DS/229/26-1 Antrag In Beratung Finanzen

Klage gegen das Hessische Finanzausgleichsgesetz vom 13.11.2025 - NEUFASSUNG

Eingebracht von CDU

Antrag im Wortlaut

Die Stadt Rödermark wird Grundrechtslage vor dem Hessischen Staatsgerichtshof gegen das Zweite Gesetz zur Änderung des Hessischen Finanzausgleichsgesetzes und zur Änderung anderer Rechtsvorschriften vom 13.11.2025 erheben.

Klagegegenstand sind Artikel 1, Artikel 6, Artikel 8 und Artikel 9 dieses Gesetzes, sofern diese Vorschriften das Selbstverwaltungsrecht gemäß Artikel 137 der Hessischen Verfassung und Artikel 28 des Grundgesetzes verletzten.

Mit der Durchführung der Klage soll ein Kommunaler Spitzenverband beauftragt werden.

Es soll kein Anwaltsbüro beauftragt werden.

Zur Begleitung des Klageverfahrens werden keine neuen Mitarbeiter eingestellt.

Sollte die Begleitung des Klageverfahrens zur Überlastung von Mitarbeitern führen, möge dies der Magistrat unverzüglich mitteilen.

Die STAVO ist über den weiteren Vorgang der Sache zu berichten.

Sollten Bedenken gegen die Zulässigkeit der Klage erhoben werden, ist die STAVO unverzüglich darüber in Kenntnis zu setzen.

Der Kreis Offenbach und die Kreisangehörigen Gemeinden werden aufgefordert, ebenfalls Klage zu erheben.

Einfach erklärt

Die Stadtverordnetenversammlung soll entscheiden, ob Rödermark vor dem Hessischen Staatsgerichtshof gegen Teile des geänderten Hessischen Finanzausgleichsgesetzes vom 13.11.2025 klagt. Geprüft werden soll, ob die Artikel 1, 6, 8 und 9 das kommunale Selbstverwaltungsrecht verletzen.

Mit der Durchführung der Klage soll ein Kommunaler Spitzenverband beauftragt werden. Ein Anwaltsbüro soll nicht eingeschaltet werden; auch neue Mitarbeiter sollen dafür nicht eingestellt werden. Falls das Verfahren vorhandene Mitarbeiter überlastet oder Zweifel an der Zulässigkeit der Klage entstehen, soll der Magistrat die Stadtverordnetenversammlung unverzüglich informieren. Außerdem soll er regelmäßig über den weiteren Verlauf berichten.

Der Kreis Offenbach und seine kreisangehörigen Gemeinden sollen ebenfalls aufgefordert werden, Klage zu erheben.

Diese Fassung wurde von einem Sprachmodell aus dem amtlichen Text übersetzt und ist nicht rechtsverbindlich. Maßgeblich ist der .

Ratsinfo Rödermark

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Stand

6. November 2026, 00:21 Uhr

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