Liquiditätssicherung in der "Vorläufigen Haushaltsführung"
Eingebracht vom Magistrat · federführend Finanzen / Controlling
Beschlussvorschlag
Die Stadtverordnetenversammlung beschließt die Möglichkeit der Überschreitung des in der Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2025 genehmigten Höchstbetrags der Liquiditätskredite gemäß Hinweis Nr. 6 zu § 105 HGO in Abstimmung mit der Aufsichtsbehörde um fünf Millionen Euro. Der Liquiditätskreditrahmen beträgt damit fünf Millionen Euro.
Sachverhalt
Die Haushaltslage der Stadt Rödermark hat sich dramatisch verschlechtert und es besteht die Gefahr, dass Liquiditätsengpässe entstehen.
Zur Sicherung der Liquidität haben Kommunen die Möglichkeit Liquiditätskredite (allgemein bekannt als Kontokorrentkredite) aufzunehmen. Dies ist in § 105 HGO geregelt (siehe bitte Anlage 1: § 105 HGO Absatz 1 und 2).
Bedingt dadurch, dass Rödermark sich noch in der „Vorläufigen Haushaltsführung“ befindet, gilt der Liquiditätskreditrahmen der zuletzt genehmigten Haushaltssatzung weiter. Der zulässige Höchstbetrag zur Aufnahme von Kassenkrediten ist in § 4 der Haushaltssatzung zu regeln. Der zuletzt genehmigte Haushalt ist der des Jahres 2025. Dort ist in § 4 der Haushaltssatzung festgelegt, dass „Liquiditätskredite nicht beansprucht werden“, da zum damaligen Zeitpunkt ausreichend Liquidität zur Verfügung stand.
Um sicherzustellen, dass bis zum Inkrafttreten der Haushaltssatzung 2026 alle notwendigen Zahlungen geleistet werden können, ist es erforderlich, bereits jetzt Vorkehrungen zu treffen, um zu jedem Zeitpunkt ausreichend Liquidität zur Verfügung zu haben. Im Entwurf der Haushaltssatzung 2026 wurde ein Höchstbetrag für Liquiditätskredite in Höhe von zehn Millionen Euro vorgesehen.
Finanzielle Auswirkung
Bis zur Aufnahme von Liquiditätskrediten keine Auswirkungen, danach werden Zinsen zu den dann geltenden Konditionen fällig. Bt
Einfach erklärt
Die Stadtverordnetenversammlung soll beschließen, dass Rödermark in Abstimmung mit der Aufsichtsbehörde Liquiditätskredite von insgesamt bis zu fünf Millionen Euro aufnehmen kann. Damit soll die Stadt notwendige Zahlungen leisten können, falls vor dem Inkrafttreten der Haushaltssatzung 2026 vorübergehend nicht genügend Geld verfügbar ist.
Da die Stadt derzeit vorläufige Haushaltsführung betreibt, gilt weiterhin die Haushaltssatzung 2025. Diese sieht keine Liquiditätskredite vor. Die Kommunalaufsicht könnte einer Überschreitung dieses bisherigen Höchstbetrags zustimmen, wenn die Engpässe plausibel dargelegt werden und die Stadtverordnetenversammlung den vorgeschlagenen Beschluss fasst.
Die Kredite sollen insbesondere kurzfristige finanzielle Tiefstände überbrücken, die nach Darstellung der Verwaltung vor den vierteljährlichen Zahlungen aus dem Kommunalen Finanzausgleich auftreten können. Im Entwurf des Haushalts 2026 ist später ein Kreditrahmen von zehn Millionen Euro vorgesehen.
Finanzielle Auswirkung
Solange keine Liquiditätskredite aufgenommen werden, entstehen keine finanziellen Auswirkungen. Nach einer Aufnahme fallen Zinsen zu den dann geltenden Konditionen an.
Diese Fassung wurde von einem Sprachmodell aus dem amtlichen Text übersetzt und ist nicht rechtsverbindlich. Maßgeblich ist der .