Kommunales Flexibilisierungsgesetz – Entbürokratisierungspotenziale für Rödermark prüfen
Eingebracht von AL/Die Grünen,Jakob Lange,Gerhard Schickel,Mahfooz Saleem Malik
Antrag im Wortlaut
Der Magistrat wird beauftragt zu prüfen, welche landesrechtlichen Standards im Sinne des Kommunalen Flexibilisierungsgesetzes bei der Aufgabenerfüllung der Stadt Rödermark einen relevanten personellen, organisatorischen oder verfahrensbezogenen Aufwand verursachen und für welche dieser Standards eine befristete Befreiung nach dem Standardbefreiungsgesetz sachlich sinnvoll sein könnte.
Ziel ist es, konkrete Potenziale zur Entbürokratisierung, Vereinfachung und Beschleunigung kommunaler Verfahren zu identifizieren und unnötige formale Anforderungen dort zu reduzieren, wo der Zweck einer Regelung auch mit einfacheren Verfahren zuverlässig erreicht werden kann.
Dabei sollen insbesondere Erfahrungen der betroffenen Fachbereiche berücksichtigt und mögliche Entlastungen für Verwaltung, Bürgerinnen und Bürger, Unternehmen sowie Vereine und Ehrenamt betrachtet werden.
Dem zuständigen Ausschuss soll anschließend eine kompakte Übersicht vorgelegt werden, aus der hervorgeht:
1. welche konkreten landesrechtlichen Standards als mögliche Fälle identifiziert wurden, 2. welcher Verwaltungsaufwand beziehungsweise welche praktische Belastung jeweils besteht, 3. welche Vereinfachung oder Entbürokratisierung durch eine Standardbefreiung konkret erreicht werden könnte, 4. wie der Zweck der jeweiligen Regelung bei einer abweichenden Aufgabenerfüllung weiterhin gewährleistet werden könnte und 5. für welche Fälle der Magistrat eine Antragstellung nach dem KommFlexG für sachlich prüfenswert hält.
Über die Einreichung konkreter Standardbefreiungsanträge wird auf Grundlage dieser Prüfung gesondert entschieden.
Sachverhalt
Mit dem KommFlexG und dem Standardbefreiungsgesetz bestehen neue Möglichkeiten, landesrechtliche Standards befristet flexibler zu handhaben.
Einfach erklärt
Der Magistrat soll prüfen, bei welchen landesrechtlichen Vorgaben die Stadt Rödermark Verwaltungsaufwand verringern könnte. Dabei geht es um die Möglichkeit, bestimmte Standards befristet anders oder einfacher zu erfüllen. Eine konkrete Befreiung wird mit diesem Antrag noch nicht beantragt oder beschlossen.
In die Prüfung sollen die Erfahrungen der betroffenen Fachbereiche einfließen. Außerdem soll betrachtet werden, ob Verwaltung, Bürgerinnen und Bürger, Unternehmen, Vereine und Ehrenamtliche entlastet werden könnten. Der zuständige Ausschuss soll anschließend eine Übersicht über mögliche Fälle, den jeweiligen Aufwand, denkbare Vereinfachungen und die weitere Sicherung des Regelungszwecks erhalten. Erst danach soll gesondert entschieden werden, ob konkrete Anträge auf Standardbefreiung eingereicht werden.
Diese Fassung wurde von einem Sprachmodell aus dem amtlichen Text übersetzt und ist nicht rechtsverbindlich. Maßgeblich ist der .