DS/165/26 Antrag Beratung abgeschlossen Finanzen

Erhöhung der Liquiditätskredite gemäß § 105 HGO

Eingebracht von FDP

Antrag im Wortlaut

Die Stadtverordnetenversammlung beschließt die Möglichkeit der Überschreitung des in der Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2025 genehmigten Höchstbetrags der Liquiditätskredite gemäß § 105 HGO um neun Millionen Euro. Der Liquiditätskreditrahmen beträgt damit neun Millionen Euro.“

Sachverhalt

Die Haushaltssituation der Stadt Rödermark erfordert eine präzise Abwägung zwischen der kurzfristigen Sicherung der laufenden Zahlungsfähigkeit und der Vermeidung dauerhafter, struktureller Standortnachteile für Rödermark.

Die vom Magistrat vorgeschlagene Erhöhung des Liquiditätskreditrahmens um lediglich fünf Millionen Euro ist nicht ausreichend, um absehbaren Haushaltsrisiken temporär aufzufangen. Sie zwingt die Stadtverordnetenversammlung faktisch zu einer unmittelbaren Anhebung des Hebesatzes der Grundsteuer B auf über 1.300 Punkte. Der vorliegende Änderungsantrag sieht daher eine Erhöhung des Rahmens auf neun Millionen Euro vor. Diese Brückenfinanzierung verschafft Rödermark den notwendigen Handlungsspielraum, um ein strukturelles Konsolidierungsprogramm auszuarbeiten, ohne im Vorfeld irreversible Belastungen für die Bürger und die lokale Wirtschaft zu beschließen.

Ein Grund für die temporäre Ausweitung des Liquiditätsrahmens ist der noch ausstehende Termin im Hessischen Innenministerium. In diesem Rahmen soll Rödermark Empfehlungen zur Haushaltspolitik erhalten. Ein voreiliger Beschluss über drastische Grundsteuererhöhungen würde die Verhandlungsposition der Stadt Rödermark erheblich schwächen, da gegenüber der Aufsichtsbehörde und dem Land eine vermeintlich ausreichende eigene Deckungsfähigkeit signalisiert würde. Damit gäbe die Stadt ihr entscheidendes verhandlungstaktisches Druckmittel leichtfertig aus der Hand. Der erweiterte Kreditrahmen sichert die Liquidität der Stadt ab, bis Klarheit über den rechtlichen und finanziellen Rahmen seitens des Landes herrscht. Zudem gewinnt die Stadt die notwendige Zeit, um ein fundiertes Haushaltskonsolidierungskonzept zu erarbeiten, das von der Aufsichtsbehörde genehmigt werden kann.

Einfach erklärt

Der Änderungsantrag sieht vor, den Rahmen für Liquiditätskredite auf neun Millionen Euro festzulegen. Damit soll die Stadt ihre laufenden Zahlungen vorübergehend sichern können. Der Magistrat hatte lediglich eine Erhöhung um fünf Millionen Euro vorgeschlagen.

Die Antragsteller halten diesen Betrag für nicht ausreichend. Nach ihrer Ansicht könnte die Stadt sonst kurzfristig zu einer Erhöhung der Grundsteuer B auf mehr als 1.300 Punkte gedrängt werden. Der höhere Kreditrahmen soll Zeit schaffen, um Empfehlungen aus einem noch ausstehenden Termin im Hessischen Innenministerium abzuwarten und ein genehmigungsfähiges Konzept zur Haushaltskonsolidierung auszuarbeiten. Außerdem soll die Stadt nach Auffassung der Antragsteller so ihre Verhandlungsposition gegenüber dem Land und der Aufsichtsbehörde wahren.

Die Stadtverordnetenversammlung soll über den erweiterten Kreditrahmen entscheiden. Damit wird noch keine Erhöhung der Grundsteuer beschlossen.

Diese Fassung wurde von einem Sprachmodell aus dem amtlichen Text übersetzt und ist nicht rechtsverbindlich. Maßgeblich ist der .

Ratsinfo Rödermark

Ein unabhängiges Bürgerprojekt. Datenquelle ist das öffentliche Ratsinformationssystem der Stadt Rödermark.

Stand

7. September 2026, 10:12 Uhr

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