Jahresabschluss 2025 der Kommunalen Betriebe der Stadt Rödermark
Eingebracht vom Magistrat · federführend Finanzen / Controlling
Beschlussvorschlag
Die Stadtverordnetenversammlung stellt gemäß § 5 Nr. 11 EigBGes den mit uneingeschränktem Bestätigungsvermerk der GBZ Revisions und Treuhand AG, Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Kassel, versehenen Jahresabschluss 2025 des Eigenbetriebes „Kommunale Betriebe der Stadt Rödermark“ fest und erteilt der Betriebskommission und der kommissarischen Betriebsleitung für das Wirtschaftsjahr 2025 Entlastung.
Euro
Geschäftsfeld Abfall Gewinn 88.215,36
Geschäftsfeld Abwasser Verlust 662.040,56
Geschäftsfeld Badehaus Verlust -885.100,26
Geschäftsfeld Betriebshof Verlust -894.695,53
Geschäftsfeld Gebäudewirtschaft
Gewinn
175.909,44
Jahresverlust -853.630,43
Sachverhalt
Gemäß § 5 Nr. 11 des Hessischen Eigenbetriebsgesetzes (EigBGes) stellt die Stadtverordnetenversammlung die Jahresabschlüsse des Eigenbetriebes fest, nachdem die Betriebskommission gemäß § 7 (3) Nr. 5 EigBGes hierzu Stellung genommen hat.
Der Jahresabschluss 2025 wurde vom Eigenbetrieb „Kommunale Betriebe Rödermark“ am 30. April 2026 erstellt. Die Prüfung des Jahresabschlusses erfolgte durch die Firma GBZ Revisions und Treuhand AG, Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Kassel.
Dem Jahresabschluss 2025 des Eigenbetriebes „Kommunale Betriebe Rödermark“ wurde am 26. August 2026 der uneingeschränkte Bestätigungsvermerk durch die Firma GBZ Revisions und Treuhand AG, Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, erteilt.
Nach handelsrechtlicher Betrachtung dürfen interne Leistungen innerhalb der Kommunalen Betriebe nicht ausgewiesen werden. Im Wesentlichen erbringt der Betriebshof interne Leistungen für die Geschäftsfelder Abfall, Abwasser, Badehaus und Gebäudewirtschaft. Diese betrugen in 2025 insgesamt EUR 539.087,87.
Einfach erklärt
Die Stadtverordnetenversammlung soll den Jahresabschluss 2025 der Kommunalen Betriebe Rödermark feststellen und der Betriebskommission sowie der kommissarischen Betriebsleitung Entlastung erteilen. Der Abschluss wurde von einer Wirtschaftsprüfungsgesellschaft geprüft und erhielt einen uneingeschränkten Bestätigungsvermerk.
Insgesamt weist der Jahresabschluss einen Verlust von 853.630,43 Euro aus. Für die Geschäftsfelder Abfall und Gebäudewirtschaft werden Gewinne von 88.215,36 Euro beziehungsweise 175.909,44 Euro genannt. Badehaus und Betriebshof verzeichnen Verluste von 885.100,26 Euro beziehungsweise 894.695,53 Euro. Beim Geschäftsfeld Abwasser ist die Vorlage widersprüchlich: Im Sachverhalt werden 662.040,56 Euro als Gewinn bezeichnet, im Beschlussvorschlag dagegen als Verlust.
Interne Leistungen zwischen den Geschäftsfeldern dürfen im handelsrechtlichen Abschluss nicht ausgewiesen werden. Diese Leistungen betrugen 2025 insgesamt 539.087,87 Euro.
Diese Fassung wurde von einem Sprachmodell aus dem amtlichen Text übersetzt und ist nicht rechtsverbindlich. Maßgeblich ist der .