DS/295/26 Beschlussvorlage In Beratung Finanzen

Gesamtabschluss 2024 der Stadt Rödermark

Eingebracht vom Magistrat · federführend Finanzbuchhaltung

Beschlussvorschlag

Die Stadtverordnetenversammlung stellt den mit dem uneingeschränkten Bestätigungsvermerk der Revision des Kreises Offenbach vom 18.05.2026 versehenen Gesamtabschluss 2024 gemäß § 114 HGO fest.

Die Entscheidung nach § 114 Abs. 1 Satz 1 HGO über die Entlastung des Magistrates ist nicht erforderlich, da diese bereits mit den geprüften Einzelabschlüssen 2024 erfolgte.

Sachverhalt

Mit der letzten Änderung der HGO wurden die §§ 112a HGO (Gesamtabschluss) und 112b HGO (Befreiung vom Gesamtabschluss) mit Wirkung zum 05.04.2025 gestrichen und damit die Verpflichtung zur Aufstellung aufgehoben. Den Kommunen bleibt es jedoch freigestellt, auf freiwilliger Basis Gesamtabschlüsse aufzustellen und prüfen zu lassen. Die Stadt Rödermark hat sich entschlossen, den Gesamtabschluss für das Jahr 2025 letztmalig aufzustellen und der Revision zur Prüfung vorzulegen. Danach gibt es außer der Berufsakademie Rhein-Main keine Beteiligung mit einem Beteiligungswert von über fünfzig Prozent.

Sofern der Gesamtabschluss aufgestellt wird, erfolgt der Aufbau weiterhin in Anlehnung an die Vorgaben der HGO in Verbindung mit den Vorgaben der GemHVO. Der Gesamtabschluss ist zum Stichtag 31. Dezember des Haushaltsjahres aufzustellen. Die vollständigen Erträge und Aufwendungen sind, auch die der ausgegliederten Bereiche, wie z.B. Eigenbetriebe, auf den Stichtag 31. Dezember eines jeden Jahres abzubilden. Gleiches gilt für alle Vermögenswerte sowie kurz-, mittel- und langfristige Verbindlichkeiten. Er ist die Zusammenfassung des Jahresabschlusses der Stadt Rödermark mit den Jahresabschlüssen ihrer Beteiligungen.

Der vom Fachbereich Finanzen erstellte Gesamtabschluss 2024 wurde seitens der Revision des Kreises Offenbach in der Zeit vom 09.02.2026 bis zum 23.02.2026 – mit Unterbrechungen - geprüft und am 18.05.2026 mit einem uneingeschränkten Bestätigungsvermerk versehen.

Der Gesamtabschluss 2024 weist einen Gesamtbilanzverlust in Höhe von 2.085.640,46 Euro aus.

Einfach erklärt

Die Stadtverordnetenversammlung soll den geprüften Gesamtabschluss der Stadt Rödermark für das Jahr 2024 feststellen. Dieser fasst den Jahresabschluss der Stadt mit den Abschlüssen ihrer Beteiligungen zusammen und bildet unter anderem Erträge, Aufwendungen, Vermögen und Verbindlichkeiten zum 31. Dezember 2024 ab.

Die Revision des Kreises Offenbach hat den Gesamtabschluss geprüft und am 18. Mai 2026 einen uneingeschränkten Bestätigungsvermerk erteilt. Der Abschluss weist einen Gesamtbilanzverlust von 2.085.640,46 Euro aus. Eine erneute Entscheidung über die Entlastung des Magistrats ist nicht erforderlich, weil diese bereits mit den geprüften Einzelabschlüssen 2024 erfolgt ist.

Seit dem 5. April 2025 sind Kommunen nicht mehr verpflichtet, einen Gesamtabschluss aufzustellen. Rödermark will dies freiwillig noch für das Jahr 2025 tun und danach darauf verzichten.

Finanzielle Auswirkung

Für die Vorlage sind keine finanziellen Auswirkungen angegeben.

Diese Fassung wurde von einem Sprachmodell aus dem amtlichen Text übersetzt und ist nicht rechtsverbindlich. Maßgeblich ist der .

Ratsinfo Rödermark

Ein unabhängiges Bürgerprojekt. Datenquelle ist das öffentliche Ratsinformationssystem der Stadt Rödermark.

Stand

6. November 2026, 00:21 Uhr

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