Haupt-, Finanz- und Wirtschaftsförderungsausschuss
Sondersitzung
- Montag, 26. Oktober 2026, 18:00 Uhr
- Mehrzweckraum, Am Schellbusch 1, 63322 Rödermark
- Sitzung abgeschlossen· öffentlich mit nicht-öffentlichem Teil
Worum es geht
- Finanzen 6
Im Mittelpunkt der Sitzung stand die Frage, ob Rödermark wegen einer aus Sicht der Antragsteller unzureichenden Finanzierung kommunaler Aufgaben gegen das Land Hessen klagen soll. Der Ausschuss beriet mehrere Anfragen und Anträge zum Konnexitätsprinzip, zur kommunalen Selbstverwaltung und zum Hessischen Finanzausgleichsgesetz. Dabei ging es unter anderem um mögliche Finanzierungslücken bei Pflichtaufgaben, Klagefristen, Erfolgsaussichten, Kosten und Verwaltungsaufwand sowie die Abstimmung mit anderen Kommunen und kommunalen Spitzenverbänden. Vorberaten wurden sowohl eine Klage bis Ende 2026 als auch eine vorherige rechtliche Prüfung einzelner Regelungen des Finanzausgleichsgesetzes. Eine endgültige Entscheidung über eine Klage war in dieser Ausschusssitzung nicht vorgesehen. Daneben wurde erneut Auskunft über Gutachten, Untersuchungen und Konzepte verlangt, die Stadt und Kommunale Betriebe in den vergangenen fünf Jahren beauftragt haben. Gefragt wurde nach Kosten, Fördermitteln, Bearbeitungsständen und daraus abgeleiteten Maßnahmen.
Diese Zusammenfassung wurde automatisch mit einem KI-Modell erstellt und kann Fehler enthalten. Verbindlich ist die Tagesordnung mit den amtlichen Unterlagen.
Tagesordnung · 6 Punkte
- Ö 1 Eröffnung, Feststellung der Beschlussfähigkeit und Tagesordnung
- Ö 2 Finanzielle Lage der hessischen Kommunen hierzu anwesend: Herr Dr. Rauber, Geschäftsführer des Hessischer Städte- und Gemeindebundes Leitung des Dezernates für Finanzen, Wirtschaft, Arbeit und Soziales
- Ö 3 Anfragen aus der Stadtverordnetenversammlung vom 08.09.2026
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Worum es hier geht - einfach erklärt
Der Magistrat soll eine erneut gestellte Anfrage zur möglichen Verletzung des Konnexitätsprinzips beantworten, da die frühere Antwort aus Sicht der Fragesteller unvollständig war. Gefragt wird unter anderem, bei welchen Pflichtaufgaben Bund oder Land der Stadt nicht genügend Geld bereitstellen, wie hoch die Fehlbeträge sind und ob städtische Standards bei freiwilligen Leistungen über die gesetzlichen Vorgaben hinausgehen. Außerdem werden Auskünfte zum Stand einer möglichen Klage sowie zu Gesprächen mit anderen Kommunen und kommunalen Spitzenverbänden verlangt.
Dieser Text wurde mit einem KI-Modell erstellt und kann Fehler enthalten. Die ist das Original der Stadt und gilt im Zweifelsfall.
Ganze Vorlage DS/225/26 ansehen — mit Beratungsweg über alle GremienAnfrage im Wortlaut
Wir fragen den Magistrat: 1. Welche Pflichtaufgaben hat der Magistrat ermittelt, bei denen durch den Bund oder das Land Hessen das Konnexitätsprinzip verletzt wird? 1.a (neu) Inwieweit und bei welchen freiwilligen Leistungen gehen die städtischen Standards über die gesetzlichen Mindestanforderungen hinaus? 2. Welche Höhe der vorenthaltenen Finanzmittel wurden jeweils ermittelt? 3. In welchem Stadium befindet sich die Vorbereitung der Klage gegen den Bund und das Land Hessen? 4. Welche Gespräche wurden bisher mit ebenfalls betroffenen Kommunen und den kommunalen Spitzenverbänden geführt? 5. Zu welchem Ergebnis haben diese Gespräche geführt? 6. Falls bislang keine Erkenntnisse zu 1-5 vorliegen, möge der Magistrat die Gründe hierfür erläutern.
Sachverhalt
Die vorliegende Anfrage wurde erstmals am 16.11.2025 gestellt. Die Antwort erstreckte sich lediglich auf die ersten zwei Fragen. Weiterhin wurde nicht klargelegt, inwiefern die ermittelten Fehlbeträge gerichtsverwertbar seien. Wir stellen daher unsere Anfrage erneut und erwarten eine umfassende Antwort aller aufgeführten Fragen. Weiterhin wurde eine Frage hinzugefügt, die sich aus dem Beratungsgespräch beim hessischen Finanzhof ergibt. Wir erwarten, dass die Antworten in der Stavo am 08.09.2026 vorliegen und verlesen werden können bzw den Fraktionen in der Sitzung schriftlich zur Verfügung gestellt werden können.
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Worum es hier geht - einfach erklärt
Der Magistrat soll Auskunft über alle Gutachten, Untersuchungen und Konzepte geben, die die Stadt und die Kommunalen Betriebe Rödermark in den vergangenen fünf Jahren beauftragt haben. Gefragt wird unter anderem nach Kosten, Fördermitteln, Bearbeitungsstand und den daraus abgeleiteten Maßnahmen. Die Anfrage wird erneut behandelt, weil die Antragsteller die frühere Antwort für unzureichend halten; eine Entscheidung über konkrete Maßnahmen ist damit nicht verbunden.
Dieser Text wurde mit einem KI-Modell erstellt und kann Fehler enthalten. Die ist das Original der Stadt und gilt im Zweifelsfall.
Ganze Vorlage DS/226/26 ansehen — mit Beratungsweg über alle GremienAnfrage im Wortlaut
Wir fragen den Magistrat: Welche Gutachten, Untersuchungen und Konzepte wurden in den vergangenen 5 Jahren vom Magistrat und der Geschäftsführung der Kommunalen Betriebe Rödermark beauftragt? Welche dieser Gutachten, Untersuchungen und Konzepte wurden abgeschlossen? Welche Kosten sind hierfür entstanden? Welche Fördergelder konnten abgerufen werden? Welche Maßnahmen wurden aus den Gutachten, Untersuchungen, Konzepten abgeleitet und wie ist der derzeitige Status der Umsetzung dieser Maßnahmen? Wie ist der Status bei noch nicht fertiggestellten Gutachten, Untersuchungen, Konzepten? Wie hoch sind die zu erwartenden Kosten für die noch in Arbeit befindlichen Gutachten, Untersuchungen, Konzepte?
Sachverhalt
Die vorliegende Anfrage wurde erstmals am 12.10.2025 als Berichtsantrag gestellt. Die damalige Beantwortung vom 27.11.2025 kann nur als unzureichend bezeichnet werden ( ein Dreizeiler aus dem FB2 ). Über die Hintergründe zu einer derart nachlässigen Bearbeitung einer absolut berechtigten Anfrage möchten wir an dieser Stelle nicht weiter spekulieren. Der Haushalt der Stadt Rödermark ist defizitär, daher lohnt es sich im Hinblick auf die Kosten zukünftig bei der Vergabe von externen Gutachten, Untersuchungen und Konzepten auf deren Effektivität zu schauen. Hierfür ist als erster Schritt eine Analyse der derzeitigen Praxis notwendig. Wie erwarten in der Stavo am 08.09.2026 eine vollständige Antwort von allen Fachbereichen und im Nachgang auch der KBR. Die Antwort muss in der Stavo verlesen werden oder schriftlich allen Fraktionen in der Sitzung zur Verfügung gestellt werden.
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Worum es hier geht - einfach erklärt
Die Anfrage verlangt Auskunft zu einer möglichen Grundrechtsklage gegen das Land Hessen wegen des Hessischen Finanzausgleichsgesetzes vom 13. November 2025. Gefragt wird, wann das Gesetz in Kraft trat, wann die Klagefrist endet und ob auch andere Gemeinden eine Klage vorbereiten. In der Sitzung ist dazu eine Anhörung vorgesehen; eine Entscheidung über die Erhebung einer Klage ist nicht Gegenstand der Anfrage.
Dieser Text wurde mit einem KI-Modell erstellt und kann Fehler enthalten. Die ist das Original der Stadt und gilt im Zweifelsfall.
Ganze Vorlage DS/227/26 ansehen — mit Beratungsweg über alle GremienAnfrage im Wortlaut
Im Hinblick auf die mögliche Erhebung einer Grundrechtsklage gegen das Land Hessen haben wir folgende Fragen: Wann trat das Hessische Finanzausgleichsgesetz vom 13.11.2025 in Kraft? Wann endet die Klagefrist? Bereiten auch andere Gemeinden eine Klage vor?
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Worum es hier geht - einfach erklärt
Die FDP-Fraktion verlangt Auskunft darüber, wie weit der Magistrat die 2025 beschlossene Prüfung und Vorbereitung einer Klage wegen möglicher Verstöße gegen das Konnexitätsprinzip vorangebracht hat. Gefragt wird unter anderem nach betroffenen Pflichtaufgaben und Fehlbeträgen, Abstimmungen mit anderen Kommunen und Verbänden, rechtlichen Einschätzungen sowie den erwarteten Kosten und dem Verwaltungsaufwand. Außerdem soll der Magistrat einschätzen, wie lange ein Verfahren dauern könnte und ob eine Klageerhebung bis zum 13. November 2026 realistisch ist.
Dieser Text wurde mit einem KI-Modell erstellt und kann Fehler enthalten. Die ist das Original der Stadt und gilt im Zweifelsfall.
Ganze Vorlage DS/234/26 ansehen — mit Beratungsweg über alle GremienAnfrage im Wortlaut
Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Rödermark hat am 20. Mai 2025 einstimmig die Drucksache DS/136/25 beschlossen. Damit wurde der Magistrat beauftragt zu prüfen, bei welchen Pflichtaufgaben der Stadt Rödermark das Konnexitätsprinzip durch das Land Hessen und den Bund verletzt wird, die Höhe der hierdurch vorenthaltenen Finanzmittel zu ermitteln und eine Klage gegen das Land Hessen und den Bund wegen der fortgesetzten verfassungswidrigen Verletzung des Konnexitätsprinzips vorzubereiten. Das Konnexitätsprinzip („Wer bestellt, bezahlt“) ist ein grundlegendes verfassungsrechtliches Prinzip, das die auskömmliche Finanzierung kommunaler Pflichtaufgaben sichern soll. Die Fraktion AL/Die Grünen hat für die kommende Sitzungsrunde bereits einen Folgeantrag (DS/201/26) eingebracht, der den Magistrat zur endgültigen Klageerhebung bis spätestens 13.11.2026 verpflichten soll. Die FDP-Fraktion fragt vor diesem Hintergrund gemäß § 16 Absatz 1 der Geschäftsordnung der Stadtverordnetenversammlung der Stadt Rödermark in Verbindung mit § 50 Absatz 2 der Hessischen Gemeindeordnung an: Welche konkreten Prüfschritte hat der Magistrat seit dem Beschluss vom 20.05.2025 unternommen, um die verfassungswidrige Verletzung des Konnexitätsprinzips bei den Pflichtaufgaben der Stadt Rödermark systematisch zu dokumentieren? Für welche spezifischen Pflichtaufgabenbereiche (z. B. Kinder-, Jugend- und Familienhilfe, Brandschutz, Gefahrenabwehr, Verkehrs- oder Bauwesen) wurden bereits die exakten Fehlbeträge bzw. vorenthaltenen Finanzmittel ermittelt, und wie hoch beziffern sich diese Summen jeweils für die Haushaltsjahre 2025 und 2026? Welche konkreten Gespräche wurden seit Mai 2025 mit folgenden Akteuren bezüglich einer koordinierten Klage oder Abstimmung geführt, wann fanden diese statt, und was waren die jeweiligen Ergebnisse: mit anderen sächlichen Städten und Gemeinden im Landkreis Offenbach, mit dem Landkreis Offenbach selbst, mit den kommunalen Spitzenverbänden (insbesondere dem Hessischen Städte- und Gemeindebund)? Liegen dem Magistrat bereits rechtliche Stellungnahmen, Vorstudien oder juristische Einschätzungen zur Erfolgsaussicht einer solchen Klage vor (z. B. durch den Hessischen Städte- und Gemeindebund oder ein Fachanwaltsbüro)? Falls ja, was ist das Kernverfahren dieser Prüfungen? Mit welchen einmaligen und laufenden externen Kosten (z. B. Gerichtsgebühren, Anwaltshonorare, Gutachten) rechnet der Magistrat für die Durchführung des Klageverfahrens, und wie sollen diese im städtischen Haushalt abgebildet werden? Welcher interne personelle und administrative Arbeitsaufwand (in Arbeitsstunden oder Stellenanteilen) wird in den betroffenen Fachbereichen der Verwaltung für die Vorbereitung, Zuarbeit und Begleitung dieser Klage prognostiziert? Welchen Zeithorizont prognostiziert der Magistrat bis zu einer rechtskräftigen gerichtlichen Entscheidung, und wie bewertet er vor diesem Hintergrund die Durchführbarkeit und Einhaltung der im neuen Antrag DS/201/26 gesetzten Frist zur Klageerhebung bis zum 13.11.2026? Aufgrund der Dringlichkeit der Thematik und im Hinblick auf den für den 08. September angesetzten Beschluss über den Folgeantrag von AL/Die Grünen bitten wir um eine schriftliche Beantwortung unserer Anfrage bis spätestens zur Sitzung am 08.09.26.
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Worum es hier geht - einfach erklärt
In der Sitzung wird ein Antrag vorberaten, nach dem Rödermark bis spätestens 31. Dezember 2026 Klage gegen das Land Hessen erheben soll. Damit soll gerichtlich geklärt werden, ob die Stadt für gesetzlich vorgeschriebene Aufgaben ausreichend finanziert wird und ihr Recht auf kommunale Selbstverwaltung gewahrt bleibt. Der Magistrat soll dafür den Hessischen Städte- und Gemeindebund oder eine spezialisierte Anwaltskanzlei beauftragen; eine endgültige Entscheidung fällt in dieser Vorberatung noch nicht.
Dieser Text wurde mit einem KI-Modell erstellt und kann Fehler enthalten. Die ist das Original der Stadt und gilt im Zweifelsfall.
Ganze Vorlage DS/201/26-1 ansehen — mit Beratungsweg über alle GremienAntrag im Wortlaut
Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Die Stadtverordnetenversammlung stellt fest, dass die finanzielle Lage der Stadt Rödermark wesentlich durch strukturelle Belastungen geprägt ist, die von der Stadt selbst nur begrenzt beeinflusst werden können. Insbesondere die Finanzierung gesetzlich vorgegebener Pflichtaufgaben hält mit den tatsächlichen Aufwendungen der Kommune nicht ausreichend Schritt. Die Stadtverordnetenversammlung bekräftigt: Wer Aufgaben, Standards oder Leistungsansprüche gesetzlich vorgibt, muss auch für deren auskömmliche Finanzierung sorgen. Das Konnexitätsprinzip darf nicht nur Verfassungsgrundsatz sein, sondern muss sich in der tatsächlichen Finanzausstattung der Kommunen widerspiegeln. Das Gesetz zur Änderung des Hessischen Finanzausgleichs-gesetzes vom 13.11.2025, mit welchem die den Kommunen zugewiesenen Beträge für die Jahre 2026 und 2027 neu festgesetzt wurden, hat abermals nicht zu auskömmlichen Zuweisungen an die Kommunen geführt. Für die Stadt Rödermark hat das zur Folge, dass vom Magistrat lediglich ein Haushaltsentwurf für 2026 mit einem Fehlbetrag von 13,75 Mio € vorgelegt werden konnte. In Fortführung des Beschlusses der Stadtverordnetenversammlung vom 20. Mai 2025 wird der Magistrat deshalb beauftragt, bis spätestens 31.12.2026 Klage gegen das Land Hessen wegen Verletzung des Selbstverwaltungsrechts aus Art. 137 der Verfassung des Landes Hessen zu erheben. Des Weiteren wird der Magistrat beauftragt, entweder den Hessischen Städte- und Gemeindebund oder ein anwaltliches Fachbüro mit der Anfertigung der Klageschrift sowie der Klageerhebung zu beauftragen. Wie schon im Beschluss vom 20.05.2025 ausgeführt, bleiben andere Kommunen aufgerufen, sich der Rödermark-Klage anzuschließen.
Sachverhalt
Die Stadt Rödermark befindet sich in einer angespannten finanziellen Lage. Der Haushaltsentwurf 2026 weist Erträge von rund 92,5 Mio. Euro und Aufwendungen von rund 106,3 Mio. Euro aus. Daraus ergibt sich ein Fehlbedarf von rund 13,75 Mio. Euro (Stand Haushaltsentwurf Dezember 2025). Zugleich zeigt die Entwicklung der Gewerbesteuer, dass die Stadt nicht aufgrund fehlender eigener Einnahmekraft in diese Lage geraten ist. Für das Jahr 2024 lagen die Gewerbesteuererträge bei rund 16,76 Mio. Euro; für 2026 sind rund 17,8 Mio. Euro angesetzt. Der zentrale Belastungsfaktor liegt vielmehr darin, dass ein immer größerer Teil des kommunalen Haushalts durch gesetzlich vorgegebene Pflichtaufgaben gebunden ist. Bund und Land beschließen Aufgaben, Standards und Leistungsansprüche, deren Umsetzung vor Ort durch die Kommunen erfolgen muss. Die hierfür bereitgestellten Finanzmittel reichen jedoch vielfach nicht aus, um die tatsächlichen Kosten zu decken. Die Prüfung der Stadt Rödermark hat ergeben, dass bezogen auf den Haushalt des letzten Jahres erhebliche Fehlbeträge bei pflichtigen Aufgaben bestehen. Betroffen sind unter anderem die Bereiche Innere Verwaltung, Sicherheit und Ordnung, Kinder-, Jugend- und Familienhilfe, Raumplanung, Bauen und Wohnen, Ver- und Entsorgung sowie Verkehr. Nicht vollständig abgebildet sind dabei Bereiche, die für ein funktionierendes Gemeinwesen unverzichtbar sind, vom Land jedoch teilweise als freiwillige Leistungen eingeordnet werden, etwa Kultur, Sport, Wirtschaft und Teile sozialer Infrastruktur. Diese Entwicklung stellt die kommunale Selbstverwaltung zunehmend infrage. Wenn eine Stadt ihre Pflichtaufgaben nur noch durch massive Steuererhöhungen, durch Kürzungen bei freiwilligen Leistungen oder durch fortgesetzte Haushaltsdefizite erfüllen kann, ist der Kern kommunaler Handlungsfähigkeit berührt. Für die Bürgerinnen und Bürger zeigt sich diese Entwicklung konkret in steigenden Gebühren, höheren Steuerbelastungen und sinkenden Gestaltungsspielräumen vor Ort. Der Hessische Staatsgerichtshof hat im sogenannten Alsfeld-Urteil von 2013 klargestellt, dass die Kommunen Anspruch auf eine angemessene Finanzausstattung haben. Diese muss es ihnen ermöglichen, ihre Pflichtaufgaben zu erfüllen und darüber hinaus ein Mindestmaß an freiwilliger Selbstverwaltung wahrzunehmen. Auch das Konnexitätsprinzip der Hessischen Verfassung verpflichtet dazu, bei der Übertragung zusätzlicher Aufgaben einen entsprechenden finanziellen Ausgleich zu schaffen. Vor diesem Hintergrund reicht es nicht aus, die kommunale Finanznot lediglich politisch zu beklagen. Die Stadt Rödermark sollte ihre rechtlichen Möglichkeiten konsequent nutzen und die Erhebung einer Klage gegen das Land Hessen vorbereiten. Ziel ist die gerichtliche Klärung, ob die derzeitige Finanzierung kommunaler Pflichtaufgaben und eines angemessenen Anteils an freiwilligen Leistungen den verfassungsrechtlichen Anforderungen noch genügen. Da die meisten hessische Kommunen vor vergleichbaren Herausforderungen stehen, wäre es wünschenswert, wenn sich weitere Städte und Gemeinden und evtl. auch der Landkreis Offenbach diesem Schritt anschließen würden.
- Ö 6 Mitteilungen und Anfragen
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Worum es hier geht - einfach erklärt
Der Antrag, dass Rödermark vor dem Hessischen Staatsgerichtshof gegen Teile des geänderten Finanzausgleichsgesetzes klagt, soll in dieser Sitzung vorberaten werden. Geprüft werden soll eine mögliche Verletzung des kommunalen Selbstverwaltungsrechts. Die Klage soll über einen kommunalen Spitzenverband und ohne externe Kanzlei oder zusätzliches Personal geführt werden; außerdem sollen der Kreis Offenbach und seine Kommunen zu eigenen Klagen aufgefordert werden.
Dieser Text wurde mit einem KI-Modell erstellt und kann Fehler enthalten. Die ist das Original der Stadt und gilt im Zweifelsfall.
Ganze Vorlage DS/229/26-1 ansehen — mit Beratungsweg über alle GremienAntrag im Wortlaut
Die Stadt Rödermark wird Grundrechtslage vor dem Hessischen Staatsgerichtshof gegen das Zweite Gesetz zur Änderung des Hessischen Finanzausgleichsgesetzes und zur Änderung anderer Rechtsvorschriften vom 13.11.2025 erheben. Klagegegenstand sind Artikel 1, Artikel 6, Artikel 8 und Artikel 9 dieses Gesetzes, sofern diese Vorschriften das Selbstverwaltungsrecht gemäß Artikel 137 der Hessischen Verfassung und Artikel 28 des Grundgesetzes verletzten. Mit der Durchführung der Klage soll ein Kommunaler Spitzenverband beauftragt werden. Es soll kein Anwaltsbüro beauftragt werden. Zur Begleitung des Klageverfahrens werden keine neuen Mitarbeiter eingestellt. Sollte die Begleitung des Klageverfahrens zur Überlastung von Mitarbeitern führen, möge dies der Magistrat unverzüglich mitteilen. Die STAVO ist über den weiteren Vorgang der Sache zu berichten. Sollten Bedenken gegen die Zulässigkeit der Klage erhoben werden, ist die STAVO unverzüglich darüber in Kenntnis zu setzen. Der Kreis Offenbach und die Kreisangehörigen Gemeinden werden aufgefordert, ebenfalls Klage zu erheben.
Verlauf
- Sitzung erfasst · 11. Sep. 2026
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- Sitzung fand statt · 26. Okt. 2026
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Zeitangaben sind die Abrufzeitpunkte, nicht die Bearbeitungszeitpunkte bei ALLRIS.
Woher diese Angaben kommen
- Termin, Ort und Tagesordnung Sitzungsseite · abgerufen 05.11.2026