DS/162/26 Beschlussvorlage Beratung abgeschlossen Finanzen

Liquiditätssicherung in der "Vorläufigen Haushaltsführung"

Eingebracht vom Magistrat · federführend Finanzen / Controlling

Beschlussvorschlag

Die Stadtverordnetenversammlung beschließt die Möglichkeit der Überschreitung des in der Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2025 genehmigten Höchstbetrags der Liquiditätskredite gemäß Hinweis Nr. 6 zu § 105 HGO in Abstimmung mit der Aufsichtsbehörde um fünf Millionen Euro. Der Liquiditätskreditrahmen beträgt damit fünf Millionen Euro.

Sachverhalt

Die Haushaltslage der Stadt Rödermark hat sich dramatisch verschlechtert und es besteht die Gefahr, dass Liquiditätsengpässe entstehen.

Zur Sicherung der Liquidität haben Kommunen die Möglichkeit Liquiditätskredite (allgemein bekannt als Kontokorrentkredite) aufzunehmen. Dies ist in § 105 HGO geregelt (siehe bitte Anlage 1: § 105 HGO Absatz 1 und 2).

Bedingt dadurch, dass Rödermark sich noch in der „Vorläufigen Haushaltsführung“ befindet, gilt der Liquiditätskreditrahmen der zuletzt genehmigten Haushaltssatzung weiter. Der zulässige Höchstbetrag zur Aufnahme von Kassenkrediten ist in § 4 der Haushaltssatzung zu regeln. Der zuletzt genehmigte Haushalt ist der des Jahres 2025. Dort ist in § 4 der Haushaltssatzung festgelegt, dass „Liquiditätskredite nicht beansprucht werden“, da zum damaligen Zeitpunkt ausreichend Liquidität zur Verfügung stand.

Um sicherzustellen, dass bis zum Inkrafttreten der Haushaltssatzung 2026 alle notwendigen Zahlungen geleistet werden können, ist es erforderlich, bereits jetzt Vorkehrungen zu treffen, um zu jedem Zeitpunkt ausreichend Liquidität zur Verfügung zu haben. Im Entwurf der Haushaltssatzung 2026 wurde ein Höchstbetrag für Liquiditätskredite in Höhe von zehn Millionen Euro vorgesehen.

Finanzielle Auswirkung

Bis zur Aufnahme von Liquiditätskrediten keine Auswirkungen, danach werden Zinsen zu den dann geltenden Konditionen fällig. Bt

Einfach erklärt

Die Stadtverordnetenversammlung soll beschließen, den derzeit geltenden Rahmen für Liquiditätskredite in Abstimmung mit der Aufsichtsbehörde um fünf Millionen Euro zu erhöhen. Damit könnte die Stadt bei Bedarf kurzfristige Kredite von insgesamt bis zu fünf Millionen Euro aufnehmen. Die tatsächliche Kreditaufnahme wird mit diesem Beschluss noch nicht festgelegt.

Hintergrund ist, dass im zuletzt genehmigten Haushalt 2025 keine Liquiditätskredite vorgesehen waren. Da der Haushalt 2026 noch nicht in Kraft ist, gilt diese Regelung weiterhin. Nach Darstellung der Verwaltung hat sich die Haushaltslage inzwischen deutlich verschlechtert. Vor allem in den Wochen vor den vierteljährlichen Zahlungen aus dem Kommunalen Finanzausgleich könnten vorübergehend Engpässe entstehen. Der Kreditrahmen soll sicherstellen, dass die Stadt bis zum Inkrafttreten des Haushalts 2026 alle notwendigen Zahlungen leisten kann. Voraussetzung ist, dass mögliche Engpässe plausibel dargelegt werden und die Kommunalaufsicht der Kreditaufnahme zustimmt.

Finanzielle Auswirkung

Solange keine Liquiditätskredite aufgenommen werden, entstehen keine finanziellen Auswirkungen. Bei einer Aufnahme fallen Zinsen zu den dann geltenden Konditionen an.

Diese Fassung wurde von einem Sprachmodell aus dem amtlichen Text übersetzt und ist nicht rechtsverbindlich. Maßgeblich ist der .

Ratsinfo Rödermark

Ein unabhängiges Bürgerprojekt. Datenquelle ist das öffentliche Ratsinformationssystem der Stadt Rödermark.

Stand

7. September 2026, 10:12 Uhr

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