Antrag der FDP-Fraktion: Änderung der Geschäftsordnung der Stadt Rödermark: Einfügung eines neuen § 26a – Bild- und Tonübertragung öffentlicher Sitzungen Antrag zur Vorlage DS/145/26
Eingebracht von FWR
Antrag im Wortlaut
1. Die Stadtverordnetenversammlung spricht sich grundsätzlich, insbesondere im Hinblick auf eine niedrigschwellige, barrierearme und transparente Information der Öffentlichkeit über kommunalpolitische Entscheidungsprozesse, für die Möglichkeit von Bild- und Tonübertragungen aus öffentlichen Sitzungen der Stadtverordnetenversammlung der Stadt Rödermark aus.
2. Der Magistrat wird beauftragt, einen Entwurf zur Änderung der Geschäftsordnung der Stadtverordnetenversammlung und der Ausschüsse der Stadt Rödermark vorzulegen, der die rechtlichen und organisatorischen Voraussetzungen für Bild- und Tonübertragungen öffentlicher Sitzungen schafft.
3. In die Geschäftsordnung ist insbesondere aufzunehmen, dass die Durchführung einer Bild- und Tonübertragung vor jeder einzelnen Sitzung der ausdrücklichen Zulassung durch den/die Stadtverordnetenvorsteher/in bedarf. Die Zulassung kann insbesondere versagt werden, wenn rechtliche, technische oder organisatorische Gründe einer Übertragung entgegenstehen.
4. Die konkrete Einführung von Livestreams bzw. Bild- und Tonübertragungen erfolgt nicht automatisch mit Inkrafttreten der Geschäftsordnungsänderung. Über die tatsächliche Durchführung von Livestream-Übertragungen entscheidet die Stadtverordnetenversammlung durch gesonderten Beschluss.
5. Die konkrete Ausgestaltung der Geschäftsordnungsregelungen – insbesondere hinsichtlich Live-Übertragung, Aufzeichnung und nachträglicher Bereitstellung, Einwilligungserfordernissen, Datenschutz, Persönlichkeitsrechten sowie technischen Anforderungen – ist im Entwurf darzustellen und der Stadtverordnetenversammlung zur Entscheidung vorzulegen.
Sachverhalt
Die Schaffung einer rechtlichen Grundlage für Bild- und Tonübertragungen in der Geschäftsordnung ist von der tatsächlichen Durchführung solcher Übertragungen zu unterscheiden. Die Geschäftsordnung soll zunächst lediglich die Möglichkeit eröffnen, öffentliche Sitzungen zu übertragen. Die Entscheidung, ob und ab welchem Zeitpunkt Livestreams tatsächlich durchgeführt werden, sollte aufgrund der damit verbundenen organisatorischen, technischen, datenschutzrechtlichen und finanziellen Auswirkungen ausdrücklich der Stadtverordnetenversammlung vorbehalten bleiben. Darüber hinaus ist sicherzustellen, dass vor jeder Sitzung geprüft werden kann, ob die Voraussetzungen für eine Übertragung vorliegen. Deshalb soll die Geschäftsordnung vorsehen, dass jede Bild- und Tonübertragung der vorherigen Zulassung durch den/die Stadtverordnetenvorsteher/in bedarf. Hierdurch wird eine rechtssichere und geordnete Durchführung gewährleistet.
Einfach erklärt
Die FDP-Fraktion beantragt, die Geschäftsordnung so zu ändern, dass Bild- und Tonübertragungen öffentlicher Sitzungen der Stadtverordnetenversammlung grundsätzlich möglich werden. Der Magistrat soll dafür einen Entwurf erarbeiten, der unter anderem Regelungen zu Livestreams, Aufzeichnungen, Datenschutz, Persönlichkeitsrechten, Einwilligungen und technischen Anforderungen enthält.
Die Änderung der Geschäftsordnung würde noch nicht bedeuten, dass Sitzungen tatsächlich übertragen werden. Darüber müsste die Stadtverordnetenversammlung später gesondert entscheiden. Außerdem soll jede einzelne Übertragung vor der jeweiligen Sitzung ausdrücklich durch den Stadtverordnetenvorsteher oder die Stadtverordnetenvorsteherin zugelassen werden. Eine Zulassung könnte aus rechtlichen, technischen oder organisatorischen Gründen verweigert werden.
Die Antragsteller begründen den Vorschlag damit, die Öffentlichkeit einfacher, barriereärmer und transparenter über kommunalpolitische Entscheidungen informieren zu wollen.
Diese Fassung wurde von einem Sprachmodell aus dem amtlichen Text übersetzt und ist nicht rechtsverbindlich. Maßgeblich ist der .