Entwurf des Frauenförder- und Gleichstellungsplans der Stadtverwaltung Rödermark und des Eigenbetriebs Kommunale Betriebe Rödermark
Eingebracht vom Magistrat · federführend Personal
Beschlussvorschlag
Die in der Anlage beigefügten Frauenförder- und Gleichstellungspläne der Stadtverwaltung Rödermark und des Eigenbetriebs Kommunale Betriebe Rödermark für die Zeit von 2025 bis 2031 werden beschlossen.
Sachverhalt
Aufgrund des § 5 Abs. 3 des Hessischen Gleichberechtigungsgesetzes (HGlG) können nur Städte mit weniger als 50 Beschäftigten von der Aufstellung eines Frauenförder- und Gleichstellungsplans absehen. Frauenförder- und Gleichstellungspläne werden gem. § 5 Abs. 1 HGlG für die Dauer von 6 Jahren aufgestellt.
Ziele des Gesetzes sind die Verwirklichung der Chancengleichheit von Frauen und Männern, die Verbesserung der Vereinbarkeit von Familie und Beruf für Frauen und Männer sowie die Beseitigung bestehender Unterrepräsentanz von Frauen im öffentlichen Dienst. Bis zur Erreichung dieser Ziele werden durch berufliche Förderung auf der Grundlage von Frauenförder- und Gleichstellungsplänen mit verbindlichen Zielvorgaben strukturelle Benachteiligungen von Frauen behoben und die Zugangs- und Aufstiegsbedingungen für Frauen sowie die Arbeitsbedingungen für Frauen und Männer verbessert. Dabei wird den besonderen Belangen behinderter und von Behinderung bedrohter Frauen Rechnung getragen.
Der Frauenförder- und Gleichstellungsplan ist nach § 7 Absatz 3 HGlG der Stadtverordnetenversammlung zur Beratung und Beschlussfassung vorzulegen.
Es wird vorgeschlagen, die beigefügten Entwürfe der Frauenförder- und Gleichstellungspläne der Stadtverwaltung Rödermark und des Eigenbetriebs Kommunale Betriebe Rödermark zu beschließen.
Einfach erklärt
Die Stadtverordnetenversammlung soll die Frauenförder- und Gleichstellungspläne für die Stadtverwaltung Rödermark und den Eigenbetrieb Kommunale Betriebe Rödermark beschließen. Die Pläne gelten für den Zeitraum 2025 bis 2031.
Sie sollen die Chancengleichheit von Frauen und Männern fördern, die Vereinbarkeit von Familie und Beruf verbessern und eine bestehende Unterrepräsentanz von Frauen im öffentlichen Dienst abbauen. Dazu enthalten sie verbindliche Zielvorgaben zur beruflichen Förderung sowie zur Verbesserung der Zugangs-, Aufstiegs- und Arbeitsbedingungen. Die besonderen Belange von Frauen mit Behinderung oder drohender Behinderung sollen berücksichtigt werden. Die Aufstellung solcher Pläne ist für die Stadt gesetzlich vorgeschrieben.
Finanzielle Auswirkung
Es werden keine finanziellen Auswirkungen angegeben.
Diese Fassung wurde von einem Sprachmodell aus dem amtlichen Text übersetzt und ist nicht rechtsverbindlich. Maßgeblich ist der .