Fortführung Behördenruf 115 / Öffentlich-Rechtliche Vereinbarung
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Beschlussvorschlag
Die Stadtverordnetenversammlung stimmt der Verlängerung der Folgevereinbarung über die Beteiligung der Stadt Rödermark am Verbund der Behördennummer 115 zu.
Sachverhalt
Die Folgevereinbarung zwischen der Stadt Frankfurt am Main und dem Kreis Offenbach über die bundesweit einheitliche Behördennummer 115 ist um 5 weitere Jahre verlängert worden. Der Magistrat hat die Verlängerung am 07.10.2024 beschlossen (VO/0280/24).
Das Regierungspräsidium Darmstadt hat beim Kreis Offenbach angemahnt, dass die öffentlich-rechtlichen Vereinbarungen des Kreises Offenbach mit seinen kreisangehörigen Kommunen über deren Beteiligung am Verbund der Behördennummer 115, die kreisweit auf Beschlussfassungen der Magistrate beruhen, den Stadtverordnetenversammlungen zur Beschlussfassung vorgelegt werden sollen.
Einfach erklärt
Die Stadtverordnetenversammlung soll der weiteren Beteiligung Rödermarks an der bundesweit einheitlichen Behördennummer 115 zustimmen. Grundlage ist eine Folgevereinbarung zwischen der Stadt Frankfurt am Main und dem Kreis Offenbach, die um fünf Jahre verlängert wurde. Der Magistrat hatte der Verlängerung bereits am 7. Oktober 2024 zugestimmt. Das Regierungspräsidium Darmstadt verlangt jedoch, dass solche Vereinbarungen auch den Stadtverordnetenversammlungen der beteiligten Kommunen zur Entscheidung vorgelegt werden.
Finanzielle Auswirkung
Es sind keine finanziellen Auswirkungen angegeben.
Diese Fassung wurde von einem Sprachmodell aus dem amtlichen Text übersetzt und ist nicht rechtsverbindlich. Maßgeblich ist der .