Beratungsgespräch, Hessischer Rechnungshof; Präsentation, 25.06.2026
Eingebracht von CDU
Antrag im Wortlaut
Der Magistrat wird beauftragt:
Die Einsparvorschläge sollen komprimiert dargestellt werden. Es soll ermittelt werden, ob und gegebenenfalls wie diese Vorschläge realisiert werden können, was für eine Umsetzung notwendig ist und in welchen Zeiträumen welche Einsparungen erzielt werden können.
Sachverhalt
Mit dieser Prüfung ist keine Entscheidung für Durchführung der Vorschläge verbunden, auch keine Vorentscheidung. Für eine Klage gegen das Land Hessen müssen auch Einsparmaßnahmen dargelegt werden. Wir verweisen auf dem beigefügten Bericht des HSGB. Dies bedeutet: Die Gremien müssen sich auch mit den Vorschlägen des Rechnungshofes beschäftigen. Sollte Vorschläge nicht umgesetzt werden, ist die zu begründen und zu dokumentieren.
Einfach erklärt
Der Magistrat soll die Einsparvorschläge des Hessischen Rechnungshofs kurz zusammenfassen und prüfen. Dabei soll er ermitteln, ob und wie die Vorschläge umgesetzt werden könnten, welche Voraussetzungen dafür nötig wären und in welchen Zeiträumen welche Einsparungen möglich wären. Der Prüfauftrag bedeutet ausdrücklich noch keine Entscheidung, die Vorschläge tatsächlich umzusetzen. Der Antrag begründet die Prüfung damit, dass für eine Klage gegen das Land Hessen auch eigene Einsparmaßnahmen dargelegt werden müssten. Wenn Vorschläge des Rechnungshofs nicht umgesetzt werden, soll dies begründet und dokumentiert werden.
Diese Fassung wurde von einem Sprachmodell aus dem amtlichen Text übersetzt und ist nicht rechtsverbindlich. Maßgeblich ist der .