DS/132/26 Beschlussvorlage Beratung abgeschlossen Umwelt & Klima

Aufhebung der Richtlinien zum Förderprogramm der Stadt Rödermark für Begrünungs- und Entsieglungsmaßnahmen

Eingebracht vom Magistrat · federführend Umwelt

Beschlussvorschlag

Die Richtlinie zum Förderprogramm der Stadt Rödermark für Begrünungs- und Entsieglungsmaßnahmen wird aufgehoben.

Sachverhalt

Auf Grundlage des Beschlusses der Stadtverordnetenversammlung zur Vorlage der FDP-Fraktion FDP/0136_1/21: Förderprogramm zum Rückbau von Schottergärten vom 06.07.2021. bzw. dem Änderungsantrag CAL/0136_2/21 vom 07.07.2021, wurden durch den Beschluss der Stadtverordnetenversammlung VO/0057/23 vom 28.03.2023 die Richtlinie zur Förderung von Begrünungs- und Entsieglungsmaßnahmen eingeführt. Diese schafft für private und gewerbliche Haus- und Grundstückseigentümer einen Anreiz, sowohl Dächer und Fassaden zu begrünen als auch Gärten ökologisch nachhaltig zu gestalten und damit sowohl zum Naturschutz als auch Klimaschutz beizutragen. Förderfähige Maßnahmen werden maximal zu 50% mit einem Gesamtfördervolumen von bis zu 5.000€ bezuschusst.

Aufgrund der notwendigen Kürzungen im städtischen Haushalt 2026 soll die Richtlinie mit sofortiger Wirkung aufgehoben werden.

Finanzielle Auswirkung

Ja

Bei Investition-Nr. 6-4-09K sind im Entwurf des Haushaltsplanes 2026 in den Jahren 2026 bis 2029 jeweils 25.000 € veranschlagt. Die Ansätze 2026 bis 2029 sollen über die Änderungsliste zum Haushalt 2026 gestrichen werden. /He, 19.05.26

Einfach erklärt

Die Stadtverordnetenversammlung soll entscheiden, das städtische Förderprogramm für Begrünungs- und Entsiegelungsmaßnahmen mit sofortiger Wirkung aufzuheben. Damit würden private und gewerbliche Haus- und Grundstückseigentümer keine Zuschüsse aus diesem Programm mehr erhalten, etwa für begrünte Dächer und Fassaden oder eine ökologisch nachhaltige Gartengestaltung. Bisher können förderfähige Maßnahmen mit bis zu 50 Prozent und insgesamt höchstens 5.000 Euro bezuschusst werden. Grund für die vorgeschlagene Aufhebung sind notwendige Kürzungen im städtischen Haushalt 2026.

Finanzielle Auswirkung

Im Entwurf des Haushaltsplans 2026 sind für das Förderprogramm in den Jahren 2026 bis 2029 jeweils 25.000 Euro vorgesehen. Diese Beträge sollen über die Änderungsliste zum Haushalt 2026 gestrichen werden.

Diese Fassung wurde von einem Sprachmodell aus dem amtlichen Text übersetzt und ist nicht rechtsverbindlich. Maßgeblich ist der .

Ratsinfo Rödermark

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Stand

7. September 2026, 10:12 Uhr

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