DS/135/26 Beschlussvorlage Beratung abgeschlossen Politik & Verwaltung

Neuwahl der Schiedsperson für den Schiedsamtsbezirk Rödermark I (Ober-Roden)

Eingebracht vom Magistrat · federführend Recht

Beschlussvorschlag

Die Bewerberin / Der Bewerber

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wird mit der Mehrheit der gesetzlichen Zahl der Stadtverordneten zur Schiedsperson für den Schiedsamtsbezirk Rödermark I (Ober-Roden) gewählt.

Sachverhalt

Die Amtszeit des Schiedsmannes Albrecht Becker endet am 12. Juli 2026.

Herr Becker hat mit Schreiben vom 01.12.2025 erklärt, dass er für eine Wiederwahl nicht zur Verfügung steht. Bis zum Amtsantritt der gewählten Person bleibt der bisherige Schiedsperson gemäß § 4 Abs. 1 HSchAG im Amt.

Ende Januar 2026 wurden die Bürger und Bürgerinnen aus Ober-Roden durch eine in der Anlage beigefügten öffentlichen Bekanntmachung gemäß § 4 Abs. 3 Hessisches Schiedsamtsgesetz (HSchAG) im Neuen Heimatblatt Rödermark zur Abgabe einer Bewerbung bis spätestens 30.04.2026 aufgefordert.

Folgende Bürgerinnen / Bürger haben eine Bewerbung eingereicht:

Einfach erklärt

Die Stadtverordnetenversammlung soll eine neue Schiedsperson für den Schiedsamtsbezirk Rödermark I (Ober-Roden) wählen. Beworben haben sich Christiane Murmann, Daniel Winkler, Jörg Steinheimer und Stefanie Simon. Gewählt ist, wer die Mehrheit der gesetzlichen Zahl der Stadtverordneten erhält; die Amtszeit beträgt fünf Jahre.

Die Amtszeit des bisherigen Schiedsmannes Albrecht Becker endet am 12. Juli 2026. Er steht für eine Wiederwahl nicht zur Verfügung, bleibt aber bis zum Amtsantritt der neu gewählten Person im Amt.

Diese Fassung wurde von einem Sprachmodell aus dem amtlichen Text übersetzt und ist nicht rechtsverbindlich. Maßgeblich ist der .

Ratsinfo Rödermark

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Stand

7. September 2026, 10:12 Uhr

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