Beschluss über die Vornahme einer Wiederwahl der hauptamtlichen Ersten Stadträtin
Eingebracht vom Magistrat
Antrag im Wortlaut
Beschluss über die Vornahme einer Wiederwahl der hauptamtlichen Ersten Stadträtin
Unter diesem Tagesordnungspunkt möge die StadtverordnetenversammIung beschließen:
Es ist eine Wiederwahl der hauptamtlichen Ersten Stadträtin Andrea Schülner gemäß § 39a Abs. 3 Hessische Gemeindeordnung (HGO) durchzuführen.
Wiederwahl der hauptamtlichen Ersten Stadträtin
Falls unter dem Tagesordnungspunkt 1. der Antrag auf Vornahme der Wiederwahl in geheimer Abstimmung mit der Mehrheit der Stadtverordnetenversammlung beschlossen werden sollte, beantragen wir unter dem getrennten Tagesordnungspunkt die Durchführung der Wiederwahl in der gleichen Sitzung.
Aushändigung der Urkunde über die Wiederberufung in das Amt der hauptamtlichen Ersten Stadträtin
Für den Fall, dass der Sachbeschluss über die Durchführung der Wiederwahl angenommen wird und nachfolgend Frau Schülner für eine weitere Amtszeit ab dem 1. Juli 2025 mit der erforderlichen Mehrheit wiedergewählt werden sollte, beantragen wir die Aushändigung der Ernennungsurkunde bzw. Amtseinführung zum genannten Datum in der Tagesordnung vorzusehen.
Sachverhalt
Die Amtszeit der Ersten Stadträtin Andrea Schülner läuft am 30. Juni 2025 ab. Die Hauptsatzung der Stadt Rödermark sieht einen hauptamtlichen Ersten Stadtrat bzw. eine Erste Stadträtin vor. Angesichts der Größe der Stadtverwaltung und gut etablierten Aufgabenwahrnehmung sollte die Stadtverwaltung auch weiterhin durch zwei Dezernenten geführt werden.
Frau Erste Stadträtin Schülner hat in den vergangenen Jahren eindrücklich bewiesen, dass Sie die Aufgaben als Dezernentin und Erste Stadträtin hervorragend erfüllt. Für den Fall, dass Amtsinhaber/innen ihre Eignung unter Beweis gestellt haben, gibt die Hessische Gemeindeordnung der Stadtverordnetenversammlung die Möglichkeit der Wiederwahl der Amtsinhaberin oder des Amtsinhabers. Angesichts ihrer Leistungen soll deshalb nach unserer Auffassung rechtzeitig vor dem Ende der Amtszeit eine Wiederwahl erfolgen.
Einfach erklärt
Die Stadtverordnetenversammlung soll entscheiden, ob eine Wiederwahl der hauptamtlichen Ersten Stadträtin Andrea Schülner durchgeführt wird. Ihre derzeitige Amtszeit endet am 30. Juni 2025.
Wird der Antrag in geheimer Abstimmung mit der Mehrheit der Stadtverordnetenversammlung angenommen, soll die eigentliche Wiederwahl noch in derselben Sitzung stattfinden. Erst wenn Andrea Schülner dabei die erforderliche Mehrheit erhält, wäre sie für eine weitere Amtszeit ab dem 1. Juli 2025 wiedergewählt. Für diesen Fall soll auch die Aushändigung der Ernennungsurkunde beziehungsweise die Amtseinführung auf die Tagesordnung gesetzt werden.
Die Antragsteller wollen damit erreichen, dass die Stadtverwaltung weiterhin von zwei hauptamtlichen Dezernenten geführt wird. Sie begründen die vorgeschlagene Wiederwahl mit ihrer positiven Bewertung der bisherigen Amtsführung von Andrea Schülner.
Diese Fassung wurde von einem Sprachmodell aus dem amtlichen Text übersetzt und ist nicht rechtsverbindlich. Maßgeblich ist der .