Änderung der Geschäftsordnung der Stadt Rödermark: Einfügung eines neuen § 26a – Bild- und Tonübertragung öffentlicher Sitzungen NEUFASSUNG
Eingebracht von FDP
Antrag im Wortlaut
Die Stadtverordnetenversammlung spricht sich grundsätzlich, speziell auch mit Blick auf die niedrigschwellige und barrierearme Transparenz der kommunalpolitischen Entscheidungsprozesse, für die baldmöglichste Bild- und Tonübertragung (Livestream/Liveübertragung) aus den öffentlichen Sitzungen der Stadtverordnetenversammlung der Stadt Rödermark aus.
Die Videodateien der Stadtverordnetenversammlungen sollen zeitnah nach Beendigung des jeweiligen Livestreams auf Facebook und der Webseite der Stadt Rödermark (sowie gegebenenfalls zukünftig auch ergänzend dazu noch auf weiteren seriösen und populären Plattformen) dauerhaft für die Bürgerinnen und Bürger zur Verfügung gestellt werden.
Die Realisierung der Livestream-Übertragung sowie Bearbeitung der Dateien für die spätere Archivierung und dauerhafte Zurverfügungstellung der Videodateien soll bevorzugt beziehungsweise nach Möglichkeit unter Zuhilfenahme/Beauftragung eines professionellen privaten Dritten (Anbieters) mit einschlägiger Erfahrung und technischer Ausstattung geschehen.
Der Magistrat wird beauftragt, zu prüfen und in Form eines ausführlichen schriftlichen Berichts im HFW-Ausschuss darzustellen, wie Sitzungen der Stadtverordnetenversammlung zukünftig im Sinne der vorstehenden Ziffern per Livestream übertragen und danach online zur Verfügung gestellt werden können. Dabei sind unter anderem die nachstehenden Aspekte (vergleichend, ob in Eigenerledigung, durch einen Dritten oder in Zusammenarbeit mit einem Dritten) umfassend zu beleuchten:
a. Die Voraussetzungen in Bezug auf die technische Hardware. b. Die personellen und organisatorischen Voraussetzungen. c. Die rechtlichen Rahmenbedingungen inklusive eventuell nötiger Satzungs-änderungen. d. Die finanziellen Konditionen. e. Die Voraussetzungen zur Übertragung und Zurverfügungstellung via Webseite, Facebook, usw.
Die Stadtverordnetenversammlung spricht sich dafür aus, zur (anteiligen) Gegenfinanzierung (über den Gesamthaushalt) der Liveübertragung aus den öffentlichen Sitzungen der Stadtverordnetenversammlung die Aufwandsentschädigung („Sitzungsgeld“) für politische Sitzungen (§ 3 Abs. 1 der Entschädigungssatzung der Stadt Rödermark) um 5 € zu reduzieren. Ein entsprechender Satzungsänderungsvorschlag soll durch den Magistrat vorbereitet und zusammen mit dem schriftlichen Bericht (siehe vorstehende Ziffer 4.) dem HFW vorgelegt werden.
Sachverhalt
Erfolgt mündlich.
Einfach erklärt
Die Stadtverordnetenversammlung soll sich grundsätzlich dafür aussprechen, ihre öffentlichen Sitzungen möglichst bald live mit Bild und Ton im Internet zu übertragen. Die Aufzeichnungen sollen anschließend dauerhaft auf der städtischen Webseite, auf Facebook und gegebenenfalls auf weiteren Plattformen verfügbar sein. Nach Möglichkeit soll dafür ein erfahrenes privates Unternehmen beauftragt oder einbezogen werden.
Zunächst soll der Magistrat prüfen, wie sich dieses Vorhaben umsetzen lässt, und dem HFW-Ausschuss einen ausführlichen schriftlichen Bericht vorlegen. Untersucht werden sollen technische, personelle, organisatorische, rechtliche und finanzielle Voraussetzungen sowie verschiedene Umsetzungsmodelle. Dazu gehören auch möglicherweise notwendige Satzungsänderungen.
Zur anteiligen Finanzierung soll nach dem Antrag das Sitzungsgeld für politische Sitzungen um 5 € gesenkt werden. Der Magistrat soll hierzu einen Vorschlag zur Änderung der Entschädigungssatzung vorbereiten und gemeinsam mit dem Prüfbericht vorlegen. Die Liveübertragung und die Kürzung des Sitzungsgeldes wären damit noch nicht unmittelbar umgesetzt.
Diese Fassung wurde von einem Sprachmodell aus dem amtlichen Text übersetzt und ist nicht rechtsverbindlich. Maßgeblich ist der .