Ausschuss für Familie, Soziales, Integration und Kultur
24. Sitzung
- Dienstag, 9. September 2025, 19:30 Uhr
- Mehrzweckraum der Halle Urberach, Am Schellbusch 1, 63322 Rödermark
- Niederschrift liegt vor· öffentlich
Worum es geht
Im Mittelpunkt der Sitzung stand die Finanzierung und Ausgestaltung der Kinderbetreuung in Rödermark. Der Ausschuss beschloss, prüfen zu lassen, unter welchen Voraussetzungen einkommensabhängige Kita-Gebühren nach dem Vorbild des Heusenstammer Modells eingeführt werden könnten. Über eine tatsächliche Einführung wurde damit noch nicht entschieden. Lediglich zur Kenntnis genommen wurde ein FDP-Antrag, Ermäßigungen bei den Beiträgen für Kitas, Kinderhorte und die Schulkinderbetreuung ab dem Betreuungsjahr 2025/2026 wieder in die Satzungen aufzunehmen. Der Antrag sah außerdem Gespräche mit den Elternvertretungen über mögliche Beitragsstaffelungen und ein wirtschaftlich tragfähiges Betreuungskonzept vor. Ebenfalls nur zur Kenntnis genommen wurde der Vorschlag für eine eingeschränkte Notbetreuung bei Schließungen wegen Fortbildungen des Personals. Sie sollte nur unter bestimmten Voraussetzungen und ohne Rechtsanspruch angeboten werden.
Diese Zusammenfassung wurde automatisch mit einem KI-Modell erstellt und kann Fehler enthalten. Verbindlich ist die Tagesordnung mit den amtlichen Unterlagen.
Tagesordnung · 7 Punkte
- Ö 1 Eröffnung, Feststellung der Beschlussfähigkeit und Tagesordnung
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Worum es hier geht - einfach erklärt
Der Ausschuss wählte eine neue Schriftführung, nachdem die bisherige Schriftführerin ausgeschieden war. Die Wahl wurde unverändert beschlossen; finanzielle Auswirkungen entstehen nicht.
Dieser Text wurde mit einem KI-Modell erstellt und kann Fehler enthalten. Die ist das Original der Stadt und gilt im Zweifelsfall.
Ganze Vorlage DS/273/25 ansehen — mit Beratungsweg über alle GremienBeschlussvorschlag
Beschlussvorschlag: Der Ausschuss für Familie, Soziales, Integration und Kultur wählt ____________________________ mit sofortiger Wirkung zum/zur Schriftführer/in.
Sachverhalt
Sachverhalt/Begründung: Gemäß § 62 Abs. 5 HGO in Verbindung mit § 61 HGO muss über jede Sitzung der Ausschüsse als vorbereitendes Gremium der Stadtverordnetenversammlung eine Niederschrift gefertigt werden. Wegen Ausscheidens der letzten Schriftführerin muss eine neue Schriftführung gewählt werden. Aus § 62 Abs. 5 HGO in Verbindung mit § 61 Abs. 1 HGO ergibt sich, dass die Bestellung durch eine Wahl zu erfolgen hat. Für die Wahl gilt § 55 Abs. 3 HGO. Die Wahl kann, wenn niemand widerspricht, in offener Abstimmung erfolgen. Es wird vorgeschlagen, die Position erneut einer/m Bediensteten der Stadtverwaltung zu übertragen. Die Stadtverwaltung schlägt Herrn Till Hoffmann als Schriftführer vor.
Finanzielle Auswirkung
Finanzielle Auswirkungen: Nein
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Worum es hier geht - einfach erklärt
Der Magistrat soll prüfen, unter welchen Voraussetzungen in Rödermark einkommensabhängige Gebühren für die Kinderbetreuung eingeführt werden könnten. Als Grundlage soll das sogenannte Heusenstammer Modell dienen. Der Prüfauftrag wurde unverändert beschlossen; eine Einführung der Gebühren ist damit noch nicht beschlossen.
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Ganze Vorlage DS/225/25 ansehen — mit Beratungsweg über alle GremienAntrag im Wortlaut
Der Magistrat wird beauftragt zu prüfen unter welchen Voraussetzungen „Einkommens-abhängige Kinderbetreuungsgebühren“ eingeführt werden können. Dabei soll das sogenannte „Heusenstammer-Modell“ zugrunde gelegt werden.
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Worum es hier geht - einfach erklärt
Die FDP beantragte, Ermäßigungen bei den Beiträgen für Kitas, Kinderhorte und die Schulkinderbetreuung ab dem Betreuungsjahr 2025/2026 wieder in die Satzungen aufzunehmen. Außerdem sollte der Magistrat mit den Elternvertretungen mögliche Staffelungen und ein neues, wirtschaftlich tragfähiges Betreuungskonzept erarbeiten. Der Antrag wurde in dieser Sitzung lediglich zur Kenntnis genommen; eine Umsetzung wurde damit nicht beschlossen.
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Ganze Vorlage DS/226/25 ansehen — mit Beratungsweg über alle GremienAntrag im Wortlaut
I. Satzungsbeschluss Die 7. Änderung der Kostenbeitragssatzung zur Satzung über die Betreuung von Kindern in den Tageseinrichtungen für Kinder der Stadt Rödermark wird gemäß dem beigefügten Entwurf beschlossen. Die 10. Änderung der Kostenbeitragssatzung zur Satzung über die Betreuung von Kindern in den Kinderhorten und der Schulkinderbetreuung der Stadt Rödermark wird gemäß dem beigefügten Entwurf beschlossen. II. Handlungsauftrag an den Magistrat Der Magistrat wird beauftragt Möglichkeiten zur Staffelung / Reduzierung der Ermäßigungen in Abstimmung mit den Elternvertretungen zu erarbeiten. Der Magistrat wird weiterhin beauftragt, im Dialog mit den Eltern eine grundlegend neue Konzeption für die Betreuung von Kindern in Tageseinrichtungen, Kinderhorten und der Schulkindbetreuung in Rödermark zu entwickeln. Die Konzeption muss sowohl die Wünsche und Bedarfe der Eltern, z.B. nach verlässlichen und ausreichenden Betreuungszeiten, als auch die drängenden Probleme der Stadt (fehlendes pädagogisches Personal und fehlende Finanzausstattung) berücksichtigen und bestmöglich zusammenbringen. Ziel des Konzepts soll ein Modell sein, dass für alle Beteiligten wirtschaftlich tragfähig ist, aber auch verlässliche Betreuungszeiten umfasst, die den tatsächlichen Bedarfen entsprechend sowie nach Möglichkeit einen stärkeren Fokus auf die frühkindliche Bildung legt. Zur Konzepterstellung sollen u.a. folgende Aspekte/Möglichkeiten umfassend geprüft werden: Je 1 KiTa in Urberach und Ober-Roden mit verbindlichen Öffnungszeiten von 07 bis 17 Uhr Überprüfbare Bedarfsabfrage nach Betreuungszeiten Einkommensabhängige Kinderbetreuungsgebühren (Heusenstammer Modell?) Regelung zu Rückerstattung bei Einschränkung des Betriebes der Tageseinrichtung Ferienregelung Notbetreuung Ausweisung (informativ) der tatsächlichen Kosten und dem aktuellen Kostendeckungsgrad der erhobenen Betreuungsgebühren (zum besseren Verständnis der Gebühren) und Hinweise zum Verfahren zur Befreiung von Kitakosten Einsatz von ehrenamtlichen Engagement-Lotsen (Landesehrenamtsagentur Hessen) Der Magistrat wird beauftragt, im zuständigen Fachausschuss fortlaufend und ausführlich zu den vorstehend (1. und 2.) genannten Handlungsaufträgen zu berichten.
Sachverhalt
I. Satzungsbeschluss Die Ermäßigung der Kostenbeiträge für die Betreuung von Kindern in Tageseinrichtungen der Stadt Rödermark sowie in Kinderhorten und der Schulkinderbetreuung der Stadt Rödermark soll wieder in die Kostenbeitragsatzungen aufgenommen werden. Die Umsetzung erfolgt zu Beginn des Betreuungsjahres am 01.08.2025. II. Handlungsauftrag an den Magistrat Der Magistrat wird in Absprache mit den Elternvertretungen die Möglichkeiten zur Staffelung / Reduzierung der Ermäßigungen erarbeiten und der Stadtverordnetenversammlung zur Beratung und Beschlussfassung vorlegen. Kinder sind sowohl unsere Gegenwart als auch unsere Zukunft, ihre Förderung ist eine Investition in eine lebensfähige, gerechte und resiliente Gesellschaft. Sie sind praktisch die Kolonisten unserer Zukunft und das Herz unserer Gesellschaft. Umso wichtiger ist es jetzt, einen Weg zu finden, der nicht nur die Kosten der Betreuung regelt, sondern für alle Beteiligten auf einem tragfähigen Zukunftskonzept basiert. Kommunen können auf die aktuellen Herausforderungen mit Blick auf die stetig steigenden Kosten für die Kinderbetreuung auf verschiedene Weisen reagieren, anstatt konzeptionslos immer weiter die Gebühren zu Lasten der Familien zu erhöhen. Beispielsweise sind maßgeschneiderte Mischsysteme möglich: kombiniert werden können dabei unter anderem finanzielle Förderungen (z. B. Zuschüsse, Steuerentlastung), flexible Nutzung gesetzlicher Rahmenbedingungen (HessKiföG), Öffnungszeitenmodelle, ehrenamtliches Engagement, einkommensabhängige Betreuungsgebühren und eine innovative Personalpolitik. Diese Vielschichtigkeit ermöglicht es, systemische Kostenbelastungen zu verteilen und die Eltern wirksam zu entlasten. Durch eine transparente, rein informative, Ausweisung der tatsächlichen Kosten (Kostendeckungsgrad) im Verhältnis zu den erhobenen Gebühren kann ein besseres Verständnis und eine höhere Kostensensibilität erreicht werden.
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Worum es hier geht - einfach erklärt
Der Antrag sah vor, die geplanten Satzungsänderungen um eine Notbetreuung bei Schließungen wegen Fortbildungen des Personals zu ergänzen. Sie sollte nur angeboten werden, wenn Eltern nachweislich weder Urlaub nehmen noch eine andere Betreuung organisieren können und genügend Fachkräfte verfügbar sind; ein Rechtsanspruch wäre nicht entstanden. Der Antrag wurde in der Sitzung zur Kenntnis genommen.
Dieser Text wurde mit einem KI-Modell erstellt und kann Fehler enthalten. Die ist das Original der Stadt und gilt im Zweifelsfall.
Ganze Vorlage DS/227/25 ansehen — mit Beratungsweg über alle GremienAntrag im Wortlaut
In die Vorlage des Magistrates wird ein Punkt 4. eingefügt. 4. Die Änderung der Satzung über die Betreuung für Kinder in den Tageseinrichtungen für Kinder in der Stadt Rödermark wird mit folgendem Text beschlossen: §7 Notbetreuung (1) Bei Schließzeiten aufgrund von Fortbildungsmaßnahmen des Personals kann auf Antrag für Kinder, deren Erziehungsberechtigte in dem bekannt gegebenen Schließungszeitraum nachweislich (in schriftlicher Form z. B. durch Arbeitgeberbestätigung) keinen Urlaub nehmen und/oder für ihre Kinder keine Betreuung oder Beaufsichtigung organisieren können, wenn eine ausreichende Anzahl von Fachkräften zur Verfügung steht, eine Notbetreuung in einer anderen Einrichtung angeboten werden. Auf die Notbetreuung besteht kein Rechtsanspruch . (2) In allen anderen für eine Schließung angegeben Gründen (§ 6 Abs. 5 c) wird keine Notbetreuung angeboten.
Sachverhalt
Die Gebührensatzungen und die Betreuungssatzung sind eng miteinander verzahnt. Mit der Wiedereinsetzung der Geschwisterkindregelung soll eine zusätzliche Belastung der Eltern von mehreren Kindern in der Tagesbetreuung der Stadt Rödermark zurückgenommenen werden. Die am 17.06.2025 vorgenommene Streichung des §7 der Betreuungssatzung (Notbetreuung) stellt für Eltern, die Vollzeit berufstätig sind, eine unzumutbare Belastung dar. Dieser Missstand sollte ebenfalls beseitigt werden.
- Ö 6 Einschlägige Punkte zur Sitzung der Stadtverordnetenversammlung
- Ö 7 Mitteilungen und Anfragen
Verlauf
- Sitzung fand am 9. Sep. 2025 statt · erstmals erfasst am 7. Sep. 2026
Zeitangaben sind die Abrufzeitpunkte, nicht die Bearbeitungszeitpunkte bei ALLRIS.
Woher diese Angaben kommen
- Termin, Ort und Tagesordnung Sitzungsseite · abgerufen 07.09.2026
- Beginn, Ende, Anwesenheit und Beschlüsse Niederschrift öffentlich