Verkehrssituation rund um das Badehaus - NEUFASSUNG
Eingebracht von CDU
Antrag im Wortlaut
Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:
Der Magistrat wird beauftragt, zu prüfen, ob für die Straße „Am Schwimmbad“ eine zulässige Höchstgeschwindigkeit von 30 km/h angeordnet werden kann.
Die Ergebnisse der Prüfung und die daraus resultierenden möglichen Maßnahmen sind den zuständigen Gremien mitzuteilen.
Die Ergebnisse der Prüfung und die daraus resultierenden möglichen Maßnahmen sind den zuständigen Gremien mitzuteilen.
Sachverhalt
Die Verkehrssituation rund um das Badehaus hat sich in den vergangenen Jahren verändert und wird sich durch die weitere Entwicklung des Bereichs nochmals verändern. Insbesondere durch die geplante Umgestaltung des Parks am Badehaus entsteht eine neue Nutzung des gesamten Areals. Der Bereich wird künftig verstärkt als Aufenthalts-, Freizeit- und Erholungsfläche dienen und damit insbesondere für Familien, Kinder und Fußgänger noch mehr an Bedeutung gewinnen. Diese veränderte Nutzung des öffentlichen Raums sollte auch bei der verkehrlichen Gestaltung und der Festlegung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit berücksichtigt werden.
Ein weiterer wesentlicher Aspekt ist die Sicherheit der Schulkinder. Die Straße „Am Schwimmbad“ liegt auf einer von Schulkindern genutzten Wegeverbindung zwischen dem Badehaus und der Schule. Dabei müssen die Kinder die Straße überqueren damit sie zum Schwimmunterricht gelangen. Daher ist ein besonderes Augenmerk auf die Sicherheit der jungen Verkehrsteilnehmer zu richten. Eine Reduzierung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit auf 30 km/h kann dazu beitragen, die Verkehrssicherheit zu erhöhen.
Darüber hinaus wurde in der nahegelegenen Ober-Rodener Straße bereits eine Tempo-30-Regelung eingeführt. Vor diesem Hintergrund erscheint es sinnvoll, auch die Geschwindigkeitsregelung in der Straße „Am Schwimmbad“ zu überprüfen. Eine möglichst einheitliche Festlegung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit im gesamten Umfeld würde zu einer klareren und für alle Verkehrsteilnehmer besser nachvollziehbaren Verkehrsführung beitragen. Ziel des Antrags ist es daher, die rechtlichen und verkehrlichen Voraussetzungen für eine Tempo-30-Regelung in der Straße „Am Schwimmbad“ zu prüfen, um insbesondere die Sicherheit von Schulkindern und Fußgängern zu erhöhen und eine möglichst einheitliche Geschwindigkeitsregelung im Umfeld des Badehauses zu erreichen
Einfach erklärt
Der Magistrat soll prüfen, ob in der Straße „Am Schwimmbad“ eine Höchstgeschwindigkeit von 30 km/h angeordnet werden kann. Die Prüfergebnisse und mögliche daraus folgende Maßnahmen sollen den zuständigen Gremien mitgeteilt werden. Eine Einführung von Tempo 30 wird mit diesem Antrag noch nicht beschlossen.
Die Antragsteller begründen den Prüfauftrag mit der geplanten Umgestaltung des Parks am Badehaus und der dadurch erwarteten stärkeren Nutzung des Bereichs durch Familien, Kinder und Fußgänger. Außerdem überqueren Schulkinder die Straße auf dem Weg zum Schwimmunterricht. Nach Ansicht der Antragsteller könnte Tempo 30 ihre Sicherheit erhöhen und zusammen mit der bereits geltenden Tempo-30-Regelung in der Ober-Rodener Straße zu einer einheitlicheren Verkehrsführung beitragen.
Diese Fassung wurde von einem Sprachmodell aus dem amtlichen Text übersetzt und ist nicht rechtsverbindlich. Maßgeblich ist der .