Bund-Länder-Programm „Wachstum und nachhaltige Erneuerung“ (ehem. Stadtumbau in Hessen)/ Gesamtmaßnahme „Ortskern Ober-Roden“ Änderung: „Förderrichtlinie des Anreizprogramms im Stadtumbaugebiet Ortskern Ober-Roden“
Eingebracht vom Magistrat · federführend Fachbereich 6 - Stadtentwicklung
Beschlussvorschlag
Mit der Sachverhaltsdarstellung der Verwaltung besteht Einverständnis. Die überarbeitete „Förderrichtlinie des Anreizprogramms im Stadtumbaugebiet Ortskern Ober-Roden“ wird gemäß Anlage beschlossen.
Bei einer Änderung der Richtlinie des Landes Hessen zur Förderung der nachhaltigen Stadtentwicklung (RiLiSE) wird die „Förderrichtlinie des Anreizprogramms im Stadtumbaugebiet Ober-Roden“ an die neue Richtlinie angepasst.
Sachverhalt
Die Stadt Rödermark wurde mit Zuwendungsbescheid vom 01.12.2017 mit der Gesamtmaßnahme „Ortskern Ober-Roden“ in das Bund-Länder-Städtebauförderprogramm „Wachstum und nachhaltige Erneuerung“ (vormals „Stadtumbau“) aufgenommen.
Im Rahmen des Förderungsprogramms stellt das Anreizprogramm ein Instrument dar, private Hauseigentümer zu motivieren, in ihre Immobilien – im Sinne einer Aufwertung des gesamten Stadtquartiers – zu investieren und sie hierbei finanziell zu unterstützen.
In Abstimmung mit dem Büro Rittmannsperger und der Lokalen Partnerschaft Ober-Roden wurde die „Förderrichtlinie des Anreizprogramms“ für das Fördergebiet „Ortskern Ober-Roden“ erarbeitet. Diese wurde sowohl vom Fördermittelgeber (Hessisches Ministerium für Wirtschaft, Energie, Verkehr und Wohnen) genehmigt und am 07.12.2021 sowie mit Änderung vom 24.05.2023 (VO/0119/23) von der Stadtverordnetenversammlung beschlossen.
Bedingt durch nochmalig geänderte Vorgaben des Ministeriums (aktualisierte RiLiSE- Richtlinie des Landes Hessen zur Förderung der nachhaltigen Stadtentwicklung) wurde eine Überarbeitung der Richtlinie notwendig.
Finanzielle Auswirkung
In den kommenden Haushalten sind ausreichend Haushaltsmittel zur Durchführung der Maßnahme zu veranschlagen. / Kl 18.03.2026
Einfach erklärt
Die Stadtverordnetenversammlung soll eine überarbeitete Förderrichtlinie für das Anreizprogramm im Ortskern Ober-Roden beschließen. Das Programm unterstützt private Hauseigentümer finanziell dabei, in ihre Immobilien zu investieren und damit das Stadtquartier aufzuwerten.
Eine Anpassung ist notwendig, weil das Land Hessen seine Vorgaben für die Städtebauförderung erneut geändert hat. Die neue Fassung erhöht unter anderem den anrechenbaren Wert von Eigenleistungen von 15 Euro auf 20 Euro. Außerdem wird genauer festgelegt, welche Maßnahmen und Ausgaben förderfähig sind und wie Eigenmittel eingesetzt werden können. Drei vergleichbare Angebote müssen künftig nur bei Aufträgen über 10.000 Euro netto eingeholt werden.
Der Beschlussvorschlag sieht außerdem vor, die kommunale Förderrichtlinie auch bei späteren Änderungen der hessischen Landesrichtlinie entsprechend anzupassen.
Finanzielle Auswirkung
In den kommenden städtischen Haushalten müssen ausreichend Mittel für die Durchführung des Programms eingeplant werden. Eine konkrete Summe wird nicht genannt.
Diese Fassung wurde von einem Sprachmodell aus dem amtlichen Text übersetzt und ist nicht rechtsverbindlich. Maßgeblich ist der .