allen anderen für eine Schließung angegeben Gründen (§ 6 Abs. 5 c) wird keine Notbetreuung angeboten.
Sachverhalt
Die Gebührensatzungen und die Betreuungssatzung sind eng miteinander verzahnt. Mit der Wiedereinsetzung der Geschwisterkindregelung soll eine zusätzliche Belastung der Eltern von mehreren Kindern in der Tagesbetreuung der Stadt Rödermark zurückgenommenen werden. Die am 17.06.2025 vorgenommene Streichung des §7 der Betreuungssatzung (Notbetreuung) stellt für Eltern, die Vollzeit berufstätig sind, eine unzumutbare Belastung dar. Dieser Missstand sollte ebenfalls beseitigt werden.
Verlauf
- Sitzung fand am 8. Juli 2025 statt · erstmals erfasst am 7. Sep. 2026
Zeitangaben sind die Abrufzeitpunkte, nicht die Bearbeitungszeitpunkte bei ALLRIS.
Woher diese Angaben kommen
- Termin, Ort und Tagesordnung Sitzungsseite · abgerufen 07.09.2026
- Beginn, Ende, Anwesenheit und Beschlüsse Niederschrift öffentlich