Stadtverordnetenversammlung der Stadt Rödermark
31. Sitzung
- Dienstag, 8. Juli 2025, 20:00 Uhr
- Mehrzweckraum, Am Schellbusch 1, 63322 Rödermark
- Niederschrift liegt vor· öffentlich mit nicht-öffentlichem Teil
Worum es geht
Im Mittelpunkt der Sitzung standen die Beiträge für die städtische Kinderbetreuung. Die Stadtverordnetenversammlung beschloss, Ermäßigungen für Kitas, Kinderhorte und die Schulkinderbetreuung ab dem 1. August 2025 wieder in die Satzungen aufzunehmen. Dadurch rechnet die Stadt für 2025 mit rund 73.300 Euro weniger Einnahmen. Gemeinsam mit den Elternvertretungen soll der Magistrat zudem Möglichkeiten erarbeiten, die Ermäßigungen künftig zu staffeln oder zu reduzieren. Noch nicht entschieden wurde über einkommensabhängige Betreuungsgebühren nach dem Vorbild Heusenstamms; der entsprechende Prüfungsantrag wurde vertagt. Ebenfalls vertagt wurden weitere Anträge zu einem finanziell tragfähigen Betreuungskonzept sowie zur Wiedereinführung einer Notbetreuung bei fortbildungsbedingten Schließzeiten und der Geschwisterkindregelung.
Diese Zusammenfassung wurde automatisch mit einem KI-Modell erstellt und kann Fehler enthalten. Verbindlich ist die Tagesordnung mit den amtlichen Unterlagen.
Tagesordnung · 2 Punkte
- Ö 1 Eröffnung, Feststellung der Beschlussfähigkeit und Tagesordnung
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Worum es hier geht - einfach erklärt
Die Stadtverordnetenversammlung hat beschlossen, Ermäßigungen bei den Kostenbeiträgen für städtische Kitas, Kinderhorte und die Schulkinderbetreuung wieder in die Satzungen aufzunehmen. Die Änderungen gelten ab dem Beginn des Betreuungsjahres am 1. August 2025 und führen 2025 voraussichtlich zu 73.334 Euro weniger Einnahmen. Außerdem soll der Magistrat gemeinsam mit den Elternvertretungen Möglichkeiten für eine Staffelung oder Reduzierung der Ermäßigungen erarbeiten; die Vorlage wurde mit Änderungen beschlossen.
Dieser Text wurde mit einem KI-Modell erstellt und kann Fehler enthalten. Die ist das Original der Stadt und gilt im Zweifelsfall.
Ganze Vorlage DS/223/25 ansehen — mit Beratungsweg über alle GremienBeschlussvorschlag
federführend Fachbereich 1 - Zentrale Dienste
Die 7. Änderung der Kostenbeitragssatzung zur Satzung über die Betreuung von Kindern in den Tageseinrichtungen für Kinder der Stadt Rödermark wird gemäß dem beigefügten Entwurf beschlossen. Die 10. Änderung der Kostenbeitragssatzung zur Satzung über die Betreuung von Kindern in den Kinderhorten und der Schulkinderbetreuung der Stadt Rödermark wird gemäß dem beigefügten Entwurf beschlossen. Der Magistrat wird beauftragt Möglichkeiten zur Staffelung / Reduzierung der Ermäßigungen in Abstimmung mit den Elternvertretungen zu erarbeiten.
Sachverhalt
Die Ermäßigung der Kostenbeiträge für die Betreuung von Kindern in Tageseinrichtungen der Stadt Rödermark sowie in Kinderhorten und der Schulkinderbetreuung der Stadt Rödermark soll wieder in die Kostenbeitragsatzungen aufgenommen werden. Die Umsetzung erfolgt zu Beginn des Betreuungsjahres am 01.08.2025. Der Magistrat wird in Absprache mit den Elternvertretungen die Möglichkeiten zur Staffelung / Reduzierung der Ermäßigungen erarbeiten und der Stadtverordnetenversammlung zur Beratung und Beschlussfassung vorlegen. gez. Jörg Rotter, Bgm.
Finanzielle Auswirkung
2025 = 73.334 € Mindereinnahmen bei den Kostenbeiträgen für Kinderbetreuung.
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Worum es hier geht - einfach erklärt
Beantragt wurde, prüfen zu lassen, unter welchen Voraussetzungen Rödermark einkommensabhängige Gebühren für die Kinderbetreuung nach dem Vorbild Heusenstamms einführen könnte. Der Prüfungsantrag wurde in dieser Sitzung vertagt; eine Entscheidung darüber fiel noch nicht.
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Ganze Vorlage DS/225/25 ansehen — mit Beratungsweg über alle GremienAntrag im Wortlaut
Der Magistrat wird beauftragt zu prüfen unter welchen Voraussetzungen „Einkommens-abhängige Kinderbetreuungsgebühren“ eingeführt werden können. Dabei soll das sogenannte „Heusenstammer-Modell“ zugrunde gelegt werden.
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Worum es hier geht - einfach erklärt
Die FDP beantragte, Ermäßigungen bei den Beiträgen für städtische Kitas, Kinderhorte und die Schulkinderbetreuung zum 1. August 2025 wieder einzuführen. Außerdem sollte der Magistrat gemeinsam mit Elternvertretungen mögliche Staffelungen der Ermäßigungen und ein neues, finanziell tragfähiges Betreuungskonzept erarbeiten. Der Antrag wurde in dieser Sitzung vertagt.
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Ganze Vorlage DS/226/25 ansehen — mit Beratungsweg über alle GremienAntrag im Wortlaut
I. Satzungsbeschluss Die 7. Änderung der Kostenbeitragssatzung zur Satzung über die Betreuung von Kindern in den Tageseinrichtungen für Kinder der Stadt Rödermark wird gemäß dem beigefügten Entwurf beschlossen. Die 10. Änderung der Kostenbeitragssatzung zur Satzung über die Betreuung von Kindern in den Kinderhorten und der Schulkinderbetreuung der Stadt Rödermark wird gemäß dem beigefügten Entwurf beschlossen. II. Handlungsauftrag an den Magistrat Der Magistrat wird beauftragt Möglichkeiten zur Staffelung / Reduzierung der Ermäßigungen in Abstimmung mit den Elternvertretungen zu erarbeiten. Der Magistrat wird weiterhin beauftragt, im Dialog mit den Eltern eine grundlegend neue Konzeption für die Betreuung von Kindern in Tageseinrichtungen, Kinderhorten und der Schulkindbetreuung in Rödermark zu entwickeln. Die Konzeption muss sowohl die Wünsche und Bedarfe der Eltern, z.B. nach verlässlichen und ausreichenden Betreuungszeiten, als auch die drängenden Probleme der Stadt (fehlendes pädagogisches Personal und fehlende Finanzausstattung) berücksichtigen und bestmöglich zusammenbringen. Ziel des Konzepts soll ein Modell sein, dass für alle Beteiligten wirtschaftlich tragfähig ist, aber auch verlässliche Betreuungszeiten umfasst, die den tatsächlichen Bedarfen entsprechend sowie nach Möglichkeit einen stärkeren Fokus auf die frühkindliche Bildung legt. Zur Konzepterstellung sollen u.a. folgende Aspekte/Möglichkeiten umfassend geprüft werden: Je 1 KiTa in Urberach und Ober-Roden mit verbindlichen Öffnungszeiten von 07 bis 17 Uhr Überprüfbare Bedarfsabfrage nach Betreuungszeiten Einkommensabhängige Kinderbetreuungsgebühren (Heusenstammer Modell?) Regelung zu Rückerstattung bei Einschränkung des Betriebes der Tageseinrichtung Ferienregelung Notbetreuung Ausweisung (informativ) der tatsächlichen Kosten und dem aktuellen Kostendeckungsgrad der erhobenen Betreuungsgebühren (zum besseren Verständnis der Gebühren) und Hinweise zum Verfahren zur Befreiung von Kitakosten Einsatz von ehrenamtlichen Engagement-Lotsen (Landesehrenamtsagentur Hessen) Der Magistrat wird beauftragt, im zuständigen Fachausschuss fortlaufend und ausführlich zu den vorstehend (1. und 2.) genannten Handlungsaufträgen zu berichten.
Sachverhalt
I. Satzungsbeschluss Die Ermäßigung der Kostenbeiträge für die Betreuung von Kindern in Tageseinrichtungen der Stadt Rödermark sowie in Kinderhorten und der Schulkinderbetreuung der Stadt Rödermark soll wieder in die Kostenbeitragsatzungen aufgenommen werden. Die Umsetzung erfolgt zu Beginn des Betreuungsjahres am 01.08.2025. II. Handlungsauftrag an den Magistrat Der Magistrat wird in Absprache mit den Elternvertretungen die Möglichkeiten zur Staffelung / Reduzierung der Ermäßigungen erarbeiten und der Stadtverordnetenversammlung zur Beratung und Beschlussfassung vorlegen. Kinder sind sowohl unsere Gegenwart als auch unsere Zukunft, ihre Förderung ist eine Investition in eine lebensfähige, gerechte und resiliente Gesellschaft. Sie sind praktisch die Kolonisten unserer Zukunft und das Herz unserer Gesellschaft. Umso wichtiger ist es jetzt, einen Weg zu finden, der nicht nur die Kosten der Betreuung regelt, sondern für alle Beteiligten auf einem tragfähigen Zukunftskonzept basiert. Kommunen können auf die aktuellen Herausforderungen mit Blick auf die stetig steigenden Kosten für die Kinderbetreuung auf verschiedene Weisen reagieren, anstatt konzeptionslos immer weiter die Gebühren zu Lasten der Familien zu erhöhen. Beispielsweise sind maßgeschneiderte Mischsysteme möglich: kombiniert werden können dabei unter anderem finanzielle Förderungen (z. B. Zuschüsse, Steuerentlastung), flexible Nutzung gesetzlicher Rahmenbedingungen (HessKiföG), Öffnungszeitenmodelle, ehrenamtliches Engagement, einkommensabhängige Betreuungsgebühren und eine innovative Personalpolitik. Diese Vielschichtigkeit ermöglicht es, systemische Kostenbelastungen zu verteilen und die Eltern wirksam zu entlasten. Durch eine transparente, rein informative, Ausweisung der tatsächlichen Kosten (Kostendeckungsgrad) im Verhältnis zu den erhobenen Gebühren kann ein besseres Verständnis und eine höhere Kostensensibilität erreicht werden.
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Worum es hier geht - einfach erklärt
Beantragt war, die Notbetreuung bei Schließzeiten wegen Fortbildungen wieder in die Betreuungssatzung aufzunehmen. Sie sollte unter bestimmten Voraussetzungen in einer anderen Einrichtung angeboten werden können, allerdings ohne Rechtsanspruch; außerdem sollte die Geschwisterkindregelung wieder eingeführt werden. Die Beratung und Entscheidung über den Antrag wurden vertagt.
Dieser Text wurde mit einem KI-Modell erstellt und kann Fehler enthalten. Die ist das Original der Stadt und gilt im Zweifelsfall.
Ganze Vorlage DS/227/25 ansehen — mit Beratungsweg über alle GremienAntrag im Wortlaut
In die Vorlage des Magistrates wird ein Punkt 4. eingefügt. 4. Die Änderung der Satzung über die Betreuung für Kinder in den Tageseinrichtungen für Kinder in der Stadt Rödermark wird mit folgendem Text beschlossen: §7 Notbetreuung (1) Bei Schließzeiten aufgrund von Fortbildungsmaßnahmen des Personals kann auf Antrag für Kinder, deren Erziehungsberechtigte in dem bekannt gegebenen Schließungszeitraum nachweislich (in schriftlicher Form z. B. durch Arbeitgeberbestätigung) keinen Urlaub nehmen und/oder für ihre Kinder keine Betreuung oder Beaufsichtigung organisieren können, wenn eine ausreichende Anzahl von Fachkräften zur Verfügung steht, eine Notbetreuung in einer anderen Einrichtung angeboten werden. Auf die Notbetreuung besteht kein Rechtsanspruch . (2) In allen anderen für eine Schließung angegeben Gründen (§ 6 Abs. 5 c) wird keine Notbetreuung angeboten.
Sachverhalt
Die Gebührensatzungen und die Betreuungssatzung sind eng miteinander verzahnt. Mit der Wiedereinsetzung der Geschwisterkindregelung soll eine zusätzliche Belastung der Eltern von mehreren Kindern in der Tagesbetreuung der Stadt Rödermark zurückgenommenen werden. Die am 17.06.2025 vorgenommene Streichung des §7 der Betreuungssatzung (Notbetreuung) stellt für Eltern, die Vollzeit berufstätig sind, eine unzumutbare Belastung dar. Dieser Missstand sollte ebenfalls beseitigt werden.
Verlauf
- Sitzung fand am 8. Juli 2025 statt · erstmals erfasst am 7. Sep. 2026
Zeitangaben sind die Abrufzeitpunkte, nicht die Bearbeitungszeitpunkte bei ALLRIS.
Woher diese Angaben kommen
- Termin, Ort und Tagesordnung Sitzungsseite · abgerufen 07.09.2026
- Beginn, Ende, Anwesenheit und Beschlüsse Niederschrift öffentlich