DS/201/26-1 Antrag In Beratung Finanzen

Antrag zur Wahrung der kommunalen Selbstverwaltung nach 137 HV und des Konnexitätsprinzips – Erhebung einer Klage gegen das Land Hessen -NEUFASSUNG-

Eingebracht von AL/Die Grünen

Antrag im Wortlaut

Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Die Stadtverordnetenversammlung stellt fest, dass die finanzielle Lage der Stadt Rödermark wesentlich durch strukturelle Belastungen geprägt ist, die von der Stadt selbst nur begrenzt beeinflusst werden können. Insbesondere die Finanzierung gesetzlich vorgegebener Pflichtaufgaben hält mit den tatsächlichen Aufwendungen der Kommune nicht ausreichend Schritt. Die Stadtverordnetenversammlung bekräftigt: Wer Aufgaben, Standards oder Leistungsansprüche gesetzlich vorgibt, muss auch für deren auskömmliche Finanzierung sorgen. Das Konnexitätsprinzip darf nicht nur Verfassungsgrundsatz sein, sondern muss sich in der tatsächlichen Finanzausstattung der Kommunen widerspiegeln. Das Gesetz zur Änderung des Hessischen Finanzausgleichs-gesetzes vom 13.11.2025, mit welchem die den Kommunen zugewiesenen Beträge für die Jahre 2026 und 2027 neu festgesetzt wurden, hat abermals nicht zu auskömmlichen Zuweisungen an die Kommunen geführt. Für die Stadt Rödermark hat das zur Folge, dass vom Magistrat lediglich ein Haushaltsentwurf für 2026 mit einem Fehlbetrag von 13,75 Mio € vorgelegt werden konnte. In Fortführung des Beschlusses der Stadtverordnetenversammlung vom 20. Mai 2025 wird der Magistrat deshalb beauftragt, bis spätestens 31.12.2026 Klage gegen das Land Hessen wegen Verletzung des Selbstverwaltungsrechts aus Art. 137 der Verfassung des Landes Hessen zu erheben. Des Weiteren wird der Magistrat beauftragt, entweder den Hessischen Städte- und Gemeindebund oder ein anwaltliches Fachbüro mit der Anfertigung der Klageschrift sowie der Klageerhebung zu beauftragen. Wie schon im Beschluss vom 20.05.2025 ausgeführt, bleiben andere Kommunen aufgerufen, sich der Rödermark-Klage anzuschließen.

Sachverhalt

Die Stadt Rödermark befindet sich in einer angespannten finanziellen Lage. Der Haushaltsentwurf 2026 weist Erträge von rund 92,5 Mio. Euro und Aufwendungen von rund 106,3 Mio. Euro aus. Daraus ergibt sich ein Fehlbedarf von rund 13,75 Mio. Euro (Stand Haushaltsentwurf Dezember 2025). Zugleich zeigt die Entwicklung der Gewerbesteuer, dass die Stadt nicht aufgrund fehlender eigener Einnahmekraft in diese Lage geraten ist. Für das Jahr 2024 lagen die Gewerbesteuererträge bei rund 16,76 Mio. Euro; für 2026 sind rund 17,8 Mio. Euro angesetzt. Der zentrale Belastungsfaktor liegt vielmehr darin, dass ein immer größerer Teil des kommunalen Haushalts durch gesetzlich vorgegebene Pflichtaufgaben gebunden ist. Bund und Land beschließen Aufgaben, Standards und Leistungsansprüche, deren Umsetzung vor Ort durch die Kommunen erfolgen muss. Die hierfür bereitgestellten Finanzmittel reichen jedoch vielfach nicht aus, um die tatsächlichen Kosten zu decken. Die Prüfung der Stadt Rödermark hat ergeben, dass bezogen auf den Haushalt des letzten Jahres erhebliche Fehlbeträge bei pflichtigen Aufgaben bestehen. Betroffen sind unter anderem die Bereiche Innere Verwaltung, Sicherheit und Ordnung, Kinder-, Jugend- und Familienhilfe, Raumplanung, Bauen und Wohnen, Ver- und Entsorgung sowie Verkehr. Nicht vollständig abgebildet sind dabei Bereiche, die für ein funktionierendes Gemeinwesen unverzichtbar sind, vom Land jedoch teilweise als freiwillige Leistungen eingeordnet werden, etwa Kultur, Sport, Wirtschaft und Teile sozialer Infrastruktur. Diese Entwicklung stellt die kommunale Selbstverwaltung zunehmend infrage. Wenn eine Stadt ihre Pflichtaufgaben nur noch durch massive Steuererhöhungen, durch Kürzungen bei freiwilligen Leistungen oder durch fortgesetzte Haushaltsdefizite erfüllen kann, ist der Kern kommunaler Handlungsfähigkeit berührt. Für die Bürgerinnen und Bürger zeigt sich diese Entwicklung konkret in steigenden Gebühren, höheren Steuerbelastungen und sinkenden Gestaltungsspielräumen vor Ort. Der Hessische Staatsgerichtshof hat im sogenannten Alsfeld-Urteil von 2013 klargestellt, dass die Kommunen Anspruch auf eine angemessene Finanzausstattung haben. Diese muss es ihnen ermöglichen, ihre Pflichtaufgaben zu erfüllen und darüber hinaus ein Mindestmaß an freiwilliger Selbstverwaltung wahrzunehmen. Auch das Konnexitätsprinzip der Hessischen Verfassung verpflichtet dazu, bei der Übertragung zusätzlicher Aufgaben einen entsprechenden finanziellen Ausgleich zu schaffen. Vor diesem Hintergrund reicht es nicht aus, die kommunale Finanznot lediglich politisch zu beklagen. Die Stadt Rödermark sollte ihre rechtlichen Möglichkeiten konsequent nutzen und die Erhebung einer Klage gegen das Land Hessen vorbereiten. Ziel ist die gerichtliche Klärung, ob die derzeitige Finanzierung kommunaler Pflichtaufgaben und eines angemessenen Anteils an freiwilligen Leistungen den verfassungsrechtlichen Anforderungen noch genügen. Da die meisten hessische Kommunen vor vergleichbaren Herausforderungen stehen, wäre es wünschenswert, wenn sich weitere Städte und Gemeinden und evtl. auch der Landkreis Offenbach diesem Schritt anschließen würden.

Einfach erklärt

Die Stadtverordnetenversammlung soll den Magistrat beauftragen, spätestens bis zum 31.12.2026 gegen das Land Hessen zu klagen. Dabei soll gerichtlich geklärt werden, ob das Land die kommunale Selbstverwaltung verletzt, weil es gesetzlich vorgeschriebene Aufgaben der Stadt nicht ausreichend finanziert. Für die Klageschrift und das Verfahren soll der Magistrat den Hessischen Städte- und Gemeindebund oder ein spezialisiertes Anwaltsbüro beauftragen.

Der Antrag verweist auf den Haushaltsentwurf 2026 mit Erträgen von rund 92,5 Mio. Euro, Aufwendungen von rund 106,3 Mio. Euro und einem Fehlbetrag von 13,75 Mio. Euro. Nach Auffassung der Antragsteller entsteht die finanzielle Belastung wesentlich dadurch, dass Mittel von Bund und Land die tatsächlichen Kosten kommunaler Pflichtaufgaben nicht decken. Die Neuregelung des Hessischen Finanzausgleichsgesetzes für 2026 und 2027 habe daran nichts geändert. Andere Kommunen und möglicherweise der Landkreis Offenbach sollen aufgerufen bleiben, sich der Klage anzuschließen.

Diese Fassung wurde von einem Sprachmodell aus dem amtlichen Text übersetzt und ist nicht rechtsverbindlich. Maßgeblich ist der .

Ratsinfo Rödermark

Ein unabhängiges Bürgerprojekt. Datenquelle ist das öffentliche Ratsinformationssystem der Stadt Rödermark.

Stand

7. September 2026, 10:12 Uhr

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