DS/268/26 Beschlussvorlage In Beratung Finanzen

Satzungsänderung Spielapparatesteuer

Eingebracht vom Magistrat · federführend Steuerverwaltung

Beschlussvorschlag

Die Satzung über die Erhebung einer Steuer auf Spielgeräte und auf das Spielen um Geld oder Sachwerte im Gebiet der Stadt Rödermark wird gemäß beigefügter Anlage beschlossen.

Sachverhalt

Die Satzung über die Erhebung einer Steuer auf Spielapparate und das Spielen um Geld oder Sachwerte (Spielapparatesteuersatzung) wird mit Wirkung zum 01.01.2027 angepasst. Die Steuersätze, bemessen nach der elektronisch gezählten Bruttokasse, werden wie folgt neu festgesetzt:

Geräte mit Gewinnmöglichkeit: Anhebung von bisher 20 % auf 25 % der Bruttokasse. Geräte ohne Gewinnmöglichkeit: Anhebung von bisher 10 % auf 15 % der Bruttokasse. Aufgrund anhaltend hoher Belastungen im städtischen Haushalt ist die Kommune gem. § 93 Abs. 2 der Hessischen Gemeindeordnung (HGO) verpflichtet, alle eigenen Einnahmepotenziale vollständig auszuschöpfen.

Dazu hat die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Rödermark am 08.09.2026 mit dem Haushaltssicherungskonzept beschlossen, dass die Spielapparatesteuer anzuheben ist.

Ein Satz von 25 % der Bruttokasse bewegt sich im Rahmen der aktuellen Rechtsprechung und wird von zahlreichen hessischen Kommunen (wie z. B. der Stadt Oberursel, der Stadt Weiterstadt oder der Stadt Rodgau) erfolgreich und rechtssicher angewendet.

Finanzielle Auswirkung

Sollte sich das "Spielverhalten" nicht verändern, ist mit jährlichen Mehrerträgen in Höhe von 85.000 Euro für ein vollständiges Kalenderjahr zu rechnen. Im Haushaltssicherungskonzept zum Haushalt 2026 wurden für das Finanzplanjahr 2027 entsprechende Erträge (insg. 425.000 €) vorgesehen. /He, 12.10.26

Einfach erklärt

Die Stadtverordnetenversammlung soll eine Änderung der Spielapparatesteuersatzung beschließen. Ab dem 1. Januar 2027 soll die Steuer für Geräte mit Gewinnmöglichkeit von 20 auf 25 Prozent der elektronisch gezählten Bruttokasse steigen. Für Geräte ohne Gewinnmöglichkeit ist eine Erhöhung von 10 auf 15 Prozent vorgesehen.

Die Anhebung wurde bereits im Haushaltssicherungskonzept vom 8. September 2026 festgelegt. Sie soll dazu beitragen, wegen der hohen Belastungen des städtischen Haushalts die eigenen Einnahmemöglichkeiten auszuschöpfen. Nach Angaben der Vorlage entspricht ein Steuersatz von 25 Prozent der aktuellen Rechtsprechung und wird auch in anderen hessischen Kommunen angewendet.

Finanzielle Auswirkung

Wenn sich das Spielverhalten nicht verändert, erwartet die Stadt für ein vollständiges Kalenderjahr zusätzliche Einnahmen von 85.000 Euro. Für 2027 sind insgesamt 425.000 Euro aus der Spielapparatesteuer eingeplant.

Diese Fassung wurde von einem Sprachmodell aus dem amtlichen Text übersetzt und ist nicht rechtsverbindlich. Maßgeblich ist der .

Ratsinfo Rödermark

Ein unabhängiges Bürgerprojekt. Datenquelle ist das öffentliche Ratsinformationssystem der Stadt Rödermark.

Stand

6. November 2026, 00:21 Uhr

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