Erhebung einer Grundrechtsklage gegen das Land Hessen
Eingebracht von CDU
Antwort nicht öffentlich einsehbar (§ 16 GO)
Anfrage im Wortlaut
Im Hinblick auf die mögliche Erhebung einer Grundrechtsklage gegen das Land Hessen haben wir folgende Fragen:
Wann trat das Hessische Finanzausgleichsgesetz vom 13.11.2025 in Kraft?
Wann endet die Klagefrist?
Bereiten auch andere Gemeinden eine Klage vor?
Einfach erklärt
Die Anfrage betrifft eine mögliche Grundrechtsklage gegen das Land Hessen. Gefragt wird, wann das Hessische Finanzausgleichsgesetz vom 13.11.2025 in Kraft trat, wann die Frist für eine Klage endet und ob auch andere Gemeinden eine Klage vorbereiten. Es geht zunächst nur um die Beantwortung dieser Fragen, nicht um einen Beschluss zur Erhebung einer Klage.
Diese Fassung wurde von einem Sprachmodell aus dem amtlichen Text übersetzt und ist nicht rechtsverbindlich. Maßgeblich ist der .