Mitgliedschaft zur „Forstbetriebsgemeinschaft Wald- und Holzkontor w. V.
Eingebracht vom Magistrat · federführend Umwelt
Beschlussvorschlag
Die Stadt Rödermark wird ordentliches Mitglied der „Forstbetriebsgemeinschaft Wald- und Holzkontor wirtschaftlicher Verein (FBG)“ und zahlt die Aufnahmegebühr von 1.500 € gemäß § 1 Abs. 5 der Satzung auf das Bankkonto der Forstbetriebsgemeinschaft. Dieser Beschluss wird dem Vorstand der Forstbetriebsgemeinschaft als schriftliche Beitrittserklärung (Satzung § 6 Abs. 1) übermittelt.
Sachverhalt
Derzeit nimmt die Stadt Rödermark die Leistungen der „Holzkontor Darmstadt-Dieburg-Offenbach Anstalt des öffentlichen Rechts“ in Anspruch. Die Leistungen der AöR werden auf die FBG übertragen, die AöR wird, nach Beitritt aller beteiligten Kommunen zur FBG, aufgelöst.
Die Geschäftsstelle des Holzkontors Darmstadt-Dieburg-Offenbach AöR mit Sitz in Groß-Umstadt teilt hierzu als Begründung mit:
Die Gründung der „Holzkontor Darmstadt-Dieburg-Offenbach AöR“ im Jahr 2019 erfolgt aufgrund des Kartellrechtsurteils, nach welchem die Vermarktungsdienstleistungen für Forstprodukte den kommunalen Waldbesitzern von HessenForst nicht mehr angeboten werden dürfen. Die AöR übernahm die Vermarktung der Forstprodukte in ihre Verantwortung und erhielt hierfür eine Anschubfinanzierung (Förderung) durch das Land Hessen in Höhe von insgesamt 264.553 € (umsatzsteuerbefreit). Zudem wurde der Geschäftsplan mit 7.416 € (umsatzsteuerbefreit) bezuschusst.
Die Fördermittel wurden laut Prüfbescheid vom 26.10.2023 bestimmungsgemäß verwendet, durch das Land Hessen wurde die Erreichung des Förderziels bestätigt und die Zweckbindungsfrist lief zum 31.12.2024 aus.
Finanzielle Auswirkung
Für Holzvermarktung sind im Entwurf des Haushaltsplanes 2026 5.750 € veranschlagt. Hierin beinhaltet ist eine Hektar-Umlage in Höhe von ca. 5.000 €, die nach Beitritt zur FBG entfällt. Einmalig ist eine Aufnahmegebühr in Höhe von 1.500 € zu entrichten. Diese muss aus dem Budget des FB 6 finanziert werden. Die bei der AöR hinterlegte Stammkapitaleinlage (1.351,35 €) fließt an die Stadt als außerordentlicher Ertrag zurück. Laut Auskunft der FBG wird davon ausgegangen, dass die Holzvermarktung wesentlich günstiger für die Kommunen ausfällt. Genaue Beträge können noch nicht beziffert werden. /He, 11.08.26
Einfach erklärt
Die Stadt Rödermark soll ordentliches Mitglied der „Forstbetriebsgemeinschaft Wald- und Holzkontor“ (FBG) werden und dafür einmalig 1.500 € Aufnahmegebühr zahlen. Der Beschluss soll zugleich als schriftliche Beitrittserklärung dienen.
Bisher nutzt die Stadt die Leistungen des Holzkontors Darmstadt-Dieburg-Offenbach AöR. Dessen Aufgaben sollen auf die FBG übertragen werden. Sobald alle beteiligten Kommunen beigetreten sind, soll die AöR aufgelöst werden. Als Grund für den Wechsel wird genannt, dass die bisherige Rechtsform bei inzwischen 47 Kommunen und etwa 1.100 Privatwaldbesitzern zu aufwendig und kostenintensiv sei.
Die FBG kann verschiedene Förderungen erhalten. Dazu gehören unter anderem 2 € je Festmeter vermarkteter Holzmenge sowie zeitlich sinkende Zuschüsse zu den Personalkosten. Die Förderung für die Zusammenfassung des Holzangebots wird zunächst für zehn Jahre ab Anerkennung der FBG gewährt und soll die Kosten der Mitgliedskommunen senken.
Finanzielle Auswirkung
Im Haushaltsplanentwurf 2026 sind 5.750 € für die Holzvermarktung vorgesehen. Darin enthalten ist eine Hektar-Umlage von etwa 5.000 €, die nach dem Beitritt entfällt. Einmalig werden 1.500 € Aufnahmegebühr aus dem Budget des Fachbereichs 6 fällig. Außerdem erhält die Stadt ihre bei der AöR hinterlegte Stammkapitaleinlage von 1.351,35 € zurück. Weitere Einsparungen werden erwartet, können aber noch nicht genau beziffert werden.
Diese Fassung wurde von einem Sprachmodell aus dem amtlichen Text übersetzt und ist nicht rechtsverbindlich. Maßgeblich ist der .