Einführung einer flächendeckenden Altpapiersammlung mittels fahrbarer Müllgroßbehälter
Eingebracht vom Magistrat · federführend Fachbereich 7 - Hoch- und Tiefbau, Entsorgung
Beschlussvorschlag
Die Stadtverordnetenversammlung beschließt, die Einführung einer flächendeckenden kommunale Altpapiersammlung mittels fahrbarer Abfallbehälter (MGB) nach DIN EN 840 in den Größen 120, 240 und 1.100 Liter zum 01.01.2028. Die Bündelsammlung wird zeitgleich abgeschafft.
Die Behältergestellung wird im Rahmen der ansehenden EU-weiten-Vergabe der Straßensammlungen von Abfällen mit ausgeschrieben.
Jede Einheit (Wohn- und Gewerbeeinheit erhält volumengleich zum angemeldeten Restabfallgefäß zusatzkostenfrei ein fahrbares Altpapiergefäß, mindestens jedoch den kleinesten zugelassenen Behälter (120 l). Im Hinblick auf die Platzverhältnisse auf den Liegenschaften, ist die gemeinschaftliche Nutzung von Nachbarschaftsbehältern bei Mehrfamilienhäusern erlaubt. Bei Mehrbedarf, z.B. bei Gewerbeeinheiten wird auf Antrag entschieden.
Das Beistellen von zusätzlichem Altpapier (Bündel, Transportverpackungen etc.) neben den Behältern wird untersagt. Im Zuge der Neuregelung wird auch die Annahme auf dem Wertstoffhof auf eine haushaltsübliche Papiermenge von 200 Litern pro Öffnungstag beschränkt. Die Änderungen und verbindliche Nutzung von fahrbaren MGB´s soll zum 01.01.2028 erfolgen.
Die Satzungsänderungen werden im Rahmen einer separaten STAVO-Vorlage nach Durchführung der EU-Vergabe der Sammelleistungen und Neuberechnung der Abfallgebühren in der zweiten Jahreshälfte 2027 beraten und entschieden und sollen zum 01.01.2028 wirksam werden.
Sachverhalt
Veranlassung Der Stadt Rödermark obliegt als öffentlich-rechtlicher Entsorgungsträger auf Grundlage des Kreislaufwirtschaftsgesetzes (KrWG) dem obersten Bundesabfallgesetz die Verpflichtung zur Einsammlung und Transport der auf ihrem Gebiet anfallenden Abfälle aus privaten Haushaltungen (§§ 17 und 20 KrWG). Dies gilt auch für Erzeuger und Besitzer von Abfällen zur Beseitigung aus anderen Herkunftsbereichen (z.B. Gewerbe), soweit sie diese nicht in eigenen Anlagen beseitigen.
Aufgrund des zum 31.12.2027 auslaufenden Vertrages zur Einsammlung und Transport von Siedlungsabfällen (Rest-, Bio- und Sperrabfall, Alt-Elektrogroßgeräte und Altpapier) mit dem Unternehmen Knettenbrech + Gurdulic Umweltservice GmbH, 63263 Neu-Isenburg, müssen die Leistungen zum 01.01.2028 im Rahmen einer EU-Ausschreibung neu vergeben werden.
Das derzeitige Sammlungs-System basiert im Wesentlichen auf dem Abfallkonzept 2006, in dessen Zuge 2009 mit der Einführung eines Behälteridentifikationssystems sowie der flächendeckenden Ausstattung der Rest- und Bioabfallbehälter mit Transpondertechnologie eine grundlegende Modernisierung der städtischen Abfallwirtschaft und des Gebührensystems erfolgte. Seinerzeit wurde auf Einführung städtischer Papiergefäße verzichtet und die Bündelsammlung beibehalten. Da diese mittlerweile nicht mehr den geltenden Arbeitsschutzvorschriften entspricht, ist zur Herstellung der Konformität mit aktuellen Standards und zur Gewährleistung einer zeitgemäßen Logistik ist die Umstellung auf ein Erfassungssystem mittels fahrbarer Altpapierbehälter unumgänglich.
Hintergrundinformationen zur Altpapiersammlung in Rödermark
Finanzielle Auswirkung
Mittel werden im Haushalt 2027 geplant
Einfach erklärt
Die Stadtverordnetenversammlung soll beschließen, die bisherige Bündelsammlung von Altpapier zum 01.01.2028 abzuschaffen. Stattdessen sollen im gesamten Stadtgebiet fahrbare Altpapierbehälter mit 120, 240 oder 1.100 Litern Fassungsvermögen eingeführt werden. Hintergrund sind vor allem Arbeitsschutzanforderungen sowie die ab 2028 notwendige Neuvergabe der Abfallsammlung.
Jede Wohn- und Gewerbeeinheit soll ohne Zusatzkosten ein Altpapiergefäß erhalten. Dessen Volumen soll dem angemeldeten Restabfallgefäß entsprechen, mindestens jedoch 120 Liter betragen. Mehrfamilienhäuser dürfen Nachbarschaftsbehälter gemeinsam nutzen. Über zusätzlichen Bedarf, etwa bei Gewerbebetrieben, soll auf Antrag entschieden werden.
Zusätzliches Altpapier darf künftig nicht mehr neben die Behälter gestellt werden. Am Wertstoffhof soll die Annahme auf 200 Liter Papier pro Öffnungstag begrenzt werden. Die Bereitstellung der Behälter wird gemeinsam mit der Abfallsammlung EU-weit ausgeschrieben. Notwendige Änderungen der Abfallsatzung und mögliche Auswirkungen auf die Abfallgebühren sollen in einer eigenen Vorlage in der zweiten Jahreshälfte 2027 beraten und entschieden werden.
Finanzielle Auswirkung
Die benötigten Mittel werden für den Haushalt 2027 eingeplant. Eine konkrete Summe ist nicht genannt.
Diese Fassung wurde von einem Sprachmodell aus dem amtlichen Text übersetzt und ist nicht rechtsverbindlich. Maßgeblich ist der .